Viele Energieanbieter heben aktuell die Preise an, kündigen Preis- oder Abschlagserhöhungen an oder beenden gar die Verträge. Was können Betroffene jetzt tun? Für Fragen rund um die Energieverträge bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Sonderberatungstag an. Die Aktions-Hotline ist am 2. Dezember von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr geschaltet.
Viele Verbraucher:innen in Brandenburg erhielten in den letzten Tagen und Wochen Benachrichtigungen von ihren Energieversorgern. Ihnen wurden monatliche Abschlagserhöhungen um bis zu 100 Prozent oder Preiserhöhungen mitgeteilt, obwohl im Vertrag eine Preisgarantie vereinbart war. Einige Energieversorger kündigten sogar an, die Versorgung mit Strom oder Gas komplett einzustellen. Weitere erklärten die außerordentliche Kündigung des Liefervertrages oder versendeten Kündigungsbestätigungen, obwohl die Verbraucher gar keine Kündigung gewünscht hatten.
Für alle Betroffenen bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) einen Sonderberatungstag an. Am 2. Dezember ist die Hotline (0331) 298 71 69 von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr für erste Fragen rund um Energieverträge, Kündigungen und Preiserhöhungen erreichbar.
„In vielen Fällen ist das Vorgehen der Energieversorger bedenklich und gegebenenfalls rechtswidrig“, sagt Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der VZB. „Wer die Änderungen nicht akzeptieren will, sollte sich juristisch beraten lassen“, ergänzt die Juristin.
Die VZB beobachtet die aktuelle Situation weiterhin – so sind bei derart erheblichen Preissteigerungen auch vermehrt Strom- und Gassperren zu befürchten, weil die Menschen sich die Preise nicht mehr leisten können. Trietz empfiehlt: „Spätestens bei einer Mahnung sollte man handeln. Am besten ist, möglichst frühzeitig auf den Vertragspartner zuzugehen, wenn ich fürchte, meine Energierechnungen nicht mehr ausgleichen zu können.“
Häufig kann an mehreren Stellschrauben gedreht werden, um eine Entspannung herbeizuführen: Die Abschlagszahlungen sollten auf Angemessenheit überprüft und die Zählerstände regelmäßig abgelesen werden. Und auch in diesen Tagen kann ein Vergleich anderer Tarife und Angebote hilfreich sein und zu Kosteneinsparungen führen.
Neben der aktuellen Sonderberatung am 2. Dezember unter der Hotline (0331) 298 71 69 von 9-12 Uhr und von 13-16 Uhr bietet die Verbraucherzentrale weitere Angebote:
Ausführliche telefonische und persönliche Rechtsberatung:
* Aktuell nur nach Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
* E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Beratung zum Energiesparen unter:
* Kostenlose telefonische Beratung, nur nach Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr).
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
http://dlvr.it/SD994f
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