Mit Stand vom Freitag, den 22. Januar 2021, sind im Landkreis Havelland seit Beginn der Corona-Pandemie 3349 Personen positiv auf Covid-19 getestet worden. Das sind 220 mehr als am Freitag der Vorwoche. Insgesamt gelten 2732 Personen inzwischen als genesen (Vorwoche: 2360), 75 Havelländer sind mit Covid-19 verstorben (Vorwoche: 58). Damit sind aktuell 542 Havelländer mit dem Coronavirus infiziert (Vorwoche: 711). Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage) liegt bei 135,0 (Vorwoche: 214,12).
Im Zusammenhang mit den Neuinfektionen der zurückliegenden Woche wurden im Havelland mehr als 400 Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt. Insgesamt werden derzeit täglich rund 670 Quarantänepersonen telefonisch betreut.
Das Landeskabinett Brandenburg hat derweil am Donnerstag, den 21. Januar 2021, die Verlängerung der derzeitigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Brandenburg bis zum 14. Februar 2021 beschlossen. Dies ist in einer neuen Eindämmungsverordnung festgehalten, die am Samstag, den 23. Januar 2021, in Kraft tritt.
Mit der neuen Verordnung kommt es dabei zu einer Verschärfung der Maskenpflicht. Demnach sind dann im ÖPNV sowie in und vor Geschäften des Einzelhandels von den Kunden medizinische Masken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken). Solche Masken werden auch bei erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben. Diese Vorgabe gilt zudem für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude, jedoch nicht an einem festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Auch in den Verwaltungsgebäuden der havelländischen Kreisverwaltung sind daher ab Montag, den 25. Januar 2021, medizinische Masken zu tragen.
Mit Ausnahme von Abschlussklassen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung wird der Unterricht in Brandenburgs Schulen ebenfalls bis zum 14. Februar 2021 weiterhin in Distanz durchgeführt. Kitas bleiben dagegen grundsätzlich geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 300 müssen sie allerdings geschlossen werden.
Der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums sieht ferner vor, dass Arbeitgeber verpflichtet werden ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen. Auch sollen flexible Arbeitszeiten angeboten werden. Mit diesen Maßnahmen sollen weitere Kontaktverringerungen sowie eine Entzerrung der Berufsverkehre erreicht werden. Die Arbeitsschutzverordnung soll am kommenden Mittwoch rechtskräftig werden.
Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.
http://dlvr.it/Rr6Xv9
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