Dienstag, 2. März 2021

COVID-19: 7-Tage-Inzidenz liegt in Dahme-Spreewald bei 63,8

Landes-Pilotprojekt zur dezentralen Impfung gegen Corona in Arztpraxen gestartet   Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um zwei erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 63,8. Derzeit sind insgesamt 203 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 5.136 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 206 im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. 4.727 Corona-Patienten gelten als wieder genesen.   Impf-Pilotprojekt in Arztpraxen gestartet Das für die Umsetzung der Impfstrategie in Brandenburg zuständige Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und der DRK-Landesverband informieren darüber, dass in dieser Woche ein Pilotprojekt für direkte Impfungen gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Arztpraxen startet. Zunächst an den Standorten Bad Belzig, Senftenberg, Pritzwalk und Wittenberge − bis Ende März sollen landesweit 50 Arztpraxen mitmachen. Dahme-Spreewald Landrat Stephan Loge: „Ich freue mich, dass auf Landesebene unseren Anregungen gefolgt wird, diesen Weg des wohnortnahen Ausbaus der Impfkapazitäten über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit Blick auf die dezentrale Versorgung gerade älterer Impfwilliger im ländlichen Raum umzusetzen. Das Modellvorhaben verbinde ich mit der Hoffnung auf eine zügige Versorgung der impfberechtigten Personen auch unseres Landkreises.“ Das Gesundheitsministerium bestätigt zudem, dass die Online-Terminvergabe erfolgreich gestartet sei: Brandenburgerinnen und Brandenburger, die laut der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt sind, können über die Online-Plattform www.impfterminservice.de einen Impftermin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca in einem der elf Impfzentren im Land Brandenburg buchen. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Bis eine Stunde vor dem Termin können die noch freien Termine online gebucht werden. Termine über die zentrale Online-Plattform www.impfterminservice.de können im Land Brandenburg buchen: Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“). Dazu gehören aktuell: * Pflegepersonal in der ambulanten, teilstationären und stationären Altenpflege, * Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (z.B. Intensivstation, Notaufnahme, Rettungsdienste), * Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht, * Personen im Alter bis 64, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung), * Personen, die in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können und einen Impftermin online vereinbart haben.   Neben dem Online-Buchungs-Portal können auch alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung; zweite Stufe mit hoher Priorität laut Coronavirus-Impfverordnung), über die Sonderrufnummer 0331 / 23 18 97 07 ihren persönlichen Impftermin in einem der elf Brandenburger Impfzentren, so auch in Schönefeld, vereinbaren.   Weiterführende Informationen zur Ausweitung des Impfangebotes stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz online bereit: hier oder unter www.brandenburg-impft.de. Aktuelles Fallgeschehen im Kreis Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald informiert darüber, dass derzeit im Landkreis 13 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung sind. Davon befinden sich zwei Patienten in intensivmedizinischer Betreuung, der Rest auf einer Normalstation. Hinsichtlich der SARS-CoV-2-Mutationen bilanziert die Gesundheitsbehörde, dass bislang im Landkreis Dahme Spreewald insgesamt 41 Fälle der britischen und südafrikanischen Variante des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen wurden. Eine labordiagnostische Sequenzierung dieser positiven COVID-19-Befunde wurde jeweils veranlasst.   Das Gesundheitsamt ermittelt nach SARS-CoV-2-Infektionsfällen derzeit unter anderem in folgenden Gemeinschaftseinrichtungen in Dahme-Spreewald: Kita „Kleine Waldgeister“ Zeuthen, Kita „Spatzennest“ Prieros, Kreisvolkshochschule Lübben, Humboldt-Gymnasium Eichwalde, AWO Seniorenheim Wildau und Königs Wusterhausen, K&S Seniorenresidenz Lübben, Altersgerechtes Wohnen „Hospital zum Heiligen Geist“ Luckau sowie ASB Ambulant Betreutes Wohnen Königs Wusterhausen.   Folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen ergibt sich somit seit Februar 2020: Stadt Lübben 723 (647/48), Stadt Königs Wusterhausen 717 (653/25), Gemeinde Schönefeld 602 (573/7), Stadt Luckau 491 (449/17), Stadt Wildau 334 (287/34), Amt Unterspreewald 322 (302/13), Gemeinde Zeuthen 293 (267/9), Amt Lieberose/Oberspreewald 258 (247/6), Amt Schenkenländchen 222 (208/8), Gemeinde Schulzendorf 203 (190/11), Stadt Mittenwalde 192 (180/5), Gemeinde Heideblick 182 (166/8), Gemeinde Heidesee 157 (141/5), Gemeinde Märkische Heide 154 (146/4), Gemeinde Bestensee 134 (127/3) und Gemeinde Eichwalde 133 (127/2).
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