Donnerstag, 28. Januar 2021

Beitragserstattung für Kitaeinrichtungen in Teltow

Der Kita-Eigenbetrieb MenschensKinder Teltow hat einen Antrag für die Werksausschusssitzung am 25.01.2021 formuliert, in dem es heißt, dass den Eltern, deren Kind im Dezember 2020 die Kindertagesstätte nicht besucht hat, der Beitrag und das Essengeld für diesen Monat in voller Höhe zu erstatten ist. Für Eltern, deren Kind die Betreuung in der Kindertagesstätte nur maximal acht Tage im Dezember 2020 in Anspruch genommen hat, soll der halbe Beitrag und das halbe Essengeld erstattet werden. Die Mitglieder des Werksausschusses beschlossen den Antrag einstimmig. Die davon betroffenen Eltern erhalten in den nächsten Tagen eine entsprechende Information.     Teltower Einrichtungen bleiben vorerst geöffnet Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis sinkt weiter, somit bleiben die Kitas vorerst offen   Da die sieben-Tage-Inzidenz in Potsdam-Mittelmark aktuell sinkt, bleiben die Kitas im Landkreis und so auch in Teltow für den Regelbetrieb weiter geöffnet. Sollte jedoch die sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 300 pro 100.000 Einwohner überschreiten, müssen auch die Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in Teltow für zwei Wochen geschlossen werden. Einen Anspruch Notbetreuung wird es in diesen Fall geben. Ob und wann es zu einer Schließung der Kitas kommen wird, ist nach wie vor nicht abzuschätzen. Weiterhin sind Eltern dazu aufgefordert, dem Apell der Landesregierung Brandenburg zu folgen und ihre Kinder nach Möglichkeit Hause zu betreuen und somit die Ansteckungen so gering wie möglich zu halten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihrer Kita. Der Hortbetrieb ist seit dem 4. Januar im Land Brandenburg weiterhin untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahresstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte in den Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und sie einen Antrag auf Notbetreuung an die Hortleitung stellen. Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Das entsprechende Antragsformular für die Notbetreuung im Hort, kann auf der städtischen Homepage heruntergeladen werden.
http://dlvr.it/RrVxV6

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