Nach der Schließung einer Arztpraxis in Cottbus/Chóśebuz ist eine Suche
nach dort behandelten Patienten nicht notwendig. Die Praxis war nach
Verstößen der Ärztin gegen die Eindämmungsverordnung sowie gegen
Quarantäne-Auflagen am Mittwoch geschlossen worden. Die Ärztin gilt wegen
des Kontakts zu einer positiv getesteten Person als Kontaktperson Kategorie I
und muss sich deshalb in Quarantäne begeben.
http://dlvr.it/Rr4mK4
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