Donnerstag, 11. Februar 2021

7-Tage-Inzidenz liegt in Dahme-Spreewald bei 89

Coronavirus-Mutationen auch im LDS nachgewiesen / Überbrückungshilfe III gestartet Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 31 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 89. Derzeit sind insgesamt 326 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 4.868 Corona-Infektionen (kumuliert). Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehen, hat sich auf 189 erhöht. 4.353 Corona-Patienten gelten als wieder genesen.   Derzeit sind im Landkreis 59 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung. Davon befinden sich zehn Patienten in intensivmedizinischer Betreuung, der Rest auf einer Normalstation. „Auch wenn die reinen Infektionsfälle stagnieren, macht mich die steigende Zahl der Verstorbenen betroffen“, sagt Landrat Stephan Loge zur aktuellen Lage. Mutationen des Coronavirus auch im LDS nachgewiesen Mittlerweile gibt es mehrere Varianten des Coronavirus. In Deutschland kursieren die britische Variante B.1.1.7 und in geringerem Maße die südafrikanische Variante B.1.3.5 und die brasilianische Variante P.1. Im Landkreis Dahme-Spreewald sind nunmehr auch vier Infektionsfälle mit einer Mutation nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um die britische und die südafrikanische Variante. Die Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Sämtliche Kontaktpersonen der positiv auf die Corona-Mutation Getesteten wurden bzw. werden unmittelbar auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hin getestet und die Proben auf das Vorhandensein der Mutation hin untersucht. Zudem werden positive Proben aus dem Landkreis Dahme-Spreewald stichprobenartig auf Mutationen überprüft. Überbrückungshilfe III am 10. Februar gestartet / Antragsfrist bis 31. August 2021 Ab sofort kann die Überbrückungshilfe III online beantragt werden. Damit können von den Lockdown-Maßnahmen betroffene Unternehmen finanzielle Unterstützung in Höhe von maximal 1,5 Millionen Euro erhalten. Die Mittel sind für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 veranschlagt und stehen allen Unternehmen zu, die aufgrund von Corona Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent nachweisen können. Die Antragsstellung erfolgt über das bundeseinheitliche Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Unternehmen müssen den Antrag über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer einreichen. Die Kosten dafür werden erstattet. Soloselbständige können ihren Antrag direkt stellen. Ansprechpartner sind über die Hotlines geschaltet: * Steuerberater/Buchprüfer/Wirtschaftsprüfer      030 52 68 50 87 * Soloselbständige (Direktanträge)                     030 12 00 21 034 * allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen            030 12 00 21 031 / 032 Bei der Suche nach Steuerberatern kann die Steuerberatungskammer Brandenburg unter info@stbk-brandenburg.de kontaktiert werden. Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz in der Corona-Pandemie hat der Bund gemeinsam mit den Ländern verschiedene Wirtschaftshilfen aufgelegt. Dazu gehören die Überbrückungshilfen I und II sowie die November- und Dezemberhilfen. Mit der Überbrückungshilfe III soll Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern mit finanziellen Zuschüssen geholfen werden, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge des Lockdowns einstellen mussten bzw. nur eingeschränkt tätig sein können. Neu ist, dass Unternehmen u.a. Fixkostenzuschüsse für Mieten, Pachten oder Heiz- und Stromkosten beantragen können. Es sind aber auch mehr Fixkosten erstattungsfähig für z.B. bauliche Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen, die Umsetzung von Hygienekonzepten und für Investitionen in die Digitalisierung wie den Aufbau eines Onlineshops. Es gibt außerdem Zusatzregelungen für die Reise-, Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie dem stationären Einzelhandel. Aktuelles Fallgeschehen im Kreis Das Gesundheitsamt gibt einen nicht abschließenden Überblick zu den tagesaktuell laufenden Ermittlungen nach SARS-CoV-2-Infektionsfällen in Gemeinschaftseinrichtungen in Dahme-Spreewald: Kita Pflege- oder Wohneinrichtung Kita Schlepzig Ev. Seniorenzentrum „Am Spreeufer“ Lübben Kita Kasel-Golzig AWO Seniorenheim Wildau Kita „Zwergenhaus am Park“ Cahnsdorf AWO Seniorenheim Königs Wusterhausen Kita am Markt Wildau K&S Seniorenresidenz Lübben VS Bürgerhilfe Seniorenheim „Wilhelm Busch“ Schulzendorf Altersgerechtes Wohnen „Hospital zum Heiligen Geist“ Luckau Senioren-WG „Villa Elsa“ Bestensee ASB Tagespflege Lübben Folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen ergibt sich somit seit Februar 2020: Stadt Lübben 679 (594/39), Stadt Königs Wusterhausen 669 (612/21), Gemeinde Schönefeld 566 (529/6), Stadt Luckau 456 (389/16), Stadt Wildau 315 (252/29), Amt Unterspreewald 313 (283/13), Gemeinde Zeuthen 274 (251/9), Amt Lieberose/Oberspreewald 252 (229/6), Amt Schenkenländchen 213 (195/6), Gemeinde Schulzendorf 198 (177/10), Stadt Mittenwalde 185 (166/5), Gemeinde Heideblick 172 (158/7), Gemeinde Märkische Heide 149 (134/4), Gemeinde Heidesee 145 (127/5), Gemeinde Bestensee 130 (117/3) und Gemeinde Eichwalde 127 (117/2).
http://dlvr.it/RsWfp8

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