Dienstag, 16. November 2021

Regionalisierte Steuerschätzung für Brandenburg

November-Steuerschätzung: Brandenburg rechnet mit höheren Steuereinnahmen – Finanzministerin Lange: „Neue Prognose bringt keine neuen Ausgabespielräume“   Das Land Brandenburg kann im laufenden und in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen als bislang erwartet. Über dieses Ergebnis der regionalisierten Steuerschätzung hat Finanzministerin Katrin Lange heute das Kabinett in Potsdam informiert. Im laufenden Jahr kann gegenüber den Annahmen des Haushalts 2021, die noch auf der Steuerschätzung vom November 2020 beruhen, von Mehreinnahmen in Höhe von 831 Millionen Euro ausgegangen werden. Im nächsten Jahr 2022 betragen die jetzt prognostizierten Mehreinnahmen gegenüber der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres rund 527 Millionen Euro.   Auch für die Jahre 2023 bis 2025 werden jeweils über 500 Millionen Euro Mehreinnahmen gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung aus diesem Jahr erwartet. Jeweils gut 22,4 Prozent der Steuermehreinnahmen des Landes fließen den Kommunen zu, die auf diese Weise ebenfalls von der günstigeren Entwicklung profitieren werden. Im Jahr 2021 handelt es sich nach der neuen Prognose um rund 183 Millionen, im Jahr 2022 um rund 118 Millionen Euro Mehreinnahmen für Brandenburgs Städte und Gemeinden.   Finanzministerin Lange: „Die aktualisierte Prognose ergibt eine Verbesserung der Einnahmeerwartungen für Land und Kommunen. Ich nehme das in aller gebotenen Sachlichkeit zur Kenntnis. Die Prognose ist durchaus erfreulich, auch wenn das ebenfalls gestiegene Preisniveau seinen Teil dazu beiträgt. Je weiter die aktuelle Prognose in die Zukunft blickt, umso höher ist allerdings auch die Unsicherheit, so dass ich eher auf die Zahlen für 2021 und 2022 schaue. Insbesondere der weitere Verlauf der Pandemie könnte hier noch mancher Annahme einen dicken Strich durch die Rechnung machen. Zudem setzen sich die neuen Zahlen wegen notwendiger haushaltswirtschaftlicher Anpassungen („Konjunkturbereinigungsverfahren“) nicht eins zu eins in den Haushalt um. Und solange das Land auf Neuverschuldung und Entnahme aus der Rücklage angewiesen ist, entstehen durch die verbesserten Erwartungen ohnehin keinerlei neue Ausgabespielräume. Das versteht sich von selbst. Dennoch ist davon auszugehen, dass das Land Brandenburg finanzwirtschaftlich besser durch die Jahre 2021 und 2022 kommen wird, als bislang angenommen. Diese Entwicklung kommt für mich auch nicht ganz unerwartet. Der Kurs stimmt.“   Grundlage der Schätzung: Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung   Grundlage für die turnusgemäße November-Schätzung war die Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung. Mit der Herbstprojektion hat die Bundesregierung die Erwartungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2021 von einem Wachstum in Höhe von 3,5 Prozent im Frühjahr auf jetzt 2,6 Prozent gesenkt. Für das folgende Jahr 2022 geht die Bundesregierung dagegen nunmehr von einer Erholung der Wirtschaft in Höhe von 4,1 Prozent aus. Im Frühjahr lag die Erwartung noch bei lediglich 3,5 Prozent. Ein wesentlicher Grund für diese Einschätzung sind die aktuell bestehenden Lieferengpässe, die den Industriesektor stärker belasten als im Frühjahr berücksichtigt. Andererseits zeigt sich aber, dass die Auftragsbücher der Unternehmen gut gefüllt sind. Dies lasse im nächsten Jahr eine positive Entwicklung erwarten. Besonders für das Jahr 2021 werden die Ergebnisse der Steuerschätzung von der aktuellen Preisentwicklung beeinflusst. Die aktuelle Herbstprojektion geht für das Jahr 2021 von einem Anstieg der Verbraucherpreise von 3,0 Prozent aus. Im Jahr 2020 waren es lediglich 0,5 Prozent. Wie üblich ist die Einschätzung der Bundesregierung mit nicht unerheblichen Unsicherheiten behaftet. So geht die Herbstprojektion zum Beispiel davon aus, dass es zu keinem weiteren Corona-Lockdown kommt und sich die Situation bezüglich der Lieferengpässe bis zum Ende des Jahres 2022 entspannt. Im Ergebnis der November-Steuerschätzung ergeben sich für Brandenburg regionalisiert voraussichtlich folgende Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich: Übersicht: Prognose Einnahmen Land Brandenburg 2021 – 2026 (vor kommunalem Finanzausgleich) in Mio. € 2020 (Ist) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Einnahmen aus Steuern 8.196,3 9.374,7 9.688,6 9.995,6 10.431,2 10.814,7 11.215,1 Einnahmen Finanzausgleich inkl. Allg.-BEZ/ GFK-BEZ 658,4 609,7 584,9 611,2 645,5 674,3 701,4 Einnahmen aus Steuer und Finanzausgleich gesamt 8.854,7 9.984,4 10.273,5 10.606,8 11.076,7 11.489,1 11.916,5 Veränderungen gegenüber dem Vorjahr -281,5 +1.129,7 +289,1 +333,3 +469,9 +412,4 427,4 Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in v. H. -3,1 +12,8 +2,9 +3,2 +4,4 +3,7 +3,7 (Abweichungen durch Rundungen) Die Einnahmen des Landes im Jahr 2021 steigen gegenüber dem Ist des Jahres 2020 um rund 1.130 Millionen Euro bzw. 12,8 Prozent an. Dies führt das Land bezüglich der Höhe der Steuereinnahmen auf den erwarteten Pfad von vor der Corona-Pandemie zurück. Im Jahr 2022 wird mit einem weiteren Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 289 Millionen Euro gerechnet. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2021, die Grundlage für den aktuellen Haushaltsentwurf 2022 ist, sind das Mehreinnahmen von rund 527 Millionen Euro. In den weiteren Jahren der Finanzplanung ab 2023 ergeben sich gegenüber der aktuell geltenden Finanzplanung des Landes 2021 – 2025 jeweils jährliche Mehreinnahmen von über 500 Millionen Euro. Allerdings sind mit dem Ergebnis der neuen Steuerschätzung auch die Auswirkungen auf den Landeshaushalt neu zu bewerten. So ergibt sich ein höherer Betrag der Kommunen an den Steuermehreinnahmen im Kommunalen Finanzausgleich. Es ergeben sich im Rahmen der Umsetzung des so genannten „Konjunkturbereinigungsverfahrens“ sinkende konjunkturbedingte Nettokreditermächtigungen sowie erste Tilgungsverpflichtungen ab dem Jahr 2023 für das Land. Auch die geplante Inanspruchnahme aus dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ muss jetzt neu angepasst werden. Dies zusammengenommen wird im Jahr 2022 trotz der Mehreinnahmen sogar zu einer geringen zusätzlichen Belastung des Landeshaushaltes führen, die allerdings bereinigt werden kann. . Die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen entwickeln sich nach der November-Steuerschätzung voraussichtlich wie folgt: Übersicht: Steuereinnahmen der Kommunen im Land Brandenburg 2021 – 2026     2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 in Mio. € 2016-2019: Rechnungsstatistik 2020: Kassenstatistik Ergebnis Steuerschätzung November 2021 Steuereinnahmen Kommunen Gesamt 1.946 2.165 2.278 2.466 2.291 2.555 2.633 2.734 2.880 3.024 3.143 Veränderung ggü. Vorjahr absolut 115 219 113 188 -176 264 78 101 146 144 119 Veränderung ggü. Vorjahr (in %) 6,3 11,3 5,2 8,3 -7,1 11,5 3,1 3,8 5,3 5,0 3,9 Für die Kommunen bedeutet die neue Steuerschätzung damit ebenfalls eine Verbesserung: die Einnahmen steigen voraussichtlich von 2,6 Milliarden Euro in 2021 auf rund 3,1 Milliarden Euro in 2026 an. Hinzu kommen die Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA). Die hohen Verluste aus der Abrechnung des Steuerverbundes für das Ausgleichsjahr 2020 werden den Kommunen im Rahmen der Umsetzung des brandenburgischen „Kommunalen Rettungsschirms“ lediglich zur Hälfte in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt in den Jahren 2023 und 2024. In den Ergebnissen für die Kommunen ebenfalls berücksichtigt ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG). Dieser beinhaltet eine unveränderte Verbundquote von 22,43% und eine Verminderung der Verbundmasse zugunsten des Landes um 60 Millionen Euro im Jahr 2022 und jeweils um 95 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024. Übersicht: Steuerschätzung Land Brandenburg (2021 gegenüber November-Steuerschätzung 2020, 2022-2025 gegenüber Mai-Steuerschätzung 2021)   2021 2022 2023 2024 2025 Mehr-/Mindereinnahmen (in Mio. €) Landesebene vor KFA +830,7 +527,2 +500,5 +504,7 +524,5 davon kommunaler Anteil* (in Mio. €) +183,4 +118,2 +112,2 +113,2 +117,6 (Abweichungen durch Rundungen) * Angaben ohne Berücksichtigung aktualisierter Werte für den Familienleistungsausgleich.     Hintergrund: Im November kam der Arbeitskreis Steuerschätzungen zu seiner 161. Sitzung zusammen. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises wird turnusgemäß im Mai 2022 stattfinden.
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