Dienstag, 16. November 2021

Kloster Lehnin: Land fördert Aktualisierung des Flächennutzungsplans und Erarbeitung eines INSEK

Infrastrukturminister Guido Beermann hat heute der Gemeinde Kloster Lehnin im Rahmen einer Videokonferenz einen Förderbescheid über 150.000 Euro aus dem Programm zur Planungsförderung übergeben. Die Gemeinde will ihren Flächennutzungsplan überarbeiten. Zusätzlich wurde ein Förderbescheid über 36.000 Euro für die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) übergeben.   Guido Beermann: „Der Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen steigt in der Gemeinde Kloster Lehnin auch durch seine Nähe zu Potsdam, Berlin und Brandenburg an der Havel. Um die Chancen zu nutzen und die planerischen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Gemeinde zu schaffen, muss der Flächennutzungsplan aktualisiert werden. Auch der Flächenbedarf für erneuerbare Energien soll berücksichtig werden. Wir wollen die Gemeinde mit Planungsfördermitteln unterstützen. Mit dem neuen Programm zur Planungsförderung können wir den Kommunen dabei helfen, schneller Planungsrecht zu schaffen, damit mehr Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppen und wirtschaftliche Ansiedlungen möglich sind. Aber auch die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk vor Ort braucht planungsrechtliche Grundlagen.“ Förderbescheid Planungsförderung Die Gemeinde Kloster Lehnin beabsichtigt, ihren Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2007 an den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) anzupassen und zu aktualisieren. Der Bedarf an Wohnbauflächen, Flächen zur Erweiterung bestehender Gewerbegebiete und ihrer Erschließungsanlagen sowie die Ausweisung von Windeignungsgebieten soll Eingang in die Planungen finden. Auch Hochwasserrisikogebiete sollen durch Anpassung an Wasserschutzgebiete und Schutzgebietsausweisungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berücksichtigt werden. Die Unterstützung der Gemeinde Kloster Lehnin erfolgt unter dem Gesichtspunkt, dass die Gemeinde einen Grundfunktionalen Schwerpunkt (GSP) im Sachlichen Teilregionalplan Havelland-Fläming „Grundfunktionale Schwerpunkte“ darstellt. Eine Ausweisung als GSP erhalten die funktionsstärksten und besonders gut ausgestatteten Ortsteile von Gemeinden, die nicht als Zentraler Ort festgelegt worden sind. Damit sollen die vorhandenen Grundversorgungseinrichtungen gesichert und andererseits der Bevölkerung eine Versorgung der kurzen Wege ermöglicht werden. Sie sollen von den anderen Ortsteilen und benachbarten Gemeinden mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein und eine wichtige Verkehrsverknüpfungsfunktion im Verkehrsnetz, insbesondere in Verbindung zu den Mittelzentren, haben. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung stellt der Gemeinde Kloster Lehnin für die Änderung und Anpassung des Flächennutzungsplans 150.000 Euro aus der Planungsförderung zur Verfügung. Hintergrundinformation: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen, Verkehrs-und Klimaschutzprojekte. Bis Ende 2022 werden 7,5 Millionen Euro aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds bereitgestellt. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) ist am 27.01.2021 in Kraft getreten. In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.   Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert.   Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Jahr stehen 2,5 und im nächsten Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung.   Förderbescheid Landesprogramm „Stadtentwicklung im ländlichen Raum“ Infrastrukturminister Guido Beermann sagte zur Übergabe in Potsdam: „Wir wollen unsere Städte im ländlichen Raum stärken. Kloster Lehnin will mit der Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) die Voraussetzungen für die weitere städtebauliche Entwicklung schaffen. Mit dem im vergangenen Jahr aufgelegten Förderprogramm haben die Kommunen die Möglichkeit, wertvolle Bausubstanz zu erhalten, Straßen, Wege und Plätze herzurichten, leerstehende Gebäude abzureißen und die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu stärken.“   Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligt für die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) 36.000 Euro.   Kloster Lehnin hat von 1998 bis 2011 bereits 3,8 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung erhalten. Hinzu kamen 9,4 Millionen Euro für 285 Wohnungen aus der Wohnraumförderung.   Hintergrundinformation:   Mit dem Landesprogramm Stadtentwicklung im ländlichen Raum werden die kleinen Städte als „Anker im ländlichen Raum“ unterstützt, die bereits über eine Ausstattung der Grundversorgung, z.B. Sitz der Kommunalverwaltung, Schule der Primarstufe, Angebote für die Jugend- und Altenbetreuung, nahversorgungsrelevanten Einzelhandel und eine Anbindung an den ÖPNV verfügen. Es werden Planungs- und Bauvorhaben besonders in den Stadt- und Ortskernen, kommunale und interkommunale Entwicklungskonzepte aber auch die Sanierung historischer Bausubstanz, die Gestaltung von Straßen und Plätzen und im besonderen Einzelfall auch der Abbruch störender Plattenbauten gefördert.   Für das Landesprogramm stehen 2021 vier Millionen Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 20 Prozent. Bei Gebäuden kommen Bauherrenanteile dazu, die je nach Eigentum und Nutzungsart unterschiedlich hoch sind.
http://dlvr.it/SCctg3

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen