Samstag, 20. Februar 2021

Zuschuss für digitale Endgeräte (PC/Laptop/Drucker) auch für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG möglich

Um die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht zu ermöglichen, besteht auch für Bezieher von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Möglichkeit der Gewährung eines zusätzlichen Bedarfs von bis zu 350 Euro für digitale Endgeräte. Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Antrag mit der erforderlichen Bestätigung der Schule kann ab sofort eingereicht werden. Familien, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und diesen zusätzlichen Bedarf mit ihrem Einkommen nicht decken können, können beim zuständigen Jobcenter oder dem Fachbereich Soziales prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Unterstützung gegeben sind. Das gilt grundsätzlich auch für Schülerinnen und Schüler, deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Antragsformular zum Download: https://www.cottbus.de/Storage:file:32627 Für telefonische Fragen steht der Fachbereich Soziales unter 0355 612-4801 zur Verfügung.
http://dlvr.it/Rt75TC

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