Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.
Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen – auch in sozialen Medien – drohen Haftstrafen.
Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Die russische Fluglinie Aeroflot hat alle Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) seit dem 8. März 2022 eingestellt. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden.
Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz, das die willkürliche Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen ermöglicht. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Dies hat namhafte westliche Medien dazu veranlasst, ihre Tätigkeit in Russland kurzfristig einzustellen.
Auch private Äußerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten.
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit nur eingeschränkt möglich.
Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen:
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronezh, Elista.
Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
• Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
• Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus bestimmten Staaten gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation https://russische-botschaft.ru/de/consulate/konsularabteilung/ Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer https://russland.ahk.de/corona-krise/q-a in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App „Reisen ohne COVID“ (für iOS https://apps.apple.com/kz/app/%D0%BF%D1%83%D1%82%D0%B5%D1%88%D0%B5%D1%81%D1%82%D0%B2%D1%83%D1%8E-%D0%B1%D0%B5%D0%B7-covid-19/id1541206996 bzw. für Android https://play.google.com/store/apps/details?id=com.nocovid19.su&hl=de&gl=US) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/estland-node/estlandsicherheit/200754#content_0, Finnland https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/finnland-node/finnlandsicherheit/211624, Lettland https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/lettland-node/lettlandsicherheit/200674, Litauen https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/litauen-node/litauensicherheit/200620, Norwegen https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/norwegen-node/norwegensicherheit/205878 und Polen https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/polen-node/polensicherheit/199124 mit eigenem Fahrzeug oder Bus zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Grenzübergangsstellen grundsätzlich gestattet. Der Zugverkehr zwischen Russland und Finnland ist nur russischen und finnischen Staatsangehörigen zugänglich.
Beschränkungen im Land
In vielen Teilen der Russischen Föderation können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
In vielen Städten gelten derzeit Einschränkungen. Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Sicherheit
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.
Terrorismus
Wie verschiedene Anschläge mit zahlreichen Todesopfern gezeigt haben, kann es in Russland, auch außerhalb der Kaukasus-Region, zu Anschlägen kommen. Todesopfer forderte zuletzt ein Terroranschlag in der Metro von St. Petersburg im April 2017. Die russischen Behörden halten ihre Warnung vor Anschlägen aufrecht und rufen weiterhin zu besonderer Vorsicht auf.
• Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Südrussland
Vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.
Nordkaukasus
Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen, v. a. in Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/georgien-node/georgiensicherheit/201918.
Übrige Landesteile
Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.
Insbesondere infolge des Krieges in der Ukraine kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen. Ein Aufenthalt auch in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen sollte unbedingt vermieden werden.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
• Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Kriminalität
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.
Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.
In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.
Aktuell gibt es vermehrt Fälle von Internetbetrug, indem Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-VisaEinreise/kurzfristigeAufenthalt.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Apps oder bestellen Sie diese bereits im Hotel.
• Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen und übermitteln Sie dieses als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
• Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
• Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Halbinsel Krim
Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/ukrainesicherheit/201946.
Natur und Klima
Extreme Kälte und Überschwemmungen
Das Klima reicht von arktisch im Norden bis zu kontinental im Süden.
In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.
Busch- und Waldbrände
Im Sommer muss in Sibirien, aber auch in der Nähe der Hauptstadt Moskau mit teilweise weit verbreiteten Busch- und Waldbränden gerechnet werden, die die Infrastruktur und Luftqualität erheblich beeinträchtigen können.
Erdbeben und Vulkane
Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann.
Der Shiveluch in Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Bleiben Sie von Gebieten fern, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
• Informieren Sie sich ggf. beim russischen Ministerium für Katastrophenschutz.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen.
Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Seit 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.
Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.
Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen.
• Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
• Schließen Sie für Pkw-Reisen möglichst eine Vollkaskoversicherung ab und erwerben Sie einen Auslandsschutzbrief zum Schutz vor Zollabgaben im Schadenfall.
• Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.
Führerschein
Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.
Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.
Reisen aus oder in die Republik Belarus
Seit dem 30. März 2020 kommt es zu Reisebeschränkungen an den Landgrenzen, siehe Aktuelles. Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Belarus https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/belarus-node/belarussicherheit/201904.
Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.
Die Nutzung des Fernzugverkehrs – hier lediglich die Direktverbindung auf der Strecke Berlin-Moskau – soll nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums ausnahmsweise möglich sein, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch hat es auch hier Einzelfälle gegeben, in denen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen wurde.
Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.
• Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
• Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
• Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
• Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
• Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.
Betretenserlaubnis für bestimmte Gebiete
Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation wie im Gebiet Kaliningrad (z.B. zum Angeln in grenznahen Bereichen, bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern, zur Jagd oder sonstigen Aufenthalten) und in den Nordkaukasus oder Teile der Halbinsel Kamtschatka zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen, siehe auch Informationen der deutschen Vertretungen in Russland https://germania.diplo.de/ru-de/service/11-InformationenfuerTouristen/reglementierte-zonen/1588034.
• Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihren Einladern, Ihrem Reisebüro oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland, ob Sonderregelungen im beabsichtigten Reisegebiet bestehen.
• Vermeiden Sie Reisen in diese Gebiete ohne Erlaubnis.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering.
Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung. Durch das föderale Gesetz gegen „Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen über bzw. öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000,- Rubel, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.
Im Landesteil Tschetschenien gab es nach glaubhaften Berichten von Nichtregierungsorganisationen Fälle von Verfolgung, Verhaftung und Folter tschetschenischer LGBTIQ-Personen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.
Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.
Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.
Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen auch nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Bezahlung mit Kreditkarte ist inzwischen weit verbreitet und immer häufiger im Alltag möglich. Auch die Abhebung an Geldautomaten ist in nahezu allen Städten möglich. Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in Russland jedoch derzeit nur eingeschränkt möglich, s. Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.
In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von Bank- und Kreditkarten gekommen: mehrere Geldautomaten wurden manipuliert, so dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze „kopiert“ und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden.
Für kleinere Ausgaben und auch Taxifahrten empfiehlt es sich, etwas Bargeld in Rubel bei sich zu führen.
• Nehmen Sie Bargeld möglichst in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mit und tauschen Sie nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen).
• Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.
• Achten Sie beim Einsatz der Geldkarte am Automaten auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie, dass Sie nicht bei der Eingabe der Geheimnummer beobachtet werden.
Einreise und Zoll
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Aktuelles
Am 29. Dezember 2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation“ in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Laufzeit, auf jeden Fall aber mindestens drei Monate) akzeptiert.
Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin https://russische-botschaft.ru/de/information/fur-touristen/.
e-Visa
Derzeit werden keine e-Visa erteilt, siehe Aktuelles.
In der Vergangenheit konnten deutsche Staatsangehörige für geschäftliche, touristische oder humanitäre Kurzaufenthalte grundsätzlich e-Visa https://germania.diplo.de/ru-de/service/11-InformationenfuerTouristen/-/2216046 zur einmaligen Einreise beantragen.
Die Erteilung eines e-Visa durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.
Die für die Ein- und Ausreise jeweils zugelassenen Grenzübergangsstellen mit e-Visa unterscheiden sich zum Teil zu den sonst mit normalem Visum zugelassenen Grenzübergangsstellen und sind beim russischen Außenministerium https://evisa.kdmid.ru/en-US, beim e-Visa Application Process https://electronic-visa.kdmid.ru/index_en.html sowie von den deutschen Vertretungen in Russland https://germania.diplo.de/ru-de/service/11-InformationenfuerTouristen/grenzuebergaenge-kali-seite/1588030 aufgeführt. Andere als die dort genannten Grenzübergangsstellen können nicht passiert werden, für das Leningrader Gebiet auch nicht mit dem Zug.
Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.
Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check https://evisacheck.kdmid.ru/ prüfen.
Überschreitung des Aufenthalts
Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne weiteres möglich.
Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums (Transit visa no. 1) bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit jedoch auch mit abgelaufenem Visum sowohl auf dem Land-, als auch auf dem Luftweg ausreisen. Zur Ausreise ist ein Nachweis über den gestrichenen Flug mitzuführen.
• Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
• Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/reiseversicherung/ ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.
Visumfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr
Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.
Visumfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.
Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren
Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.
Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.
Migrationskarte/Anmeldung nach Einreise
Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen. In anderen Fällen muss die einladende Person oder Organisation, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ https://гувм.мвд.рф/) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.
Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.
• Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
• Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
• Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
• Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.
Einfuhrbestimmungen
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- US-Dollar bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Einreise mit dem Kfz
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen.
Heimtiere
Bei der Einreise mit Heimtieren von Deutschland nach Russland muss eine amtstierärztliche Bescheinigung mit Übersetzung in die russische Sprache vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft wurde, und dass der Ausfuhrort frei von ansteckenden Tierkrankheiten (Tierseuchen) ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Tage sein.
Bei max. zwei Hunden bzw. Katzen pro Reisenden ist die Einreise ohne Einfuhrerlaubnis und Quarantäne zulässig, wenn ein internationaler Heimtierausweis vorhanden ist, der einen Vermerk der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über eine in den letzten fünf Tagen vor Abreise durchgeführte klinische Untersuchung des Tieres sowie einen Vermerk, dass das Tier spätestens 20 Tage vor der Reise geimpft worden ist, enthält.
Erforderliche Impfungen für Hunde sind Tollwut, Fleischfresserpest, Hepatitis, virale Enteritis, parvo- und adenovirale Infektionen, Leptospirose, für Katzen Tollwut und Panleukopenie.
Gesundheit
Aktuelles
Aufgrund von Transportschwierigkeiten kann es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen kommen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
• Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen, siehe Merkblatt FSME https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2110870/7e146447e4f1c20127b6216e5e325610/fsme-merkblatt-data.pdf.
• Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Merkblatt Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200186/63ede1f7da0361ace59b36be85951e9b/tollwutmerkblatt-data.pdf.
• Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
• Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Radioaktive Risiken
Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.
• Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese radioaktiv belastet sein könnten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden.
Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/russischefoederation-node
http://dlvr.it/SLJxXd
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