In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 511 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 55.405 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 11.01.2021, 08:00 Uhr). Aktuell werden 1.039 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 245 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 184 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 36.823 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+1.079 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 17.068 (-592). Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei 14.063 (kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 10.01.2021).
Landkreis /
kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 11.01., 08:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)
Barnim
+29
3.159
207,8
97
Brandenburg a. d. H.
+5
1.029
220,3
30
Cottbus/Chóśebuz
+29
3.278
431,4
111 (+3)
Dahme-Spreewald
+82
3.681
293,9
84 (+2)
Elbe-Elster
+41
3.710
566,6
92 (+1)
Frankfurt (Oder)
+6
1.129
197,4
19
Havelland
+29
2.949
295,7
46 (+2)
Märkisch-Oderland
+24
3.838
216,6
148 (+1)
Oberhavel
+21
3.462
141,8
77 (+2)
Oberspreewald-Lausitz
+26
4.160
392,2
136 (+1)
Oder-Spree
+33
4.500
269,6
162 (+6)
Ostprignitz-Ruppin
+24
1.893
507,8
23 (+1)
Potsdam
+64
4.178
247,9
132 (+3)
Potsdam-Mittelmark
+0
4.006
258,6
87
Prignitz
+0
1.404
361,1
50
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
+0
3.911
568,9
104
Teltow-Fläming
+78
3.462
287,1
67 (+2)
Uckermark
+20
1.656
288,4
49
Brandenburg gesamt
+511
55.405
299,3
1.514 (+24)
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/RqKYd3
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