Mittwoch, 13. Januar 2021

COVID-19: 7-Tage-Inzidenz liegt in Dahme-Spreewald bei 286,9

Neue Quarantäneverordnung beschlossen / 15-Kilometer-Regel Dahme-Spreewald Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 36 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 286,9. Derzeit sind insgesamt 538 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 3.772 Corona-Infektionen (kumuliert). Die Zahl der Todesfälle, die im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehen, hat sich auf 96 erhöht. 3.138 Corona-Patienten gelten als wieder genesen. Derzeit sind im Landkreis 64 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung. Davon befinden sich 13 Patienten in intensivmedizinischer Betreuung, der Rest auf einer Normalstation. Acht Betroffene sind gegenwärtig beatmungspflichtig. Die Krankenhäuser in Dahme-Spreewald halten gemäß den tagesaktuellen Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) 38 Intensivbetten vor, von denen derzeit 32 belegt sind. Land beschließt neue Quarantäneverordnung Einreisende und Reiserückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen sich ab sofort auf das Coronavirus testen lassen. Dazu gehört auch Polen. Das ist die wesentliche Änderung der Quarantäneverordnung, die das Kabinett am gestrigen Dienstag beschlossen hat. Die neue Verordnung tritt am morgigen Donnerstag, 14.01.2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 01.02.2021. Die Testpflicht ergänzt dabei die zehntägige Quarantäne, die Einreisende und Reiserückkehrer weiterhin nach ihrer Ankunft in Deutschland einzuhalten haben. Ausnahmen bestehen jedoch z.B. für berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch von engen Familienangehörigen. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Die neue Quarantäneverordnung legt fest, dass sich Einreisende höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen müssen. Frühestens nach fünf Tagen können sich Betroffene mit einem negativen Corona-Testergebnis von der Quarantänepflicht befreien lassen. 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots Nach der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg gilt für Corona-Hotspots eine neue 15-Kilometer-Regel. Damit wird der Bewegungsradius für alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt wohnen, für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15-Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/ und der Landkreis / die kreisfreie Stadt z.B. auf der Internetseite öffentlich bekannt gibt. Die 15-Kilometer-Regel gilt ab dem Tag, an dem die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes über die Marke von 200 öffentlich bekanntgegeben wird, für mindestens fünf Tage. Auch im Landkreis Dahme-Spreewald gilt diese Regel derzeit. Fahrten über diesen Radius hinaus, z.B. zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkauf sowie zur Partnerin oder zum Partner sind selbstverständlich weiterhin möglich, wobei private Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet sind. Den 15-Kilometer-Radius kann man sich auf einer interaktiven Karte unter https://bb-viewer.geobasis-bb.de/ (rechts im Menü „Kartenebenen“ auf den untersten Menüpunkt „Corona: 15-Kilometer-Grenze“ klicken) anzeigen lassen. Aktuelles Fallgeschehen im Kreis Bei den jüngst gemeldeten Infektionsfällen im Landkreis handelt es sich um Ansteckungen in den verschiedenen Gemeinden Schönefeld (+1), Zeuthen (+3), Heideblick (+2), Heidesee (+2), Eichwalde (+3), in den Ämtern Lieberose/Oberspreewald (+2), Unterspreewald (+3) und Schenkenländchen (2) sowie den Städten Königs Wusterhausen (+4), Lübben (+6), Wildau (+4) und Luckau (+4). Das Gesundheitsamt gibt einen nicht abschließenden Überblick zu den tagesaktuell laufenden Ermittlungen nach SARS-CoV-2-Infektionsfällen in Gemeinschaftseinrichtungen in Dahme-Spreewald: Kita Schule Pflege- oder Wohneinrichtung Kita „Gänseblümchen“ Großziethen – Ev. Seniorenzentrum „Am Spreeufer“ Lübben Kita „Spreewald“ Lübben   AWO Seniorenheim Wildau   VS Bürgerhilfe Seniorenheim „Wilhelm Busch“ Schulzendorf     K&S Seniorenresidenz Lübben     Altersgerechtes Wohnen „Hospital zum Heiligen Geist“ Luckau     Seniorenwohngemeinschaft „Haus Lichtblick“ Zeuthen     Seniorenheim Groß Köris     Wohngemeinschaft „Rosenhof“ Golßen     ASB Tagespflege Zeuthen Folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen ergibt sich somit seit Februar 2020: Stadt Königs Wusterhausen 541 (461/17), Gemeinde Schönefeld 489 (443/4), Stadt Lübben 470 (357/15), Stadt Luckau 337 (278/9), Amt Unterspreewald 249 (189/4), Gemeinde Zeuthen 235 (203/4), Stadt Wildau 232 (181/14), Amt Lieberose/Oberspreewald 182 (140/5), Gemeinde Schulzendorf 164 (146/5), Amt Schenkenländchen 164 (132/5), Stadt Mittenwalde 161 (149/3), Gemeinde Heideblick 129 (99/4), Gemeinde Heidesee 108 (91/4), Gemeinde Eichwalde 107 (96/0), Gemeinde Märkische Heide 103 (84/3) und Gemeinde Bestensee 101 (89/0).
http://dlvr.it/RqW7l3

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