Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Im Jahr 2021 stehen 600.000 Euro zur Verfügung.
Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir bringen den Radverkehr ins Rollen. Gerade für kurze Strecken sind Lastenräder eine gute Alternative zum Auto. Unser Ziel ist die Erhöhung des Radverkehrs an allen zurückgelegten Wegen. Damit reduzieren wir Lärm und Abgase sowie Staus und Parkraumprobleme. Gleichzeitig erhöhen wir den Anteil des Umweltverbunds.“
Was wird gefördert?
* Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor nach DIN 79010 einschließlich Fahrradcomputer
* Lastenfahrräder mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer
* einspurige oder mehrspurige Fahrräder
Wer wird in Brandenburg gefördert?
* Gemeinden und Gemeindeverbände
* Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
* eingetragene Vereine
* Gewerbetreibende
Wie viel wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber
* Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb mit 2.500 Euro
* Lastenfahrräder mit Elektroantrieb mit 4.000 Euro
* Im Fall der kostenfreien Ausleihe der Lastenfahrräder beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendungsempfangenden können privaten Dritten ab 18 Jahren die Lastenfahrräder zur unentgeltlichen Nutzung für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen, um die Anzahl an Nutzenden zu erhöhen. Die Lastenfahrräder müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.
Die Richtlinie tritt am 20.01.2021 in Kraft und wird im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 02 vom 20.01.2021 veröffentlicht.
Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51
einzureichen. Die Formblätter sind im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar.
http://dlvr.it/Rqw3jn
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