Seit Ausbruch der SARS-COV-2-Pandemie im Frühjahr 2020 hat das Land Brandenburg diverse Verordnungen erlassen obendrein kamen vier Allgemeinverfügungen des Landrats, die das spezifische Infektionsgeschehen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa reguliert. Das Ziel aller Bestimmungen: Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen ihr Verhalten so anpassen, dass sie dem SARS-CoV-2-Virus so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten. Zudem müssen die Gesundheitsstrukturen wie regionale Krankenhäuser vor einer Überlastung geschützt werden. Nicht immer zeigen sich alle mit den verhängten Maßnahmen einverstanden.
371 Anzeigen seit Beginn der Pandemie
Die Kontrollen der örtlich zuständigen Ordnungsbehörden, Polizei und Beschäftigten der Kreisverwaltung zogen seit Inkrafttreten der Regelungen bis einschließlich 21. Januar 2021 371 Anzeigen nach sich. Dabei werden besonders häufig Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung begangen. Sie gilt in Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, Einrichtungen mit Publikumsverkehr, auf Begegnung- und Verkehrsflächen vor Geschäften einschließlich Parkplätzen; aber auch in Bahnhöfen, Wartebereichen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie auf Wochenmärkten. An diesen Orten sind die Bewohnerinnen und Bewohner seit dem erhöhten Ausbreitungsgeschehen angehalten, ihre Mitmenschen vor eine Infektion durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu schützen. Das Nichteinhalten ist mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro belegt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verletzungen der Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen, die ein Bußgeld zwischen 250 und 2500 Euro nach sich ziehen. Aber auch vereinzelte Verstöße gegen das Schließgebot von Gaststätten für den Publikumsverkehr sowie zuletzt immer wieder Verstöße gegen geltende Quarantänebestimmungen wurden zur Anzeige gebracht.
Carsten Billing, Leiter des Dezernats Wirtschaft, Finanzen, Ordnung, Sicherheit und Verkehr erklärt: Die Höhe der Bußgelder liegt im Ermessen der Behörde, das durch den Bußgeldkatalog eingegrenzt wird. Bei der Entscheidung sind verschiedene Aspekte zu beachten, zum Beispiel ob es sich um einen erstmaligen, wiederholten, spontanen oder systematischen Verstoß handelt, ebenso die Intensität der Gefahr, die durch regelhaftes Verhalten verhindert werden soll. Auch Beweggründe, Motive sowie Vor- und Nachtatverhalten sind zu berücksichtigen.
Zu den eingegangenen Anzeigen wurden bislang 87 Verwarnungen ausgesprochen davon zwei ohne ein entsprechendes Verwarngeld. 92 Bußgeldbescheide sind erlassen worden, 51 weitere Verfahren wurden eingestellt. Alle weiteren Vorgänge befinden sich derzeit im Bearbeitungsprozess.
Örtliche Schwerpunkte in Spremberg, Forst und Cottbuser Land
Die meisten Verstöße sind in den Umgebungen der Städte Spremberg (Grodk) und Forst (Lausitz)/Barć (Łuyca) zu beobachten. Aber auch aus den übrigen Kommunen des Landkreises gingen vereinzelt Anzeigen in der Kreisverwaltung ein.
Landrat Harald Altekrüger schätzt ein: Insgesamt verhalten sich viele umsichtig und geben auf sich und ihre Mitmenschen acht in dieser besonderen Zeit. Dennoch stellen wir trotz der inzwischen fast einjährigen Dauer der Pandemie weiterhin immer wieder Verstöße gegen die geltenden Vorschriften fest. Das ist für uns das Zeichen, auch weiterhin regelmäßig, intensiv und mit bestimmten Schwerpunkten das Einhalten der Maßnahmen zu kontrollieren. Das Ziel ist, nicht mit Geldstrafen, sondern vor allem durch Aufklärung die Menschen von der Sinnhaftigkeit der Bestimmungen zu überzeugen.
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