Aktuell sind im Landkreis 291 Personen positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Zum Vortag
verzeichnet der Landkreis 15 neue laborbestätigte Fälle mehr. Seit Ausbruch der Corona-Krise registriert
das Gesundheitsamt im Landkreis Prignitz damit 2324 Corona-Fälle. Davon gelten 1916 als genesen, also
15 mehr gegenüber gestern. Es sind zwei weiterere Erkrankte verstorben, damit erhöht sich die Zahl auf
insgesamt 117. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis aktuell bei 148,38/100.000 Einwohner.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung über Besuchsbeschränkungen in Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens reagiert der Landkreis auf das derzeitige Infektionsgeschehen. Demnach ist in
Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen höchstens ein
Besucher je Patient oder Bewohner wöchentlich an einem Termin zulässig. Sollten Einrichtungen im Zuge
des Hausrechtes bereits weitergehende Maßnahmen getroffen haben, bzw. für die Zukunft treffen wollen,
bleiben diese unberührt. Medizinische, therapeutische oder sterbebegleitende Besuche bleiben im
Einzelfall zulässig. Diese Allgemeinverfügung tritt am kommenden Montag, 22. Februar, in Kraft und gilt
vorerst bis zum 7. März 2021. Sie ist auf der Internetseite und im Amtsblatt des Landkreises Prignitz
veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Kreistages Harald Pohle, Landrat Torsten Uhe und der Vorsitzende der
Kreisarbeitsgemeinschaft Prignitz des Städte- und Gemeindebundes Oliver Hermann haben sich mit einem
Schreiben an den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke in Vorbereitung der nächsten Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten gewandt.
Sie bekräftigen darin, dass sie seine Bemühungen, landeseinheitliche Öffnungsschritte umzusetzen,
unterstützen. Das heißt, dass der dann zu grundliegende Inzidenzwert auf das gesamte Land Brandenburg
Anwendung finden soll, unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert eines einzelnen Landkreises. „Ein
Flickenteppich ist zu verhindern“, heißt es in dem Schriftstück.
Als Begründung wird angeführt, dass nur so ein ansonsten stattfindender Einkaufs- und
Gaststättentourismus, verbunden mit der Gefahr weiterer Infektionen, verhindert werden kann. Eine
Möglichkeit wäre darüber hinaus, dass das Land Brandenburg wie bei der zum 22. Februar stattfindenden
Öffnung der Grundschulen, auf die Vorgabe eines Inzidenzwertes gänzlich verzichtet, so die Unterzeichner
des Schreibens.
http://dlvr.it/RszynS
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