Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die für heute ab 16 Uhr in Berlin angemeldete „Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem“ verboten bleibt. Damit hat es die Beschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tage zurückgewiesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 13/2022 des Verwaltungsgerichts Berlin). Die Entscheidung ist wegen der Eilbedürftigkeit der Sache zunächst ohne schriftliche Begründung ergangen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 29. April 2022 – OVG 1 S 31/22 –
http://dlvr.it/SPV7SF
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