Brandenburg hat im Bundesrat die vorgesehene Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausdrücklich begrüßt. Ziel der Initiative ist es, die Rechtsstellung von Kindern zu verbessern und deren Grundrechte im Text des Grundgesetzes sichtbarer zu machen. Wichtige Aspekte wie das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes sollen im Verfassungstext hervorgehoben werden.
Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte anlässlich der Beratungen: „Es freut mich, dass Kinderrechte endlich ausdrücklich in unserer Verfassung verankert werden sollen. Ich hätte mir allerdings deutlich ambitioniertere Formulierungen gewünscht. Kinder sind unsere Zukunft, wir müssen sie nicht nur schützen, sondern auch besonders fördern. Sie sind – auch unter rechtlichen Gesichtspunkten – keine Miniaturen von Erwachsenen, sondern haben spezifische Bedürfnisse. Deshalb müssen sie auch ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend bei staatlichen Entscheidungen, die ihre Rechte betreffen, gehört und einbezogen werden.“
Positiv bewertete Woidke die Zustimmung des Bundesrates zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses, der sich am Mittwoch auf einen Kompromiss bei der Neuregelung des Bestandsdatenauskunftsgesetzes geeinigt hatte. Die nun vorgelegte Lösung genügt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, indem klare Hürden für die Datenübermittlung festgelegt und damit auch die Arbeitsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden gesichert wird. Woidke sieht damit den Weg freigemacht für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Woidke: „Dieses Gesetz brauchen wir dringend für eine effektivere Strafverfolgung bei Hassdelikten gegen Politikerinnen und Politiker und Alle, die sich für Recht und Gesetz in unserer Demokratie einsetzen.“
Außerdem befasste sich die Länderkammer mit der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz. Die enthaltenen Maßnahmen und Ziele sollen im Bundesnaturschutzgesetz verankert werden. Dabei geht es unter anderem um die Aufnahme eines gesetzlichen Biotopschutzes für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen. Lichtemissionen, die sich schädlich auf Insekten auswirken, sollen eingeschränkt bzw. verboten werden. Biozide sollen außerhalb geschlossener Räume in Naturschutzgebieten und weiteren geschützten Gebieten nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Woidke begrüßte, dass der Insektenschutz im Bundesnaturschutzgesetz geregelt wird: „Es gibt immer weniger Insekten, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Die Vielfalt unserer natürlichen Umwelt droht kleiner zu werden. Weniger Insekten heißt nicht nur weniger Pflanzenreichtum, sondern auch geringere Erträge in der Landwirtschaft. Hier müssen wir dringend umsteuern.“
Auch klimagerechte Verbesserungen der Mobilität waren heute Thema im Bundesrat. Mit dem Schnellladegesetz soll der Aufbau einer flächendeckenden, öffentlich zugänglichen Infrastruktur für E-Autos einen Schub bekommen. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten. Es soll auch helfen, die im Klimaschutzgesetz für den Verkehrssektor angestrebte Verringerung der Jahresemissionsmengen bis 2030 um 42 Prozent im Vergleich zu 1990 zu erreichen.
Woidke: „Dieses Ziel können wir nur durch erhebliche Steigerungen in der Elektromobilität erreichen. Die Nachfrage nach E-Autos hängt aber ganz wesentlich vom Vorhandensein eines flächendeckenden Schnellladenetzes ab. Das gilt natürlich besonders für den Standort Brandenburg, wo künftig hunderttausende Elektroautos vom Band rollen sollen.“
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