Frankfurt am Main (ots)
Am 03. November führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main Kontrollen in der Baubranche im Frankfurter Stadtgebiet durch. Schwerpunkt der Kontrollen war das Aufdecken von Schwarzarbeit und illegaler Be-schäftigung sowie die Kontrolle, ob der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ge-zahlt wird. Auf einem Bauvorhaben wurden insgesamt 16 Arbeitnehmer zu ihren Be-schäftigungsverhältnissen befragt. Dabei kam es zu sieben vorläufigen Festnahmen georgischer Staatsangehöriger im Alter von 20 bis 46 Jahren. Die Männer legten dem Zoll bulgarische sowie einen tschechischen Ausweis vor, die sich jedoch als Fälschung entpuppten. Tatsächlich verfügen die Männer über eine georgische Staatsangehörig-keit, wie Ihre Reisepässe belegen. Unter anderem dürfen sich georgische Staatsange-hörige zu touristischen Zwecken für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Ta-gen im Bundesgebiet aufhalten. Sobald sie jedoch einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, benötigen sie einen Aufenthaltstitel, der sie dazu berechtigt. Da alle sieben Ar-beiter nicht im Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels waren, durften die Arbei-ter hier nicht arbeiten und hielten sich mutmaßlich illegal in Deutschland auf. Gegen die Arbeitnehmer werden nun Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts sowie der Urkundenfälschung geführt.
Gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
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