Seit heute – und vorerst bis 10. Januar – wird ein Großteil der Brandenburger Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet. Das bedeutet: Lernen zu Hause unter Anleitung durch die Lehrkräfte.
Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Jahrgangsstufen 10 und 12 an Gymnasien sowie 13 an Gesamtschulen, beruflichen Gymnasien und Schulen des Zweiten Bildungswegs. Auch die Schülerinnen und Schüler im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs werden weiter im Präsenzunterricht beschult. Zudem bleiben die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ geöffnet. Dort entscheiden die Eltern, ob ihr Kind im Präsenzunterricht an der Förderschule unterrichtet werden soll.
Die Schulcloud Brandenburg trägt wesentlich zum Gelingen des Distanzunterrichts bei. Das System läuft stabil. In Vorbereitung auf den heutigen Schulbeginn im neuen Jahr und den fortgesetzten Distanzunterricht hat das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in den vergangenen Wochen erfolgreich umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung des Systems ergriffen: Zusätzlich wurden 100 neue Server angeschlossen, um trotz der bundesweit stark angestiegenen Zugriffszahlen einen stabilen Betrieb der Cloud-Struktur zu gewährleisten, auf der auch die Schul-Cloud Brandenburg läuft. Darüber hinaus wurden eine aktualisierte Version des Videokonferenzsystems BigBlueButton integriert, die eine verbesserte Performance und Audiostabilität bietet, sowie Ressourcen für einzelne Datenbank-Server ausgebaut. Die aktuelle Auslastung der Infrastruktur wird seitens des HPI kontinuierlich überprüft und notwendige Erweiterungen und Anpassungen bei Bedarf vorgenommen. Während des Distanzunterrichts werden vor allem Funktionen genutzt, um Aufgaben zu verteilen und deren Abgabe zu verwalten sowie das Videokonferenzsystem BigBlueButton.
Die Notbetreuung an den Schulen ist gut angelaufen. In der Notbetreuung gewährleistet die Schule, dass die Kinder die Aufgaben bearbeiten können, die ihnen für die Zeit des Distanzunterrichts aufgegeben wurden. Sie ist während der Zeit, in der sonst Unterricht erteilt wird, für die Jahrgänge 1 bis 4 organisiert für Kinder, deren beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Für Kinder, deren Eltern in medizinisch und pflegerischen Berufen tätig sind, gibt es eine Notbetreuung bis Jahrgangsstufe 6, auch wenn nur ein Elternteil in diesem Beruf arbeitet. Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen und bescheiden den Anspruch auf Notbetreuung oder – nach Übertragung der Aufgabe – die kreisangehörigen Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden. Nicht übertragen werden darf die Entscheidung über die Aufnahme in die Notbetreuung freien Trägern von Kindertagesstätten und anderen Stellen. Das bedeutet auch, dass auch nicht die Schulämter oder Schulen darüber entscheiden.
Weitere Informationen:
Notbetreuung für Schulkinder der Klassen 1 bis 4 sowie 5 und 6
http://dlvr.it/RptxM1
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