Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am Mittwoch erstmals die Schließung einer
Hausarzt-Praxis verfügt. Hintergrund sind mehrere Verstöße der
praktizierenden Ärztin gegen Auflagen aus der Eindämmungsverordnung des
Landes Brandenburg sowie gegen Anordnungen durch das Gesundheitsamt
der Stadt. Die Ärztin ist wegen eines Kontaktes zu einer positiv getesteten
Person ihrerseits als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft worden und hat
die Auflage, sich in Quarantäne zu begeben. Sie hat dennoch weiter
praktiziert und dabei Patienten ohne Mund-Nasen-Bedeckung behandelt.
Daraufhin musste die Schließung der Praxis verfügt werden. Die Räume
wurden amtlich versiegelt. Wegen der Verstöße sind Bußgeldverfahren
eingeleitet worden.
http://dlvr.it/RqyVc7
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