Freitag, 19. März 2021

Testpflicht in Kita und an Schule in Cottbus/Chóśebuz

In Cottbus/Chóśebuz gilt ab Montag, 22.03.2021, eine Testpflicht vor dem Betreten von Kindertageseinrichtungen sowie Schulen. Das regelt eine Allgemeinverfügung, die die Stadt am Freitag, 19.03.2021 erlassen hat und im Internet unter www.cottbus.de veröffentlicht. Ziel dieser Testpflicht ist es, auf dieser Grundlage die Kindertageseinrichtungen und Schulen trotz steigender Infektionszahlen gerade in diesem Bereich möglichst lange offen halten zu können. Das entspricht dem Wunsch und den Bedarfen der meisten Eltern und Kinder nach Bildungsangeboten im Präsenzunterricht sowie nach einem verträglichen und verantwortbaren Maß an sozialen Kontakten in Kita und Schule. Die Alternative wären Schließungen der Einrichtungen. Die Verfügung regelt die Testpflicht für Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen, die Erzieherinnen und Erzieher in Kita, Hort und Tagespflege sowie Kinder und Jugendliche, die diese Einrichtungen nutzen. Die kostenlosen Tests sind für Kindertageseinrichtungen über die jeweiligen Einrichtungen erhältlich; die Auslieferung ist weitgehend erfolgt, wobei es in Einzelfällen sein kann, dass auch am Montag noch ausgeliefert wird (z.B. Tagespflege). Für die Versorgung der Schulen ist das Land Brandenburg zuständig, das am Freitag angekündigt hat, dass es aufgrund von Lieferschwierigkeiten teilweise zu Verzögerungen kommt. Geregelt ist zudem, dass die erstmalige Testung binnen 48 Stunden durchgeführt sein muss, d.h., dass spätestens ab Mittwoch, 24.03.2021, die Bestätigung des Testergebnisses in den Einrichtungen vorgelegt werden muss. Entsprechende Vordrucke werden als Anlage zur Allgemeinverfügung auf www.cottbus.de veröffentlicht. Alle Betroffenen sind gehalten, die Tests möglichst zu Hause vorzunehmen. Sollte eines der Testzentren oder eine andere Testmöglichkeit genutzt werden müssen, werden dort erstellte Bescheinigungen anerkannt. Die Verfügung legt fest, dass, wenn kein Testergebnis vorgelegt wird, ein Betretungsverbot für die jeweilige Einrichtung besteht. Schülerinnen und Schüler, die das betrifft, müssen im Distanzunterricht beschult werden. Für den Fall eines positiven Testergebnisses müssen die Betroffenen zunächst zu Hause und isoliert bleiben und die Bestätigung des Schnelltestes durch einen PCR-Test veranlassen. Dazu kann Kontakt mit dem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt (Kontaktmöglichkeiten unter www.cottbus.de) aufgenommen werden.
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