Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur risikoorientierten Aufstallung von Geflügel vom 7. Januar 2022
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat mit Wirkung zum 7.04.2022 seinen Erlass über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und weiterer Schutzmaßnahmen vom 05.01.2022 aufgehoben.
Aufgrund der Beruhigung der Seuchenlage im Land Brandenburg in den Wildvögelbeständen werden die am 07.01.2022 durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (AVLL) per Tierseuchenallgemeinverfügung erlassenen Maßnahmen in den Gemarkungen Herzberg/Elster, Neunaundorf, Friedersdorf, Osteroda, Redlin, Friedrichsluga, Gräfendorf, Fermerswalde, Buckau, Bicking, Rahnisdorf und Mahdel aufgehoben.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza vom 07.01.2022 ist mit Wirkung vom 09.04.2022 aufgehoben.
Aufgrund bestehender gesetzlicher Vorschriften wird ausdrücklich nochmals daran erinnert, dass dennoch
* jeder, der Geflügel hält oder halten will, dies dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemäß Viehverkehrsverordnung anzuzeigen hat,
* Biosicherheitsmaßnahmen und die Dokumentationsverpflichtungen auch in kleinen (Hobby-) Geflügelhaltungen nach wie vor einzuhalten sind und
* Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom Veranstalter mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft schriftlich anzuzeigen sind.
Das Land Brandenburg führt das Wildvogelmonitoring weiterhin intensiv fort. Bei erneuten Geflügelpestfällen bei Wildvögeln kann das AVLL die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen erneut ergreifen.
http://dlvr.it/SNBsfp
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen