Sonntag, 28. März 2021

Corona-Schutzverordnung greift: Notbremse ab Dienstag auch für den HSK

Kreis entscheidet über Test-Option am Montag Arnsberg. Wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) die Corona-Notbremse auch für den Hochsauerlandkreis angeordnet. Die Regelungen gelten nach Zustellung der Anordnung ab Dienstag in allen Kommunen des HSK. Arnsberg/Hochsauerlandkreis. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wird aufgrund der aktuellen Infektionszahlen die Corona-Notbremse für den Hochsauerlandkreis (HSK) anordnen. Die Geltung der Corona-Notbremse wird dem HSK am Montag, 29. März 2021, durch eine Allgemeinverfügung festgestellt und bekannt gemacht. Die Corona-Notbremse gilt dann ab Dienstag, 30. März 2021. Der HSK entscheidet am Montag, ob er die neugeschaffene Test-Option anordnet. Diese bedeutet, dass der HSK per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen kann, dass die Nutzung der betreffenden Angebote mit einem tagesaktuell bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Informationen des MAGS: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten
http://dlvr.it/RwXx33

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