Um die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht zu
ermöglichen, besteht auch für Bezieher von Leistungen nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Möglichkeit der Gewährung eines
zusätzlichen Bedarfs von bis zu 350 Euro für digitale Endgeräte.
Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende
Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die
eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Antrag mit der erforderlichen
Bestätigung der Schule kann ab sofort eingereicht werden.
Familien, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
beziehen und diesen zusätzlichen Bedarf mit ihrem Einkommen nicht decken
können, können beim zuständigen Jobcenter oder dem Fachbereich Soziales
prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Unterstützung gegeben sind.
Das gilt grundsätzlich auch für Schülerinnen und Schüler, deren Familien
Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Antragsformular zum Download:
https://www.cottbus.de/Storage:file:32627
Für telefonische Fragen steht der Fachbereich Soziales unter 0355 612-4801
zur Verfügung.
http://dlvr.it/Rt75TC
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