Mittwoch, 23. März 2022

#Cottbus/Chóśebuz: einrichtungsbezogene Meldepflicht

Meldeportal zum Impfstatus steht in Kürze zur Verfügung Die Vorbereitungen des Web-Portals zur Meldung nach dem § 20 a Infektionsschutzgesetz – einrichtungsbezogene Impfpflicht – laufen auf Hochtouren. Voraussichtlich am Montag, 28.03.2022, erfolgt die Freischaltung des Meldeportals. Vorab werden die erforderlichen Dokumente in Form einer standardisierten Excel-Tabelle zur Personalmeldung als auch das Meldeformular zur Abschätzung einer möglichen Versorgungsgefährdung auf der Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz unter www.cottbus/impfpflicht zum Download bereitgestellt. Die Einrichtungen sind damit in der Lage, vorab die Dokumente auszufüllen und mit Freischaltung des Meldeportals und Veröffentlichung der URLAdresse hochzuladen. Die Meldungen an das Gesundheitsamt über das Portal müssen bis zum 30.03.2022 erfolgt sein.
http://dlvr.it/SMCSzN

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