Der Deutsche Wetterdienst warnt aktuell vor Frost und Glätte durch überfrierende Nässe und Schnee. Am kommenden Wochenende soll es immer wieder Schneefall und teils stürmische Böen mit Schneeverwehungen geben. Die Westbrandenburger Polizei wurde schon in den letzten Tagen immer wieder zu Verkehrsunfällen auf glatten Fahrbahnen gerufen, die oftmals vermeidbar gewesen wären. Als Grundsatz hierbei gilt:
Nicht Glätte oder Schnee führen zu Unfällen, sondern die nicht angepasste Geschwindigkeit!
Wenn diese Kombination aus Schnee, Eis, Glätte und Sturm eintritt, könnten gefährliche Straßenverhältnisse entstehen, die eine besondere Vorsicht und Achtsamkeit im Straßenverkehr erfordern. Fahren Sie bei diesen Bedingungen besonders vorausschauend, vorsichtig und kalkulieren Sie ein mögliches Fehlverhalten von anderen Verkehrsteilnehmern ein.
Landkreis Potsdam-Mittelmark, BAB 9, AS Niemegk/AS Klein Marzehns
Eisplatte löste sich von LKW
Montag, 01.02.2021, 12:40 Uhr
Die Polizei wurde am Montagmittag zu einem Verkehrsunfall auf die Bundesautobahn 9 zwischen den Anschlussstellen Niemegk und Klein Marzehns gerufen. Nach bisheringe Erkenntnissen fuhr ein LKW-Fahrer mit seinem Sattelzug in Richtung der Landesgrenze, als sich Eisplatten von der Plane des Anhängers lösten. Die Eisstücke prallten gegen die Front eines anderen, dahinter fahrenden LKW und beschädigten diesen im Bereich der Frontscheibe.
Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt und es blieb bei einem Sachschaden von etwa 500,- Euro. Neben der Verkehrsunfallaufnahme wurde durch die Beamten zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Auch dieser Unfall wäre möglicherweise vermeidbar gewesen, wenn der vorausfahrende LKW-Fahrer seine Plane vorher vom Eis befreit hätte und der nachfolgende LKW mehr Abstand eingehalten hätte.
Die Polizei rät: Fahren Sie vorsichtig!
Wie der Wetterbericht zeigt, werden die Straßenverhältnisse auch in Westbrandenburg winterlicher. Auch wenn es in einem Moment noch nicht glatt sein kann, können sich die Straßenverhältnisse trotzdem in kurzer Zeit stark ändern. Die meisten Unfälle lassen sich durch angepasste Geschwindigkeit und dem Benutzen der richtigen Bereifung vermeiden.
Fahren Sie bei Schnee oder widrigen Wetterbedingungen nur dann, wenn es nicht vermeidbar ist.
Wann gilt die „Winterreifenpflicht“?
Seit Dezember 2016 schreibt die Straßenverkehrsordnung „Winterreifen“ vor. „Winterreifen“ sind bei winterlichen Straßenverhältnissen an allen Rädern vorgeschrieben, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Eine Festlegung auf bestimmte Monate erfolgt nicht.
Was sind „Winterreifen“?
Die so genannten Winterreifen sind Reifen, welche die in § 36 Abs. 4 StVZO definierten Eigenschaften erfüllen (Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)).
Was ist mit alten „Winterreifen“?
* Alte „M+S-Reifen“ bis zum Herstellungsdatum 31. Dezember 2017 können noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.
* Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen einen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil.
* Zudem sollte ein Winterreifen nicht älter als 6 Jahre sein, so eine Empfehlung des ADAC.
* Das Herstellungsjahr wird seit dem Jahr 2000 4-stellig (2500 = 25. Woche 2000) auf jedem Reifen angegeben.
Was droht bei Verstößen?
Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht folgende Regelsätze bei Verstößen vor:
Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen…
Bußgeld
Punkte
60 EUR
1
…und behinderten dadurch Andere
80 EUR
1
…und gefährdeten dadurch Andere
100 EUR
1
…und es kam zum Unfall
120 EUR
1
Welche Tipps und Hinweise gibt die Polizei noch?
* Da die Räder das Einzige sind, was das Fahrzeug mit der Straße verbindet, sollte man den Zustand der Reifen keinesfalls vernachlässigen!
* Nicht die Glätte führt zu Unfällen, sondern die nicht an die Glätte angepasste Geschwindigkeit!
* Bei vereisten und verschneiten Straßen ist daher immer mehr Zeit für die übliche Strecke einzuplanen, damit man nicht in Hektik verfällt – Fuß vom Gaspedal!
* Achten Sie für eine optimale Sicht im Straßenverkehr auf saubere und eisfreie Scheiben und Spiegel – auch bei dem Autodach ist darauf zu achten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
* Besondere Vorsicht ist auf Straßen geboten, die dem Wind ungeschützt ausgesetzt sind (Landstraßen, die von Feldern umgeben sind/Brücken/ Bahndämme) à hier kann es schnell und unvorhergesehen zu überfrierender Nässe und damit zu Glatteis kommen.
* Da es bei Glätte und Nässe zu einer Verlängerung des Bremsweges kommt, halten Sie genügend Abstand zu dem vor Ihnen fahrenden Fahrzeug.
* Achten Sie darauf, dass sie genügend Frostschutzmittel in Ihrem Scheibenwischwasser haben.
* Säubern Sie Ihre Scheinwerfer regelmäßig von Dreck, Spritzwasser, Schlamm oder Schneematsch!
* Trotz „Winterrreifen“ ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet seine Fahrgeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen.
* Bei Schnee- und Eisglätte verlängert sich der Bremsweg um das Vierfache!
Polizei warnt erneut vor dem Betreten von Eisflächen
Da es am Wochenende zu Minusgraden kommen soll, warnen wir an dieser Stelle auch nochmal deutlich davor, sich bildende Eisflächen zu betreten. Dies könnte lebensgefährlich sein.
Oftmals trügt der Schein! Trotz geschlossener Eisdecke auf Seen, Flüssen und Kanälen gibt es keine Garantie für ein sicheres Betreten! Die Stärke des Eises wird durch viele Faktoren, wie zum Beispiel der Fließgeschwindigkeit des Wassers, einfließende Abwässer, die Schifffahrt oder auch schon durch den Schnee allein beeinflusst. Weiterhin können Strudel vom Gewässergrund wärmeres Wasser nach oben transportieren und halten dadurch das Eis dünn wobei verdeckte Gefahren entstehen, da diese Stellen nicht zu erkennen sind.
Deshalb rät die Wassersschutzpolizei grundsätzlich vom Betreten zugefrorener Seen, Flüsse und Kanäle ab! Wer zugefrorene Seen, Flüsse und Kanäle betritt, gefährdet sich und andere!
http://dlvr.it/Rs4C3C
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