In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 288 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 72.846 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 13.02.2021, 00:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 64.605 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+452 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 5.462 (-187).
Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 136.544 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 12.02.2021). Diese Gesamtzahl enthält 81.579 Erstimpfungen und 54.965 Zweitimpfungen.
Landkreis /
kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 13.02., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)
Barnim
+25
3.965
67,5
159 (+5)
Brandenburg a. d. H.
+4
1.445
44,3
64 (+0)
Cottbus/Chóśebuz
+15
4.107
94,3
148 (+2)
Dahme-Spreewald
+15
4.899
76,1
194 (+5)
Elbe-Elster
+28
4.702
120,8
165 (+0)
Frankfurt (Oder)
+2
1.462
27,7
87 (+1)
Havelland
+19
3.859
85,9
122 (+0)
Märkisch-Oderland
+21
4.573
60,8
209 (+1)
Oberhavel
+17
5.238
72,3
162 (+2)
Oberspreewald-Lausitz
+19
5.167
107,0
221 (+3)
Oder-Spree
+17
5.333
61,5
242 (+1)
Ostprignitz-Ruppin
+13
3.054
62,7
111 (+0)
Potsdam
+13
4.862
37,7
217 (+0)
Potsdam-Mittelmark
+14
5.511
56,3
142 (+1)
Prignitz
+24
2.213
166,8
105 (+0)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
+11
5.418
89,7
160 (+1)
Teltow-Fläming
+14
4.416
66,5
138 (+0)
Uckermark
+17
2.622
77,3
133 (+1)
Brandenburg gesamt
+288
72.846
73,2
2.779 (+23)
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/Rsd3LD
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