Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Donnerstag, 14. April (Gründonnerstag) ab 5 Uhr bis Sonnabend, 16. April, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.
Darüber hinaus sind am Karfreitag, 15. April, zusätzlich verboten:
in Räumen mit Schankbetrieb: sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (z. B. Musikdarbietungen, Preisskate und -kegeln etc.)
öffentliche sportliche Veranstaltungen
alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer, wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
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