Ausgehend von der anhaltend hohen Infektionslage und der geltenden
Verordnung des Landes wird der Cottbuser Weihnachtsmarkt ab dem
22.11.2021 in Teilen neuen Regelungen unterliegen.
Thomas Bergner, Leiter des Verwaltungsstabes: „Ich bin froh, dass wir den
Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne haben werden. Sicher hätten wir uns alle
noch ein paar mehr Freiheiten gewünscht. Wir können aber auch nicht so tun,
als gäbe es das aktuelle Infektionsgeschehen, die Betroffenen im Klinikum
und die über die Belastungsgrenze arbeitenden Pflegekräfte und das ärztliche
Personal nicht. Die Einschränkungen für den Weihnachtsmarkt sind nicht so
gravierend, dass sie einen vorweihnachtlichen Spaß und die Atmosphäre
verhindern würden. Zusammenhalt zeigt sich im vernünftigen und
rücksichtsvollen Umgang miteinander.“
Der Weihnachtsmarkt wird am 22.11.2021 um 14.00 Uhr auf dem Altmarkt
eröffnet. Er findet bis zum 23.12.2021 statt. Weihnachtsbaum und die
traditionelle Cottbuser Weihnachtspyramide haben bereits ihren Platz auf
dem Altmarkt gefunden. Nach dem Mittwochs-Wochenmarkt auf dem
Postparkplatz wird auch dort aufgebaut – hier wird in diesem Jahr das
Riesenrad seine Besucher erwarten.
Folgende Regelungen sind nach aktuellem Stand neu bzw. geändert:
• Alle Weihnachtsmarkt-Teilflächen werden eingezäunt, so dass
dadurch oder durch die spezielle Lage der Besucherstrom kontrolliert
werden.
• Zum Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne gehören in diesem Jahr der
Altmarkt, der Postparkplatz, ein Weihnachtsgarten rund um die
Synagoge am Schlosskirchplatz, Teile des Platzes Am Stadtbrunnen
sowie die Flaniermeile zwischen Stadthallenvorplatz und BlechenCarré.
• Die Spremberger Straße ist entgegen ursprünglichen Planungen nicht
mehr Teil des Weihnachtsmarktes. Gleichwohl wird es hier auch
einige weihnachtliche Angebote insbesondere der ansässigen
Cottbuser Händler geben.
• Stadt und Veranstalter verfolgen nach wie vor das Ziel, den
Weihnachtsmarkt analog dem Beispiel vieler deutscher Großstädte
auf mehr Veranstaltungsfläche zu verteilen, um Menschenansammlungen zu minimieren. Es wird also nicht „den“ Weihnachtsmarkt geben,
sondern vielmehr eine weit verstreute Vielzahl weihnachtlicher Angebote in der gesamten
Innenstadt.
• Auf allen Plätzen des Weihnachtsmarktes werden Kontaktdaten der Besucher erfasst; wer an
einem Tag bereits einmal erfasst wurde, muss seine Kontaktdaten an der nächsten
„Weihnachtsmarktinsel“ jedoch nicht noch einmal hinterlassen.
• Nach jetziger Rechtslage ist für den Zutritt kein Testnachweis erforderlich; jedoch wird auf
Grund des Abstandgebots für die jeweiligen Flächen eine strikte Besucherbegrenzung
durchgeführt.
• In Abhängigkeit vom Inhalt der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg
kann jedoch zukünftig ggf. eine 3G- bzw. 2G-Regelung für den Zutritt maßgeblich werden.
• Unabhängig von der Frage, ob ohne Test oder mit 2G- oder 3G-Regelung ein Zutritt erfolgen
darf, empfehlen Stadt und Veranstalter sowohl auf dem Veranstaltungsgelände als auch in
dessen Umgebung freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um Ansteckungen zu
vermeiden.
• Aufgrund der äußerst dynamischen Infektionslage werden Stadt und Veranstalter das
Hygienekonzept des Marktes kontinuierlich anpassen, um Besucher und Händler des
Weihnachtsmarktes bestmöglich zu schützen.
http://dlvr.it/SCRqW0
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