Vernehmungen und Durchsuchungen auch in Sachsen
Am 22. März 2022 findet ein vom Bundeskriminalamt koordinierter
bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung von politisch motivierten strafbaren
Hassreden statt. Das Landeskriminalamt Sachsen und die
Generalstaatsanwaltschaft Dresden unterstützen das konzertierte Vorgehen
gegen strafbare Hass-Postings im Internet.
Dieser gemeinsame Aktionstag richtet sich gezielt gegen Verfasser von Hass-
Postings, welche direkt an Personen des politischen Lebens adressiert waren.
In insgesamt zwölf vom Bundeskriminalamt übermittelten Verfahren, welche
jeweils den Tatvorwurf der üblen Nachrede oder der Verleumdung gegen
Personen des politischen Lebens zum Gegenstand haben, führen Beamte des
Staatsschutzes beim LKA Sachsen Beschuldigtenvernehmungen durch. Alle
Straftaten stehen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021. Zehn der
insgesamt zwölf deutschen Beschuldigten sind männlich und im Alter
zwischen 25 und 67 Jahren. Die beiden weiblichen Beschuldigten sind 43 und
58 Jahre alt.
Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Jahr 2021 neu gefasste
§ 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die
Verleumdung von Personen des politischen Lebens des Volkes besonders
streng unter Strafe stellt.
In weiteren sechs, durch die Zentralstelle zur Bekämpfung der politisch
motivierten Internet – Kriminalität (ZIT) 1 eingeleiteten Ermittlungsverfahren
finden seit dem frühen Morgen Durchsuchungsmaßnahmen in den
Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkeis, Görlitz sowie
in Leipzig und in Dresden statt. Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren sind
Tatvorwürfe, welche die Tatbestände der öffentlichen Aufforderung zu
Straftaten, der Bedrohung, der Beleidigung, der Volksverhetzung oder der
Störung des öffentlichen Frieden durch die Androhung von Straftaten erfüllen.
Alle Beschuldigten sind Männer und deutsche Staatsangehörige im Alter
zwischen 30 und 67 Jahren.
Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Herr Martin Uebele:
»Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es handelt sich nicht um eine
Meinungsäußerung, wenn Menschen im Internet angefeindet, bedroht oder
beleidigt werden. Straftaten in der digitalen Welt werden ebenso verfolgt und
bestraft wie Taten in der realen Welt.«
Präsidentin des Landeskriminalamtes Sachsen, Frau Sonja Penzel:
»Gerade Amts- und Mandatsträger sind häufig Opfer von Hass und Hetze im
Netz. Alle Fälle von Rechtsverletzungen müssen konsequent verfolgt und
geahndet werden, egal wo sie ausgeführt werden und welche scheinbaren
Gründe dafür aufgeführt werden. Wer denkt, dass er sich im Internet über das
Gesetz stellen und seine Hasstiraden in die Welt schreien kann, der irrt sich.«
http://dlvr.it/SM7xPf
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