#Frankfurt (Oder) (ots)
Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) rät Eigenheimbesitzern derzeit zur besonderen Vorsicht bei der Beauftragung von ausländischen Baufirmen, die an der Haustür Kaltakquise für Pflasterarbeiten betreiben. Die Unternehmen bieten zumeist die schnelle und günstige Ausführung von Steinarbeiten an (z.B. Anlegen von Terrassen und Gartenwegen). Auch wenn die Arbeitsergebnisse in der Regel nicht zu beanstanden sind, setzen einige Handwerker dabei Hilfsarbeiter ein, die nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind. Häufig haben die Hilfsarbeiter keinen Aufenthaltstitel, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Die Arbeitgeber verstoßen damit gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften und machen sich strafbar. Da die Hilfsarbeiter im Vergleich zu Arbeitnehmern redlicher Handwerksbetriebe nur sehr schlecht bezahlt werden, haben diese Firmen einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil. Grundsätzlich sind Firmen aus dem EU-Ausland berechtigt, ihre Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anzubieten, aber unter gleichen Wettbewerbsbedingungen.
Eine erste Feststellung gab es bereits in Fredersdorf. Aufmerksame Bürger hatten auf eine sogenannte Pflasterkolonne hingewiesen, die von Bürgern aus Großbritannien angeleitet wurde. Bei der Kontrolle der Baustelle durch Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) wurden nur die drei albanischen Arbeitnehmer angetroffen. Diese hatten für ihre Tätigkeiten keinen gültigen Aufenthaltstitel. Die aus Großbritannien stammenden Chefs der Kolonne hatten die Baustelle bereits verlassen.
Nicht nur, dass diese Kolonnen bei der Auftragsanbietung aggressiv auftreten, ist auch zu bedenken, dass Pflasterer aus Großbritannien nach dem Austritt aus der EU als sogenannte Drittstaatler gelten und entsprechende Aufenthaltstitel, die sie zur Ausübung der Beschäftigung berechtigen, beantragen und besitzen müssen.
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