#Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und unerlaubten Handels mit Marihuana ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen gegen einen 35-Jährigen aus einer Reutlinger Kreisgemeinde.
Der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte Deutsche hatte offenbar in den vergangenen Monaten über einen Online-Handel Substanzen bestellt, die zur Herstellung von Sprengstoffen geeignet sind. Mit einem von der Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkten richterlichen Beschluss durchsuchten die Ermittler mit Unterstützung von Delaborierern des Landeskriminalamts Baden-Württemberg die Wohnung des Beschuldigten und nahmen ihn vorläufig fest. Bei ihm wurden größere Mengen chemischer Substanzen, die zum Teil bereits zu einem mutmaßlich explosiven Stoff vermischt worden waren, eine selbstgebastelte Rohrbombe, rund 350 Gramm Marihuana, Dealerutensilien und 2.000 Euro mutmaßliches Dealergeld aufgefunden und beschlagnahmt. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der 35-Jährige am Donnerstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der den Mann in Untersuchungshaft nahm. Derzeit macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die weiteren Ermittlungen, die Auswertung der gesicherten Beweismittel und die Untersuchung der chemischen Substanzen dauern noch an. Hinweise auf eine politische Motivation oder auf eine beabsichtigte Verwendung der Sprengstoffe zur Begehung einer anderen Straftat ergaben sich bislang nicht.
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