Heute Nachmittag, am Mittwoch, 31. März 2021 erging eine Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) an die Stadt Frankfurt (Oder), der zufolge die Gültigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt vom Montag, 29. März 2021 aufgehoben wird. Anstelle dessen werden in Kürze (ab Freitag, 2. April 2021) auch in Frankfurt (Oder) vollumfänglich die Regelungen der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Wirkung entfalten. In den Gesprächen mit dem Land ist es gelungen eine Karenzzeit für die Umsetzung zu vereinbaren. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung erfolgt mit Ablauf des morgigen Tages (Donnerstag, 1. April 2021).
Im Einzelnen bedeutet dies, dass ab Freitag (Feiertag – daher Wirksamkeit Samstag) Einzelhandelsgeschäfte und kulturelle Einrichtungen (Museen, Bibliothek, Archiv) in der Stadt zu schließen sind (Click&Collect bleibt möglich) und Sport unter freiem Himmel auch in verkleinerten Gruppen nicht mehr möglich ist.
Die vorgenommene Verschärfung in Form der Beschränkung des Zutrittes zu Großhandelsgeschäften in Frankfurt (Oder) bleibt bestehen. Es bleibt der Stadt gestattet, Verschärfungen gegenüber der Verordnung vorzunehmen. Erleichterungen oder eine angepasste, unvollständige Umsetzung der Verordnung wurde untersagt.
Oberbürgermeister René Wilke: „Ich bin weiter davon überzeugt, dass unser Weg, lokale Infektionsschutzmaßnahmen verstärkt am tatsächlichen Infektionsgeschehen, differenziert und nach den Erkenntnissen vor Ort auszurichten, richtig war und ist. Gleichwohl habe ich zu akzeptieren und zu respektieren, dass mir und uns diese Weisung des Landes, keine lokalen Handlungsspielräume mehr lässt. Die Verordnung des Landes gilt ab Freitag uneingeschränkt. Ich appelliere weiterhin an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die aktuell hochdynamische COVID-19 Infektionslage sehr ernst zu nehmen und neben der Beachtung von Verordnungen auch mit Verstand und Verantwortung ihr persönliches Verhalten der Situation anzupassen.“
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