Der Förderfonds „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Brandenburger Jugendministeriums setzt seine erfolgreiche Arbeit in diesem Jahr fort und ruft zu Bewerbungen auf. Für Projekte, die bis 30. November 2022 beantragt werden können und bis Mitte Januar des kommenden Jahres abgeschlossen sein sollen, stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Brandenburg aktuell Fördermittel in Höhe von 85.000 Euro bereit. Das Land trägt davon 70.000 Euro.
Ziel des Förderfonds ist die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen und die Förderung altersgemäßer politischer Mitwirkung. Unterstützt werden außerdem Projekte, die insbesondere die Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen und die Bekanntmachung der Kinderrechte befördern. Im Rahmen des Förderfonds ist auch eine Mikroförderung möglich: Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Fördermittel von bis zu 5.000 Euro zur Weiterleitung an kleinere Projekte, beispielsweise an Jugendinitiativen oder Schülervertretungen, erhalten. Die Projektauswahl und Förderempfehlung über maximal je 500 Euro soll von einer Kinder- und Jugendjury vor Ort getroffen werden.
Jugendministerin Britta Ernst: „Die letzten beiden Jahre haben in einem besonderen Maße gezeigt, wie wichtig die Kinder- und Jugendbeteiligung ist. Ich freue mich sehr, dass das Deutsche Kinderhilfswerk und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ihre gute Zusammenarbeit zur Förderung der Umsetzung der Kinderrechte fortsetzen. Kinder- und Jugendliche sollten an den sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen beteiligt werden.“
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Wir freuen uns sehr über das Fortbestehen des gemeinsamen Förderfonds mit dem Land Brandenburg. Trotz der Corona-Pandemie ist weiterhin eine hohe Nachfrage nach Förderungen aus dem Förderfonds zu verzeichnen. Das zeigt zum einen, dass trotz aller widriger Bedingungen, viele Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung in den Brandenburger Kommunen durchgeführt werden, und zum anderen, dass die verbindliche Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Brandenburger Kommunalverfassung die Mitwirkungsmöglichkeiten der jungen Menschen stärkt. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Das wollen wir mit dem Förderfonds erreichen.“
Mit dem Gemeinschaftsfonds streben das Land Brandenburg und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Der Fonds unterstützt Maßnahmen zur Förderung der altersgemäßen politischen Mitwirkung von Mädchen und Jungen. Dadurch werden sie auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereitet. Hierbei ist die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten im pädagogischen Alltag.
Außerdem werden Projekte unterstützt, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, sie zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie mitwirken können und nicht am Rande stehen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien unter www.dkhw.de/foerderfonds/brandenburg.
http://dlvr.it/SLv6rc
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