Samstag, 30. April 2022

Dahme-Spreewald verlängert die Allgemeinverfügung Quarantäne

Regelungen bis zum 20. Mai 2022 verlängert Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 01.04.2022 eine Allgemeinverfügung Quarantäne [Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] erlassen, die am 03.04.2022 in Kraft trat. Die Geltungsdauer der im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 12/2022 vom 01.04.2022 veröffentlichte o.g. Allgemeinverfügung wird bis zum Ablauf des 20.05.2022  auf Grundlage der derzeit noch geltenden RKI-Empfehlungen verlängert und befristet. Die Verlängerung ist im Amtsblatt 16/2022 veröffentlicht. Allgemeinverfügung ist der Bescheid Zur Quarantäneanordnung hat der Landkreis Dahme-Spreewald diese Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis zu vereinfachen. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid. Die Allgemeinverfügung regelt den Beginn und das Ende der Isolationszeit für infizierte Personen, enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen. Die aktuelle Allgemeinverfügung Quarantäne [über die Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] wurde am 01.04.2022 erlassen und ist im Amtsblatt 12/2022 veröffentlicht. Außerdem kann sie auf der Webseite des Landkreises nachgelesen werden. Sie listet geltende Regeln einer häuslichen Isolation auf und hat als Anlage eine Checkliste für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen beigefügt.
http://dlvr.it/SPXlTd

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