Montag, 18. April 2022

Verstöße nach dem Waffengesetz – Warum Spielzeugpistolen nicht überall erlaubt sind!

#Suhl (ots)   Am Ostersonntag, den 17.04.2022, gegen 18 Uhr spielten 3 Jugendliche mit Softairwaffen in der Nähe des Linsenhofer Teiches in Suhl. Durch Bürgerhinweise wurde die Polizei über den Sachverhalt unterrichtet und prüfte vor Ort. Vor Ort wurden 2 Softairpistolen und ein Softairgewehr bei den 3 männlichen Jugendlichen fest- und sichergestellt. Bei derartigen Spielzeugwaffen werden kleine Plastikkügelchen mittels Gasdruck verschossen. In der Regel können derartige Waffen frei erworben und auf dem eigenen umfriedeten Grundstück auch verwendet werden. Problematisch wird das Führen derartiger Waffen, wie in diesem Fall, in der Öffentlichkeit. Aufgrund ihres täuschend echten Aussehens zu herkömmlichen, "scharfen" Feuerwaffen erfüllen diese Spielzeuge den Tatbestand einer sogenannten Anscheinswaffe. Das heißt, das selbst geschultes Personal aus der Entfernung nicht feststellen kann, ob es sich um echte Feuerwaffen handelt oder eben um Spielzeug. Hier auch noch einmal ein Appell an die Eltern: In gewissen Situationen kann dies zum Nachteil für die Besitzer werden, wenn die Polizei am Einsatzort eintrifft und eine Bedrohung annimmt. Die 3 Jugendlichen erwartet nun jeweils eine Anzeige nach dem Waffengesetzt und sie wurden an ihre Eltern übergeben.
http://dlvr.it/SNpw31

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