Infrastrukturminister Guido Beermann hat mehrere Förderbescheide für die weitere Stadtentwicklung/Stadterneuerung und die Weiterentwicklung der Flächennutzungsplanung der Stadt Treuenbrietzen übergeben. Insgesamt werden 570.000 Euro bewilligt.
Infrastrukturminister Guido Beermann: „Treuenbrietzen ist mit seinem mittelalterlichen Stadtkern und den vielen Fachwerkhäusern weit über den Fläming hinaus bekannt. Seit 1992 ist die Stadt Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Städte mit historischen Stadtkernen. In den vergangenen Jahren ist es der Stadt gut gelungen mit Hilfe der Fördermittel aus dem Programm ‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ viele Einzeldenkmäler, stadtbildprägende Gebäude, Straßen und Plätze sowie Parkanlagen zu sanieren. Wir wollen Treuenbrietzen auf diesem Weg weiter mit Städtebaufördermitteln unterstützen. Mit den Planungsfördermitteln wollen wir der Stadt die Möglichkeit geben, den Flächennutzungsplan zu aktualisieren und damit die Voraussetzungen für die weitere städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen.“
Zuwendungsbescheid Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“
Mit dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ werden die Anpassung, Stärkung und Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteil- und Ortszentren, die Profilierung und Standortaufwertung sowie der Erhalt und die Förderung von Nutzungsvielfalt unterstützt. Ziel ist die Entwicklung der Zentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.
Mit dem Förderbescheid werden 450.000 Euro vorrangig für die Sanierung der Kietzstraße, die Instandsetzung denkmalgeschützter und stadtbildprägender Gebäude, beispielsweise die Einzelvorhaben „Breite Straße 1“, „Kietzstraße 10“ und „Kietzstraße 11“ und Planungsleistungen für den Umbau der Gesamtschule Treuenbrietzen in der Marienkirchstraße 23 bewilligt.
Bisher wurden beispielsweise die Sanierung der historischen Parkanlage Pauckertring und der Wegebau am Kahnegraben gefördert.
Die Stadt Treuenbrietzen hat bisher aus der Städtebauförderung und diversen Landesprogrammen für die Stadtentwicklung und Stadterneuerung rund 24 Millionen Euro erhalten. Hinzu kamen rund 6,2 Millionen Euro für die Modernisierung und Instandsetzung sowie den Bau von rund 108 Wohnungen aus der Wohnraumförderung.
Zuwendungsbescheid Planungsförderung
Die Stadt Treuenbrietzen und die 11 Ortsteile der Stadt verfügen derzeit über einen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2002. Dieser muss dringend aktualisiert werden. Mithilfe des überarbeiteten Flächennutzungsplanes können die Stadt Treuenbrietzen und die dazugehörigen Ortsteile die Voraussetzungen für die weitere städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt schaffen, auch vor dem Hintergrund der regionalen Bedeutung als Grundfunktionalem Schwerpunkt (GSP) im Sachlichen Teilregionalplan Havelland-Fläming „Grundfunktionale Schwerpunkte“. Damit sollen die vorhandenen Grundversorgungseinrichtungen gesichert und andererseits der Bevölkerung eine Versorgung der kurzen Wege ermöglicht werden. Sie sollen von den anderen Ortsteilen und benachbarten Gemeinden mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein und eine wichtige Verkehrsverknüpfungsfunktion im Verkehrsnetz, insbesondere in Verbindung zu den Mittelzentren, haben.
Für die Änderung und Ergänzung der Flächennutzungsplanung der Stadt Treuenbrietzen und Ortsteile werden 120.000 Euro aus der Planungsförderung bewilligt.
Hintergrundinformation zur Planungsförderung:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen, Verkehrs-und Klimaschutzprojekte. Bis Ende 2022 werden 7,5 Millionen Euro aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds bereitgestellt.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) ist am 27.01.2021 in Kraft getreten.
In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Jahr stehen 2,5 und im nächsten Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung.
http://dlvr.it/SBqgk5
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen