Meldeportal zum Impfstatus steht in Kürze zur Verfügung
Die Vorbereitungen des Web-Portals zur Meldung nach dem § 20 a
Infektionsschutzgesetz – einrichtungsbezogene Impfpflicht – laufen auf
Hochtouren. Voraussichtlich am Montag, 28.03.2022, erfolgt die Freischaltung
des Meldeportals.
Vorab werden die erforderlichen Dokumente in Form einer standardisierten
Excel-Tabelle zur Personalmeldung als auch das Meldeformular zur
Abschätzung einer möglichen Versorgungsgefährdung auf der Internetseite
der Stadt Cottbus/Chóśebuz unter www.cottbus/impfpflicht zum Download
bereitgestellt.
Die Einrichtungen sind damit in der Lage, vorab die Dokumente auszufüllen
und mit Freischaltung des Meldeportals und Veröffentlichung der URLAdresse hochzuladen. Die Meldungen an das Gesundheitsamt über das
Portal müssen bis zum 30.03.2022 erfolgt sein.
http://dlvr.it/SMCSzN
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