Dienstag, 5. April 2022

Eilverkündungen für Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen im Internet künftig möglich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt begrüßt den Beschluss des Landtags des entsprechenden Gesetzes: „Für die eiligen Verordnungen in Gefahrenlagen wird das Verkündungsverfahren einfacher und zügiger“ „Der Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem künftig Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen von den zuständigen Ministerien im Internet auf deren Internetseiten im Regierungsportal direkt verkündet werden können. Nach der Landesverfassung ist dies für Rechtsverordnungen möglich. Ich begrüße die Möglichkeit, dass in akuten Gefahrenlagen, anstelle einer Verkündung in Papierform im Gesetz- und Verordnungsblatt, Rechtsverordnungen tagesaktuell im Internet rechtswirksam eilverkündet werden können. Für die eiligen Verordnungen in Gefahrenlagen wird das Verkündungsverfahren einfacher und zügiger“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum beschlossenen Gesetz über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen. „In anderen Ländern war die elektronische Eilverkündung bereits möglich, in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Regelungslücke jetzt geschlossen worden. Denn in einer akuten Gefahrenlage, wie zum Beispiel in der Hochphase einer Pandemie, kann es notwendig sein, dass Rechtsverordnungen in Ausnahmefällen tagesaktuell verkündet und damit in Kraft treten müssen. Hier stieß die bewährte Praxis mit dem Druck und der Auslieferung des gedruckten Verkündungsblattes in den Rechtsverkehr bis 24 Uhr an produktionstechnische Grenzen. Doch auch künftig wird jede Eilverkündungen nach Veröffentlichung auf dem Regierungsportal des Landes auch auf bewährtem Wege in der gedruckten Fassung im staatlichen Gesetz und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern zu finden sein“, so Justizministerin Bernhardt weiter. Alle Gesetz- und Verordnungsblätter sowie die Amtsblätter Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf dem ->Regierungsportal.
http://dlvr.it/SN2ztd

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen