Mittwoch, 2. März 2022

#Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise

Ausnahmezustand Litauen hat bis einschließlich 10. März 2022 einen temporären Ausnahmezustand ausgerufen. In den Grenzregionen kann es vermehrt zu Personen- und Fahrzeugkontrollen kommen. • Führen Sie stets ein gültiges Ausweisdokument mit. • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. COVID-19 Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 Einreise Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung. https://koronastop.lrv.lt/en/ Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt. Durch- und Weiterreise Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen • Medininkai–Kamenyj Log, • Šalčininkai–Benekainys, • Raigardas–Privalka, • Lavoriškės–Kotlovka, • Kybartai–Černiševskoje, • Panemunė–Sovetsk, • Tverečius-Vidzy, • Šumskas-Losha und • Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen. Reiseverbindungen Es bestehen direkte Flugverbindungen nach Deutschland. Auch der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren. Beschränkungen im Land Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person aus dem Familienkreis verpflichtet ausnahmslos zu einer siebentägigen, häuslichen Quarantäne. Hygieneregeln Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten. Es dürfen ausschließlich medizinische und FFP2-Masken verwendet werden, bei Veranstaltungen ausschließlich FFP2-Masken. Empfehlungen • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU. • Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste. • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist. • Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung. • Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt. • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Sicherheit Terrorismus • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität An touristisch frequentierten Plätzen wie in Altstädten größerer Städte sowie im Bereich von Bahnhöfen und Busbahnhöfen kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle vor. Überfälle und Gewaltkriminalität sind selten. Autodiebstähle gibt es, Fahrzeuge werden zudem gelegentlich aufgebrochen. In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.O.-Tropfen und Kreditkartenbetrug. • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie in Altstädten, an Bahnhöfen und im öffentlichen Busverkehr besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und lassen diese nicht in Fahrzeugen zurück. • Bevorzugen Sie bewachte Parkplätze und Campingplätze. • Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht gemäßigtes kontinentales Klima. Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen. • Seien Sie im Winter entsprechend vorbereitet und beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles. Es gibt Autobusse und Eisenbahnlinien im Land. Es besteht auch tagsüber die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Zwischen 10. November und 1. April besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste im Auto sind obligatorisch. In Litauen gilt grundsätzlich die 0,4-Promille-Grenze. Ausnahmen gelten für Fahrer von Bussen, LKW (ab 3,5 Tonnen), Fahrzeugen mit mehr als neun Plätzen, Taxis, Motorrädern, Mopeds, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen, Gefahrguttransporten sowie für Fahranfänger und Radfahrer gelten 0,0 Promille. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen (Bußgelder bzw. Haftstrafen) sowie ggfs. mit Entzug des Führerscheins geahndet. Fahranfänger dürfen in Litauen auf Schnellstraßen oder Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren, auf Landstraßen nicht mehr als 70 km/h. Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis in Litauen erworben haben, sind zudem verpflichtet, einen Ahornblatt-Sticker auf dem Auto zu führen. Für die Nutzung des litauischen Fernstraßennetzes müssen kommerzielle Fahrzeuge eine Vignette erwerben, siehe Litauische Straßenverwaltung http://www.keliumokestis.lt/web/guest  (KNMM). Für alle Fahrzeugtypen (auch PKW) wird bei Einfahrt in den Nationalpark Kurische Nehrung eine Maut als Umweltschutzabgabe erhoben. Informationen zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr bietet Visit Neringa http://visitneringa.com/de/category/informacija/. Der einheitliche europäische Unfallbericht kann als Vordruck im Schadenfall hilfreich sein. Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Wanderungen im Grenzgebiet zu Russland und zu Belarus Auf Grund der COVID-19-Pandemie sind alle Grenzübergänge derzeit für Fußgänger gesperrt, siehe Aktuelles. Im Grenzgebiet Litauen-Russland (Kurische Nehrung, Gebiet Kaliningrad) ist die ca. 4 Km lange Grenze nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Erhöhte Grenzzeichen im Dünenbereich markieren den Grenzverlauf auf 1,8 km Länge. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei rechnen. Gemäß russischer Rechtslage steht auf illegalen Grenzübertritt eine Haftstrafe. Gleiches gilt für illegalen Grenzübertritt zu Wasser (Paddler; Schwimmer). Die Grenze ist durch gelbfarbige Bojen markiert. Bei der litauisch-belarussischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Außengrenze. Es besteht die Pflicht, sich ausweisen zu können. Das Betreten eines definierten Bereiches unmittelbar an der Grenze erfordert eine spezielle Erlaubnis der litauischen Grenzbehörde. Die Grenze ist nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Hinweisschilder auf litauischer Seite sind unbedingt zu beachten, es finden regelmäßig Patrouillen statt. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die litauische oder belarussische Grenzpolizei rechnen. LGBTIQ In Litauen besteht kein strafrechtliches Verbot für einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Personen. Es bestehen für alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung die gleichen Freiheitsrechte. Allerdings gibt es ein Gesetz über den Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Auswirkungen öffentlicher Informationen. Danach gelten solche öffentlichen Informationen als schädlich, die ein anderes Konzept der Eheschließung und der Familiengründung als der Ehe zwischen Mann und Frau aufzeigen. • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Handel, Besitz und Konsum von Drogen werden in Litauen strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet. Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution ist in Litauen unter Strafe gestellt. Sollten Minderjährige an diesen Straftaten beteiligt sein, wirkt sich dies erheblich auf das Strafmaß aus. Mit polizeilichen Aktionen und Kontrollen in einschlägigen Regionen und Bewirtungsbetrieben muss jederzeit gerechnet werden. Sexuelle Nötigung ist ebenfalls strafbar. Nach litauischem Recht ist der unerlaubte Besitz und das Führen von Waffen, insbesondere Feuerwaffen, strafbewehrt und kann nach litauischem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch Reizstoff-und Schreckschusspistolen können, unter bestimmten Voraussetzungen, unter diesen Strafbestand subsumiert werden. Über konkrete Genehmigungserfordernisse bei Ein-/Ausfuhr, Transit, etc. informieren die zuständigen litauischen Behörden. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und Zoll Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html  finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Ja • Personalausweis: Ja • Vorläufiger Personalausweis: Ja • Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein. Überprüfen Sie daher die Gültigkeit Ihres Reisedokuments schon vor der Einreise nach Litauen. Die Personenkontrollen an den Binnengrenzen sind mit dem Beitritt Litauens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, flächendeckende Kontrollen erfolgen derzeit allerdings bei Einreise auf dem See- und Luftweg, bei der Einreise auf dem Landweg ist eine stichprobenartige Kontrolle möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen. Im ganzen Land muss mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden, bei denen es zu einem Bußgeld führen kann, wenn kein Identitätspapier mitgeführt wird. Dies gilt insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus. Minderjährige Für allein reisende Minderjährige mit deutscher Staatsangehörigkeit bestehen keine besonderen Einreisebestimmungen. Allein reisende Minderjährige sollten neben ihrem eigenen gültigen Reisedokument eine von ihren sorgeberechtigten Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308  (möglichst in Deutsch und Litauisch) mit sich führen. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Bei Ein- und Ausreisen in bzw. aus Nicht-EU-Staaten gelten andere Richtmengen für Genussmittel und andere Anmeldepflichten für Bargeld als bei Reisen innerhalb der EU-Staaten. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich. Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar. Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind auch in englischer Sprache bei Customs of the Republic of Lithuania https://lrmuitine.lt  zu finden. Heimtiere Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Masern Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen. Impfschutz Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles. Für die Einreise nach Litauen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche. • Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen. • Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen. Medizinische Versorgung Eine deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Wilna, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet. Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Litauens aufhalten, können wie alle anderen EU-Bürger nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach litauischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/litauen-node
http://dlvr.it/SKy5cy

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