Freitag, 5. Februar 2021

Dahme-Spreewald: Afrikanische Schweinepest//Schutzmaßnahmen gehen weiter

Bisher keine ASP-Fälle in Dahme-Spreewald Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es nach wie vor keinen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Alle bisher rund 120 gefundenen Kadaver sind negativ getestet worden. Durch die intensive Fallwildsuche und Bergung auf dem unwegsamen Areal im gefährdeten Gebiet nahe den Landkreisgrenzen zu Spree-Neiße und Oder-Spree konnten bisher rund 7.600 Hektar Fläche abgelaufen werden. Dabei kamen mehrere eingesetzte Suchtrupps von ortskundigen Jagdberechtigten, ansässigen Landwirtschaftsbetrieben, Mitarbeitern der Oberförsterei Lieberose, Suchhundetrupps, Mitarbeitern der Verwaltung und tatkräftiger Unterstützung durch die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren sowie des Technischen Hilfswerks zum Einsatz. Begleitet wird das Auffinden von toten Wildschweinen auch durch Flugdrohnen mit Wärmebildkameras. „Ein großes Dankeschön gilt den Fallwildsuchern für ihre unverzichtbare Arbeit. Unter widrigen Bedingungen versuchen sie seit Wochen verendete Wildschweinkadaver aufzuspüren, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Aktuell wurden bisher 50 Sucheinsätze mit einem Gesamtpersonalaufwand von über 800 Personen im Landkreis Dahme-Spreewald durchgeführt“, teilt Krisenstabsleiterin und Dezernentin Heike Zettwitz mit. Fallwildsuche wird fortgesetzt Das Kerngebiet (Restriktionszone) in Dahme-Spreewald mit ca. 2.100 Hektar Größe ist zu 100 % abgesucht. Dies betrifft die Gemarkung Trebitz der Stadt Lieberose und die Gemarkung Ullersdorf der Gemeinde Jamlitz. Die „weiße Zone“ (ca. 8.700 Hektar) ist zu 50 % abgesucht. Bei der „weißen Zone“ handelt es sich um einen zirka fünf Kilometer breiten Streifen, der die Kerngebiete wie ein Halbkreis auf dem Gebiet der Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald umschließt. Dazu gehören im Dahme-Spreewald-Kreis die Gemarkungen Lieberose, Doberburg, Goschen, Blasdorf, Trebitz (Stadt Lieberose), die Gemarkungen Jamlitz, Leeskow (Gemeinde Jamlitz) sowie die Gemarkungen Goyatz, Jessern, Lamsfeld, Ressen, Speichrow und Zaue (Gemeinde Schwielochsee). Um die Ausbreitung der Seuche zielgerichtet einzudämmen, ist ein wiederholtes Absuchen von bereits abgesuchten Flächen notwendig. Zaunbau geht gut voran Der Elektrozaun um das Kerngebiet in Dahme-Spreewald wurde im gesamten Bereich bereits vor Weihnachten mit einem festen Zaun ersetzt. Die äußere Umzäunung der „weißen Zone“ läuft innerhalb des Landkreises weiter auf Hochtouren. So konnten im Januar 2021 rund 50 % der insgesamt 24 Kilometer des äußeren Ringes im Landkreis errichtet werden. Die Sicherheit gegen eine Seuchenverschleppung wächst mit jedem weiteren fertiggestellten Zaunabschnitt. Reduzierung des Wildschweinbestandes Entscheidend für die Tierseuchenbekämpfung und damit das Zurückdrängen der Afrikanischen Schweinepest ist die drastische Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Zunächst sollen im Kerngebiet und in der eingezäunten „weißen Zone“ die Wildschweine möglichst komplett entnommen werden. Jäger aus den betroffenen Jagdgebieten wurden durch den Landkreis Dahme-Spreewald zur tierschutzkonformen Entnahme mittels Fallen geschult. In den nächsten Wochen werden Fanganlagen zum Einsatz kommen. Dies wird je nach Sicherung der Gebiete mit den entsprechenden Zäunungen nach und nach erfolgen. Ist ein Gebiet noch nicht ausreichend umzäunt, darf dort auch noch keine flächendeckende Forst- und Landwirtschaft durchgeführt werden. Der Landkreis Dahme-Spreewald befindet sich dazu in enger Abstimmung mit den Forst- und Landwirten. In der Pufferzone wurden seit Ausbruch der ASP 300 Wildschweine gesund erlegt. Alle Proben ergaben ein negatives Ergebnis. Lagerung von Tierkadavern Der Landkreis Dahme-Spreewald wird Wildsammelstellen für nicht vermarktbare Wildschweine einrichten, die im ASP-Seuchengebiet geschossen werden. Diese Sammelstellen sollen in der Pufferzone aufgestellt werden, die Standortentscheidung für die Wildsammelstellen ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Es ist wichtig, dass diese Sammelstellen vor Beginn der wärmeren Jahreszeit zur Verfügung stehen. Eine fachgerechte Entsorgung der Kadaver hat bei der Eindämmung der Tierseuche hohe Priorität, da das äußerst widerstandsfähige Virus auch nach der Verwesung der Kadaver z.B. im Mark der Röhrenknochen monatelang nachweisbar ist. Vorsichtsmaßnahmen bei Hausschweinehaltung einhalten Schweinehalter sind weiterhin dringend aufgefordert, bei der Biosicherheit in Hausschweinhaltungen nicht nachzulassen und ihren Betrieb gegen eine Einschleppung des ASP-Virus zu schützen. „Wichtig ist die Unterbindung aller Kontaktmöglichkeiten mit Wildschweinen. Dazu gehört neben der Einstallung der Hausschweine zum Beispiel auch die wildschweinsichere Lagerung von Futter und Einstreu sowie der Einsatz von Hygienekleidung. Mit dem konsequenten Einhalten und Beachten der Hygienemaßnahmen ist es möglich, die ASP aus Hausschweinebeständen fernzuhalten. Biosicherheit muss jeden Tag gelebt werden. „Straße und Stall“ sind dafür strikt zu trennen“, sagt Amtstierärztin Dr. Jana Guth. Fallwildmeldung Sollten Privatpersonen ein totes Wildschwein entdecken, ist dies niemals anzufassen. Der Fund ist umgehend dem Kreisveterinäramt mit genauer Beschreibung des Fundortes unter der Tel.: 03546 20-1613 oder per E-Mail an fallwildmeldung@dahme-spreewald.de zu melden. Nach Möglichkeit wird zudem erbeten, ein Foto vom Kadaver sowie die GPS-Koordinaten des Fundortes per Smartphone mitzuteilen. Die Meldung gilt auch für Schwarzwildkadaver, die aufgrund von Unfällen verendet sind. Info-Telefone zur Afrikanischen Schweinepest Landkreis Dahme-Spreewald: 03546 20-1588 (Mo-Fr: 8-16 Uhr) Land Brandenburg: 0331 866-5666 (Mo-Fr: 9-13 Uhr) Informationsangebot im Netz Weiterführende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest, wie beispielsweise Antragsformulare, Bekanntmachungen oder Merkblätter des Veterinäramtes, gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/asp . Fallwildprämien Das Auffinden von toten Wildschweinen (Fall- und Unfallwild) innerhalb des festgelegten Seuchengebietes wird derzeit mit folgenden Aufwandsentschädigungen unterstützt: * im Kerngebiet 150 Euro/Stück * im gefährdeten Gebiet 100 Euro/Stück * in der Pufferzone 100 Euro/Stück Wichtig: Das Kerngebiet darf nur von berechtigten Personen betreten werden! Für alle anderen gilt im Kerngebiet: Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist untersagt. Im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone können auch Privatpersonen tot aufgefundene Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt unter genauer Beschreibung des Fundortes melden und so die Prämie von 100 Euro vom Landkreis erhalten, wenn der Tierkörper durch den Bergungstrupp des Landkreises aufgefunden und als Wildschwein identifiziert wurde Für erlegtes, nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild aus den Pufferzonen der ASP-Gebiete wird eine Abgabeprämie gezahlt. Die Abgabeprämie beträgt für Schwarzwild: * bis 30 Kilogramm Gewicht 30,00 Euro * ab 30 Kilogramm Gewicht 50,00 Euro Die entsprechenden Antragsunterlagen sind unter www.dahme-spreewald.info/de/asp abrufbar.
http://dlvr.it/Rs5Br3

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