Freitag, 12. März 2021

Impfberechtigte können ihre Impftermine am besten online buchen – Neue Termine werden regelmäßig auf www.impfterminservice.de freigeschalten

Neue Termine für Impfungen in Impfzentren werden regelmäßig auf dem Buchungsportal www.impfterminservice.de freigeschalten – Hinweise zur Impfreihenfolge Freie Termine für die Corona-Schutzimpfung in einem Brandenburger Impfzentrum werden regelmäßig auf dem Online-Buchungsportal www.impfterminservice.de eingestellt. Impftermine für die kommende Woche sind aktuell vor allem noch in den Impfzentren Brandenburg an der Havel, Elsterwerda, Kyritz und Prenzlau zu haben. Personen im Alter über 80 Jahren, die bereits einen Brief mit Informationen zu ihrer Impfung erhalten haben, wählen am besten die darin enthaltende Sonderrufnummer. Aber natürlich können sie Impftermine auch online buchen. Alle über 85-Jährige in Brandenburg sind bereits angeschrieben (rund 67.000 Briefe versendet). Seit dem 11. März werden täglich 10.000 Briefe an Personen im Alter von 80 bis 84 versendet. Das Callcenter ist täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar, am Wochenende besonders gut. Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung, einem ärztlichen Zeugnis oder das Alter mit einem Ausweis nachweisen können und einen Impftermin vereinbart haben. Welche Personen können im Land Brandenburg aktuell online einen Impftermin vereinbaren? Aktuell können im Land Brandenburg alle Personen im Alter ab 18 der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter ab 18 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) einen Impftermin online über das Portal www.impfterminservice.de buchen. Dazu gehören: * Alle über 70-Jährige * Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind * Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen * Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden * Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht – insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin * Personen, die im Land Brandenburg in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind, * Personen mit Trisomie 21 * Personen nach einer Organtransplantation * Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression) * Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt * Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%), Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40) Aufgrund zahlreicher Nachfragen dieser Hinweis: In Brandenburg können aufgrund des knappen Impfstoffs derzeit noch nicht bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen oder von Schwangeren geimpft werden (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 3 Corona-Impfverordnung). Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de
http://dlvr.it/RvVsNK

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