Pflegestrukturen vor Ort ausbauen – Kommunale Projekte werden gefördert – Anträge können ab 1. April beim LASV gestellt werden
Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll unter anderem die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet und Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Für die Umsetzung stehen im Landeshaushalt jährlich insgesamt rund 22 Millionen Euro zur Verfügung. Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen. Für die erste Säule „Pflege vor Ort“ tritt die Förderrichtlinie des Sozialministeriums am 1. April 2021 in Kraft. Für diese „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden stellen.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Die Pflege der Zukunft ist eine ‚Pflege im Quartier‘. Genau dort, wo die Menschen leben, zuhause sind und alt werden möchten. Unser Ziel ist es, dass die Menschen im Land Brandenburg auch mit Pflegebedürftigkeit durch vielfältige und flexible Angebote und Hilfen ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter führen und an der Gesellschaft teilhaben können. Der Pakt für Pflege wird dafür die Voraussetzungen verbessern und vorhandene Strukturen ausbauen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die dabei helfen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern, zu verringern oder sogar zu vermeiden. Das Förderprogramm ‚Pflege vor Ort‘ ist das Herzstück im Pakt für Pflege.“
Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.
Fördermittelanträge sind auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) zum Download eingestellt: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/pakt-fuer-pflege/.
Fördermittel können zum einen die Landkreise und kreisfreien Städte für folgende Zwecke beantragen:
* regionale Pflegestrukturplanung
* Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen
* Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche
* Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz)
* Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI.
Zum anderen werden den Ämtern sowie amtsfreien Städten und Gemeinden Fördermittel für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt:
* Maßnahmen zur Unterstützung eines selbständigen Lebens Pflegebedürftiger und deren
* Maßnahmen zur Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft
* Maßnahmen, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.
Pakt für Pflege im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern
Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen:
* Pflege vor Ort stärken (Förderprogramm für Kommunen)
* Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
* Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur (Investitionsprogramm Kurzzeit- und Tagespflege)
* Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege)
Säule 1: Pflege vor Ort stärken und nachhaltig gestalten
Für das Förderprogramm für Kommunen mit dem Titel „Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein Teil des geplanten Programms richtet sich direkt an die Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden. Sie erhalten jährlich insgesamt 9 Millionen Euro, mit denen Hilfen im Vor- und Umfeld von Pflege gefördert werden sollen.
Ziel ist es, durch die Gestaltung von alterns- und pflegegerechten Sozialräumen zum einen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verzögern bzw. minimieren und zum anderen eine Bewältigung der Pflegebedürftigkeit im eigenen Haushalt, wo derzeit über 80 Prozent der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg leben und versorgt werden, zu ermöglichen. Für diese von den Menschen bevorzugte Versorgungsform ist der Bedarf an professionellen Pflegekräften deutlich geringer als in der stationären Pflege. Insofern ist die angestrebte Stabilisierung von Pflege in der Häuslichkeit ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Praxisbeispiele, was mit „Pflege vor Ort“ initiiert bzw. finanziert werden kann, sind zum Beispiel:
– der Aufbau neuer bzw. Ausbau bestehender alltagsunterstützender Angebote. Mehr als die Hälfte dieser landesweit bestehenden Angebote wurden für Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen entwickelt. Sie sollen weiter ausgebaut werden. Derzeit nutzen jährlich rund 19.000 Personen alltagsunterstützende Angebote.
– Hilfen in der Nachbarschaft,
– Angebote für gemeinsames Mittagessen („mit Rädern zum Essen statt Essen auf Rädern“),
– Informationen und Veranstaltungen für Pflegebedürftige und die sie häuslich Pflegenden,
– Demenz-Kurse, Demenz-Stammtische bzw. lokale Projekte und Allianzen für Menschen mit Demenz,
– Projekte zur Anregung sinnstiftenden Tuns (gemeinsames Kuchen backen für Dorffeste; im Reparaturcafé oder in der Männerwerkelecke dabei sein),
– Projekte mit Handwerkern aus der Region, die bei Baumaßnahmen zur Minimierung von Barrieren in Wohnungen helfen.
Das Förderprogramm „Pflege vor Ort“ richtet sich aber auch an die kommunale Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erhalten jährlich insgesamt 2,7 Millionen Euro für regionale Pflegestrukturplanung, Koordinierungs- und Vernetzungstätigkeiten und für die Unterstützung der Ämter und amtsfreien Gemeinden bei ihren Aktivitäten der Pflege vor Ort.
Säule 2: Ausbau der Pflegeberatung – insbesondere in den Pflegestützpunkten
Dafür stehen jährlich 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit ihrer Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege unterstützen die landesweit 19 Pflegestützpunkte bereits seit über zehn Jahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Derzeit erfolgt eine Evaluation ihrer Arbeit. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in Handlungsempfehlungen für den Ausbau der Pflegestützpunkte sowie für einen Förderansatz seitens des Landes münden. Der Abschlussbericht zur Evaluation soll im Mai 2021 vorliegen.
Unstrittig ist bereits jetzt, dass in jedem Fall ein quantitativer Ausbau der Beratungsangebote (inkl. Personal) erforderlich ist, um die Pflegeberatung sicherzustellen und Zugangsmöglichkeiten zu verbessern.
Mit der Landesförderung sollen für diesen Ausbauprozess Impulse gegeben werden, der aber letztlich nur in Zusammenarbeit mit den Trägern der Pflegestützpunkte – den Pflege- und Krankenkassen sowie den Landkreisen/kreisfreien Städten – umzusetzen ist.
Säule 3: Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege
Dafür stehen jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Einrichtungen der Tagespflege und der Kurzzeitpflege dienen der Stabilisierung häuslicher Pflegesettings – sie sollen weiter ausgebaut werden. Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen sich darauf verlassen können, dass in Krisen oder im Fall ihrer Verhinderung auch kurzfristig verfügbare und bezahlbare Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.
Tagespflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise am Tag und ermöglicht, auch bei Übernahme einer Pflegeverantwortung erwerbstätig sein zu können. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass diese Angebotsform nicht nur in für Träger wirtschaftlich besonders attraktiven Ballungsräumen entsteht, sondern eine wohnortnahe Versorgung auch in kleineren Gemeinden und Städten erfolgen kann.
Kurzzeitpflege trägt dazu bei, plötzliche Bedarfe etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und in Krisensituationen abzufangen und in dieser Zeit zugleich die erforderlichen Bedingungen für eine (weitere) häusliche Pflege zu schaffen bzw. zu unterstützen. In Brandenburg wird Kurzzeitpflege mangels ausreichenden Angebots derzeit nur halb so viel in Anspruch genommen wie im Bundesdurchschnitt. Dies verursacht nicht notwendige Heimversorgung.
Säule 4: Ausbildung und Fachkräftesicherung
Die Förderung von Ausbildung ist für die Fachkräftesicherung in der Pflege von zentraler Bedeutung. Die neue generalistische Pflegeausbildung stellt eine große Chance dar, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und die Pflege im Land sicherzustellen.
Um den Nachwuchs von Fach- und Assistenzkräften in der Pflege auszubauen und zu stärken, wird das landesfinanzierte Projekt NEKSA (Neu kreieren statt addieren) zur Unterstützung der Pflegeschulen sowie der Ausbildungsbetriebe fortgeführt. Das Projekt, getragen von der btu Cottbus Senftenberg, läuft seit 2018 sehr erfolgreich. Die generalistische Pflegeausbildung ist in diesem Jahr trotz der gegenwärtigen schwierigen Situation erfolgreich gestartet. Derzeit wird die Anpassung der Helferausbildungen in der Pflege im Land Brandenburg an eine generalistische Assistenzausbildung geprüft. Diese soll ebenso wie die Fachkraftausbildung einen attraktiven niedrigschwelligen Einstieg in das Berufsfeld der Pflege bieten bzw. für Vorqualifizierte unter Anrechnung der bestehenden Kompetenzen eine verkürzte Ausbildung ermöglichen. Die Anschlussfähigkeit an die Fachkraftausbildung wird sichergestellt. Das Projekt NEKSA unterstützt auch hier die bekannten Akteure. (Mittelansatz: 160.000 Euro)
Zur Stärkung der Ausbildung in den Assistenzberufen wird eine Maßnahme zur Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen in der Altenpflegehilfeausbildung finanziert sowie auch die Ausgaben für den theoretischen und praktischen Unterricht an den Pflegeschulen. (Mittelansatz 680.200 Euro)
Um die Ausbildungsstruktur der Pflegeschulen, die nicht mit Krankenhäusern verbunden sind, in allen Regionen sicherzustellen, wird eine Miet- und Investitionskostenpauschale in gleicher Höhe wie für die an Krankenhäusern liegenden Pflegeschulen bereitgestellt. (Mittelansatz: 498.400 Euro)
Vereinbarung „Pakt für Pflege im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern“
Die Vereinbarung „Pakt für Pflege im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern“ unterzeichneten mit Sozialministerin Nonnemacher für das Land Brandenburg folgende Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses: ABVP – Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V., Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. – Selbsthilfe Demenz, AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, AWO Landesverband Brandenburg e.V., B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. – Landesverband Brandenburg, BKK Landesverband Mitte – Landesvertretung Berlin und Brandenburg, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Caritasverband der Diözese Görlitz e.V., Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V., Deutsches Rotes Kreuz – Landesverband Brandenburg e.V., DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. – DWBO, IKK Brandenburg und Berlin, KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus, Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Landesbehindertenbeirat Brandenburg, Landkreistag Brandenburg, Landespflegerat Berlin-Brandenburg, Medizinischer Dienst der Krankenkassen Berlin-Brandenburg e.V., Brandenburgischer Verbund der Pflegeschulen (Pflegeschulbund), Seniorenrat des Landes Brandenburg, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg.
http://dlvr.it/RwmDpr
Mittwoch, 31. März 2021
Gefährliche Körperverletzung – Wer kennt diesen Mann?
#Berlin – Mit der Veröffentlichung von zwei Bildern eines Tatverdächtigen aus einer Überwachungskamera bittet die Polizei Berlin um Mithilfe. Der Abgebildete ist dringend verdächtigt, am 31. Mai 2020, gegen 23.10 Uhr, am Ostbahnhof mit einer Schreckschusswaffe auf einen 18-Jährigen in der Erich-Steinfurth-Straße in Friedrichshain mehrfach geschossen zu haben. Zuvor soll es zwischen den jungen Männern zu Streitigkeiten gekommen sein.
Beschreibung des Tatverdächtigen:
* schlanke Figur
* hellblaue Jeanshose mit modischen Löchern
* dunkelgrüner Anorak mit Kapuze
* schwarzes Basecap mit dem Frontlogo „NY“
* trug eine Umhängetasche der Marke „Gucci“
* OP-Maske
Die Kriminalpolizei der Direktion 5 (City) fragt:
* Wer kann Angaben zu dem Gesuchten und/oder zu seinem Aufenthaltsort machen?
* Wer wurde Zeuge der Auseinandersetzung und kann sachdienliche Hinweise zur Tat geben?
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei der Polizeidirektion 5 (City)) in der Perleberger Str. 61a, 10559 Berlin-Moabit, zu den Bürodienstzeiten unter der Telefonnummer (030) 4664-574116 und -574110, außerhalb der Bürodienstzeiten unter der Telefonnummer (030) 4664-571100, über die Internetwache oder auch an jede andere Polizeidienststelle.
http://dlvr.it/Rwlx0Q
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Weisung der Landesregierung hebt lokale Regelungen ab Freitag auf
Heute Nachmittag, am Mittwoch, 31. März 2021 erging eine Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) an die Stadt Frankfurt (Oder), der zufolge die Gültigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt vom Montag, 29. März 2021 aufgehoben wird. Anstelle dessen werden in Kürze (ab Freitag, 2. April 2021) auch in Frankfurt (Oder) vollumfänglich die Regelungen der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Wirkung entfalten. In den Gesprächen mit dem Land ist es gelungen eine Karenzzeit für die Umsetzung zu vereinbaren. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung erfolgt mit Ablauf des morgigen Tages (Donnerstag, 1. April 2021).
Im Einzelnen bedeutet dies, dass ab Freitag (Feiertag – daher Wirksamkeit Samstag) Einzelhandelsgeschäfte und kulturelle Einrichtungen (Museen, Bibliothek, Archiv) in der Stadt zu schließen sind (Click&Collect bleibt möglich) und Sport unter freiem Himmel auch in verkleinerten Gruppen nicht mehr möglich ist.
Die vorgenommene Verschärfung in Form der Beschränkung des Zutrittes zu Großhandelsgeschäften in Frankfurt (Oder) bleibt bestehen. Es bleibt der Stadt gestattet, Verschärfungen gegenüber der Verordnung vorzunehmen. Erleichterungen oder eine angepasste, unvollständige Umsetzung der Verordnung wurde untersagt.
Oberbürgermeister René Wilke: „Ich bin weiter davon überzeugt, dass unser Weg, lokale Infektionsschutzmaßnahmen verstärkt am tatsächlichen Infektionsgeschehen, differenziert und nach den Erkenntnissen vor Ort auszurichten, richtig war und ist. Gleichwohl habe ich zu akzeptieren und zu respektieren, dass mir und uns diese Weisung des Landes, keine lokalen Handlungsspielräume mehr lässt. Die Verordnung des Landes gilt ab Freitag uneingeschränkt. Ich appelliere weiterhin an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die aktuell hochdynamische COVID-19 Infektionslage sehr ernst zu nehmen und neben der Beachtung von Verordnungen auch mit Verstand und Verantwortung ihr persönliches Verhalten der Situation anzupassen.“
http://dlvr.it/RwlnwX
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Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss
#Templin –
Am frühen Morgen des 31.03.2021 hielten Polizisten in der Parisiusstraße einen Honda Civic zu einer Kontrolle an. Dessen Fahrer wirkte nicht gerade nüchtern, was ein Drogenvortest auch bestätigte. Der 42-Jährige musste daraufhin das Auto stehen lassen und ein Arzt nahm ihm eine Blutprobe ab. Deren Auswertung wird nun gerichtsfest zeigen, ob er tatsächlich unter Drogeneinfluss stand.
http://dlvr.it/RwkV3j
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#Ostern: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Zu den Regeln der Brandenburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung stellen Bürgerinnen und Bürger gerade vor Ostern viele Fragen an die Landesregierung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte. Hier Antworten auf aktuell häufig gestellte Fragen:
Sind Osterfeuer erlaubt?
Jein. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, gestattet. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das bedeutet: Traditionelle Osterfeuer im großen Kreis sind aus Infektionsschutzgründen nicht erlaubt. Grundsätzlich gilt es, große Menschenansammlungen zu vermeiden.
Aber in dem genannten kleinen Kreis (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit) dürfen Osterfeiern und auch kleine eigene Osterfeuer stattfinden. Wichtig: Dies gilt für private Grundstücke. Im öffentlichen Raum muss unter anderem die nächtliche Ausgangsbeschränkung beachtet werden. Außerdem wichtig: Selbstverständlich müssen die Regeln zum Abbrennen von Stoffen im Freien beachtet werden.
Kann man über Ostern verschiedene Haushalte besuchen?
Ja. Man kann über die Osterfeiertage zu verschiedenen Zeiten verschiedene Haushalte besuchen. Wichtig ist immer: Gleichzeitig dürfen in der privaten Wohnung bzw. im Haus nur Angehörige des eigenen Haushalts und Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, sein. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Das bedeutet: Eine Familie kann nicht gleichzeitig von beiden Großeltern-Paaren besucht werden, aber zeitversetzt am gleichen Tag.
Der Grundsatz Kontakte zu vermeiden bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich unzählige Menschenleben und verhindert schwere Krankheitsverläufe. Deshalb ist es auch über Ostern geboten und sinnvoll, wenn die Zahl der Haushalte, mit denen solche Treffen und Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.
Ich bekomme über Ostern Besuch. Darf dieser in einem Hotel übernachten?
Nein. Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern oder Verpächterinnen und Verpächtern von Ferienwohnungen und -häusern sowie vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Dazu zählen auch Verwandtenbesuche.
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Was sind triftige Gründe, um die Wohnung zu verlassen?
In dem Zeitraum von Donnerstag (1. April) bis Montag (5. April) gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages. In dieser Zeit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Zu den triftigen Gründen, aus denen man dennoch die Wohnung verlassen darf, zählen insbesondere:
* der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
* die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
* die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
* die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
* die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
* die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung von Tieren (zum Beispiel Gassi gehen oder Pferde füttern),
* die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
* das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
* die Teilnahme an Versammlungen (Demonstrationen), religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
* die Teilnahme an privaten Zusammenkünften (z. B. Verwandtenbesuche),
* die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.
Können wir trotz nächtlicher Ausgangsbeschränkungen in die Osternachtsmesse?
Ja. Religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste gehören zu den triftigen Gründen, um sich trotz nächtlicher Ausgangsbeschränkung im öffentlichen Raum aufhalten zu dürfen. Das bedeutet, dass Gottesdienstbesucher*innen zum Beispiel in der Osternacht nach 22 Uhr zur Kirche gehen bzw. fahren dürfen und nach dem Gottesdienst selbstverständlich auch wieder den Heimweg antreten dürfen.
Wenn ich Freunde oder Verwandte an den Osterfeiertagen besuche: Muss ich wegen der nächtlichen Ausgangsbeschränkung vor 22 Uhr den Heimweg antreten?
Nein. Wer Familie, Freunde oder Bekannte besucht, kann auch nach 22 Uhr den Heimweg antreten. Wichtig ist aber: Die Kontaktbeschränkungen müssen eingehalten werden.
Können wir als Familie mit den Kindern im Park Ostereier suchen?
Ja. Hier müssen aber die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum beachtet werden: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch höchstens fünf Personen, gestattet. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Sind Kremserfahrten zu Ostern erlaubt?
Nein. Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind untersagt. Dazu zählen auch Kremserfahrten. Es sei denn, die Kutsche gehört einem selbst.
Können wir Ausflüge unternehmen?
Grundsätzlich sollten alle auf nicht notwendige Reisen, aber auch auf Tagesfahrten zu beliebten Ausflugszielen, am besten verzichten. Aber Ausflüge sind grundsätzlich erlaubt, wenn die Kontaktbeschränkungen beachtet werden.
Sind Motorrad- und Fahrradfahren oder Wanderungen erlaubt?
Ja. Das ist weiterhin möglich. Jedoch nicht Ausflüge in großen Gruppen, denn dabei sind die Abstandsregeln spätestens bei einem Zwischenstopp oder einer Rast nicht mehr einzuhalten.
Sind Ostermärsche erlaubt?
Ostermärsche sind Demonstrationen. Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung sind Versammlungen unter freiem Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig. Ostermärsche sind in der Regel nicht ortsfest. Im Einzelfall können aber Ausnahmen erteilt werden.
Worauf sollte man weiter unbedingt achten?
Abstand halten, Hygiene beachten, überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, medizinische Gesichtsmasken tragen, und physische Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum reduzieren das sind die wichtigsten Regeln, auf die wir alle weiter genau achten müssen. So können wir uns und andere am besten schützen, und dafür sorgen, dass sich das Coronavirus nicht so schnell ausbreiten kann.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
http://dlvr.it/RwkRgR
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Dienstag, 30. März 2021
Trunkenheit im Straßenverkehr
#Wittenberge –
Am 29.03.2021, gegen 17:45 Uhr befuhr der 48jährige Fahrradfahrer die Perleberger Straße in
Wittenberge. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 48jährige deutlich unter dem
Einfluss von Alkohol stand. Er war nicht mehr in der Lage, einen Atemalkoholtest durchzuführen.
Daher wurde eine Blutprobe angeordnet und im Krankenhaus Perleberg durchgeführt. Eine
Verkehrsvergehensanzeige wurde gefertigt.
http://dlvr.it/RwhQfn
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42 Schülerinnen und Schüler der Städtischen Musikschule Potsdam nahmen erfolgreich am Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ teil
Trotz schwieriger Bedingungen bei der Vorbereitung auf den Wettbewerb konnten die Kinder und Jugendlichen aus Potsdam mit sehr guten musikalischen Beiträgen aufwarten und den Moment des präsenten Musizierens genießen.
Mitte März hatte Brandenburg als einziges Flächenland den Wettbewerb in Präsenz und unter strengen Hygieneregeln durchgeführt. Gastgeber waren die Städte Schwedt/Oder sowie für weitere Wertungskategorien Bernau, Cottbus, Falkensee und Potsdam. Die beiden jüngsten Altersgruppen, deren Teilnehmende nicht zum Bundeswettbewerb weitergeleitet werden können, reichten ihre Wettbewerbsbeiträge digital ein. Dank des hervorragenden Einsatzes des Teams der Potsdamer Musikschule hat sich Potsdam erneut als eine der gastgebenden Städte sehr gut bewährt, und die Teilnehmenden konnten mit guten Eindrücken nach Hause reisen.
Gabriel Zinke, der Vorsitzende des Landesausschusses „Jugend musiziert“ Brandenburg resümiert: „Für viele Musikerinnen und Musiker war es ein großes Glück, wieder auf einer Bühne live zu spielen und zu begeistern – wenn auch pandemiebedingt nur vor einer Fachjury. Diese große Motivation und das hohe Niveau spiegelt sich in den vielen Weiterleitungen zum Bundeswettbewerb. Dabei gilt mein Dank allen Juroren und Teilnehmenden, Instrumentalpädagogen und Helfern für ihr großes Engagement und die gezeigte Flexibilität in den vergangenen Tagen.“
Viele Teilnehmende beschrieben die Wettbewerbsatmosphäre als besonders konzentriert und dankten für die ausführlichen Beratungsgespräche mit den Juroren. Pandemiebedingt waren Zuschauer in diesem Jahr nicht zugelassen. Ein zusätzlicher Wettbewerbstag entzerrte die Wertungsspiele, und alle Juroren und Helfer wurden zu Beginn jedes Wertungstages auf das Corona-Virus getestet.
In diesem Jahr standen Solowertungen für Blasinstrumente, Gitarre, E-Bass (Pop), Musical und Orgel sowie Ensemblewertungen für Klavier vierhändig, Duo Klavier und ein Streichinstrument, Duo Kunstlied, Schlagzeug-Ensemble und Besondere Ensembles auf dem Programm. 42 junge Potsdamerinnen und Potsdamer haben am Wettbewerb teilgenommen, 22 von ihnen sind stolz mit einem 1. Preis im Gepäck nach Hause gefahren. Für 5 Schülerinnen und Schüler aus Potsdam ist der Wettbewerb noch nicht vorbei, sie dürfen an dem vom 20. bis 27. Mai 2021 in Bremen stattfindenden Bundeswettbewerb teilnehmen. Das sind die beiden Blechbläser Friedrich Starke und Wigurd Wildgrube, die beiden Gitarristen Yannis Keanu Riemann und Pepe Baumann sowie der Pianist Stephan Gottschall, der im Duo mit einem jungen Geiger aus Berlin antrat. Stephan ist es gelungen, die Jury so stark zu überzeugen, dass er die Höchstpunktzahl von 25 Punkten erreichen konnte.
Marie Klupsch, Mads Willecke, Ayaz Hilal Baygin, Augustin Frohn, Theresa Kremer, Franka Petrovic, Wassilij Orlov und Oskar Salge haben ebenfalls hervorragende Punktzahlen erreichen können, die zur Teilnahme am Bundeswettbewerb berechtigen würden, wären sie nicht zu jung.
„In vieler Hinsicht war dieses Jahr ein Ausnahmejahr,“ meint Heike Lupuleak, die Direktorin der Potsdamer Musikschule. „Ich bin nicht nur glücklich darüber, dass so viele Schülerinnen und Schüler die schwierigen Bedingungen in der Vorbereitung in Kauf genommen haben, dass so viele gute Ergebnisse erzielt wurden und dass der Nachwuchs in Potsdam hörbar fit ist. Mich hat an den Wettbewerbstagen besonders bewegt, mit wie viel Konzentration, aber auch mit wie viel Glücksgefühl der Moment des wieder präsenten Musizierens von den jungen Musikerinnen und Musikern erlebt wurde.“
http://dlvr.it/Rwh9KP
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AstraZeneca-Impfungen für Menschen unter 60 Jahren werden heute ausgesetzt
Nach der vorsorglichen Aussetzung der Impfungen mit AstraZeneca für Menschen unter 60 Jahren werden diese Impfungen für heute abgesagt. Das hat der Impflogistik-Stab in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg entschieden. In den Impfzentren werden die Kontaktdaten, einschließlich Telefonnummern, aufgenommen. Die Betroffenen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung über einen neuen Impftermin informiert.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat heute entschieden, dass das Land Brandenburg die Impfungen mit dem Vakzin AstraZeneca bei Personen im Alter unter 60 Jahren für den heutigen Tag mit sofortiger Wirkung aussetzt.
http://dlvr.it/Rwh314
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Sachbeschädigung durch Graffiti
#Luckenwalde, Neue Parkstraße –
Freitag, den 26.03.2021, den 17:00 Uhr bis Montag, den 29.03.2021, 09:00 Uhr –
Von Freitag bis zum Montagmorgen besprühten unbekannte Täter im Stadtgebiet von Luckenwalde die Hausfassade von einer Bekleidungsfiliale mit schwarzer Farbe.
Durch das Besprühen entstand ein Sachschaden von zirka 500,- Euro.
Am Tatort wurden Spuren gesichert und eine Anzeige wegen einer Sachbeschädigung aufgenommen
http://dlvr.it/RwfLfQ
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Diebstahl von einem PKW
#Dahlewitz, Waldstraße –
Montag, den 29.03.2021, 20:30 Uhr bis 21:45 Uhr –
Durch bislang unbekannte Täter wurde am Montagabend ein im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter weißer PKW Mercedes Benz mit dem amtlichen Kennzeichen TF-KB 149 entwendet.
Der Diebstahlsschaden beläuft sich auf etwa 15.000,- Euro. Durch die Polizeibeamten wurden Spuren gesichert und die Einleitung einer Fahndungsausschreibung veranlasst. Nun ermittelt die Kriminalpolizei wegen des besonders schweren Diebstahles.
Die Polizei fragt nun: wer hat in diesem Zeitraum Beobachtungen zu dem oben genannten Sachverhalt gemacht oder kann Hinweise auf den/die Täter oder den Verbleib des Fiats geben? Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Teltow-Fläming unter 03371-600-0 zu melden oder alternativ unser Hinweisformular im Internet zu nutzen. Dieses finden Sie in den Online-Service in unserem Bürgerportal unter www.polizei.brandenburg.de, oder direkt unter polbb.eu/hinweis.
http://dlvr.it/RwfKRM
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Montag, 29. März 2021
Videodreh beendet
#Berlin – Polizeieinsatzkräfte wurden gestern Abend zu einer Personenansammlung in Reinickendorf gerufen, weil diese nicht auf die derzeit gültigen Hygienebestimmungen geachtet haben sollen. Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in der Roedernallee machten eingetroffene Einsatzkräfte des Abschnitts 11 gegen 19.15 Uhr eine größere Personengruppe aus, die mit mehreren Autos und Motorrädern offenbar ein Video drehte. Sie sperrten mit ihrem Einsatzwagen zunächst das Zugangstor zu dem großen Gelände ab und forderten zur Unterstützung weitere Einsatzkräfte an. Als Kräfte der 25. Einsatzhundertschaft eintrafen, wurden insgesamt von 21 Personen die Personalien aufgenommen und in diesem Zusammenhang ein Verstoß gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gefertigt. Auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz nahmen die Polizeieinsatzkräfte auf, da ein 24-Jähriger ein Einhandmesser bei sich führte. Nach den Polizeilichen Maßnahmen wurden alle Personen wieder entlassen und der Einsatz war gegen 20.30 Uhr beendet.
http://dlvr.it/Rwch7J
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Wechsel im Testzentrum Doberlug-Kirchhain
Krankenhaus übergibt an DRK Lausitz, neue Öffnungszeiten, bis zum 24. März gebuchte Termine für die Zeit nach Ostern sind nicht mehr gültig
Nachdem am 18. März der Landkreis Elbe-Elster gemeinsam mit dem Elbe-Elster Klinikum die zentrale Teststelle am Standort des Refektoriums Doberlug in Betrieb genommen hat, erfolgt nun nach Ostern die Übergabe des Staffelstabes an das DRK Lausitz. Parallel zur Aufnahme des Testbetriebes durch das Klinikum wurde durch den Landkreis nach einem Partner gesucht, der zügig diese Aufgabe übernehmen kann. Hintergrund ist, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Krankenhauses möglichst schnell wieder zu ihren verantwortungsvollen Aufgaben und den Patienten zurückkehren sollten.
Beigeordneter Roland Neumann: Mit dem DRK Lausitz sind wir parallel zu den Vorbereitungen mit dem Krankenhaus ins Gespräch gekommen. Neben Planungen des DRK Lausitz für weitere Standorte im Landkreis ging es auch um eine mögliche Übernahme der Aufgaben im Testzentrum Doberlug-Kirchhain. Ich freue mich, dass uns das DRK Lausitz hier unterstützt und nach Ostern dann die Teststelle im Refektorium Doberlug betreibt.
Das DRK Lausitz wird die Teststelle zu veränderten Öffnungszeiten betreiben. Da bisher durchschnittlich etwa 50 Personen täglich die Teststelle genutzt haben und sich mittlerweile weitere Teststellen im Landkreis etablierten, wird die Reduzierung der Öffnungszeiten zwar zu einer stärkeren Auslastung führen. Da es aber mittlerweile mehrere Testangebote im Landkreis gibt und weitere in Planung sind, besteht keine Sorge, dass die veränderten Kapazitäten nicht reichen werden.
Letztmalig wird am 1. April durch Personal des Krankenhauses zu den bisherigen Öffnungszeiten getestet. Nach Ostern geht es dann erstmalig am 7. April mit dem DRK Lausitz weiter. Einige wenige Bürgerinnen und Bürger, die bereits nach Ostern Termine gebucht hatten und die wir nicht erreichen konnten, werden gebeten, die Termin-Hotline erneut anzurufen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Die alten Termine sind leider hinfällig.
Die Teststelle am Refektorium Doberlug hat nach Ostern folgende Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 16:00 bis 19:00 Uhr
Freitag: 12:00 bis 15:00 Uhr
Getestet werden wie bisher nur Personen ohne Krankheitssymptome. Das Tragen einer FFP2-Maske ist zwingend erforderlich. Ebenfalls ist der Personalausweis mitzubringen.
Zudem muss wie bisher ein Termin gebucht werden; Termin-Hotline: 03535 46 2121.
http://dlvr.it/RwcP0x
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Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Kfz
#Mahlow, Leonard-Bernstein-Ring –
Donnerstag, den 25.03.2021, 18:00 Uhr bis Freitag, den 26.03.2021, 09:00 Uhr –
Am Freitagmorgen stellte die Eigentümerin eines weißen Fiat 500 mit amtlichem Kennzeichen TF-LS 819 fest, dass ihr Fahrzeug in der Nacht durch unbekannte Täter entwendet worden war.
Die Schadenshöhe beträgt etwa 10.000 Euro.
Die Kriminalpolizei ermittelt wegen besonders schweren Falls des Diebstahls.
Die Polizei fragt nun: wer hat in diesem Zeitraum Beobachtungen zu dem oben genannten Sachverhalt gemacht oder kann Hinweise auf den/die Täter oder den Verbleib des Fiats geben? Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Teltow-Fläming unter 03371-600-0 zu melden oder alternativ unser Hinweisformular im Internet zu nutzen. Diese finden Sie in den Online-Service in unserem
Bürgerportal unter www.polizei.brandenburg.de, oder direkt unter polbb.eu/hinweis.
http://dlvr.it/RwcJh7
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264 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 6.639
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 264 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 86.682 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 29.03.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 425 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 126 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 107 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 76.768 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+162 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 6.639 (+101).
Landkreis /
kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 29.03., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner Sterbefälle
Wohnortprinzip
kumuliert ab 10. KW 2020
(24-h-Vergleich)
Barnim
+13
4.836
113,4
194 (+0)
Brandenburg a. d. H.
+2
1.770
119,1
73 (+0)
Cottbus/Chóśebuz
+34
4.802
150,5
184 (+0)
Dahme-Spreewald
+22
5.690
105,4
221 (+0)
Elbe-Elster
+6
5.747
269,1
201 (+0)
Frankfurt (Oder)
+0
1.664
178,4
90 (+0)
Havelland
+17
4.815
178,5
162 (+0)
Märkisch-Oderland
+34
5.430
119,5
232 (+0)
Oberhavel
+0
6.761
164,9
232 (+0)
Oberspreewald-Lausitz
+17
6.158
192,0
250 (+1)
Oder-Spree
+39
6.350
170,6
265 (+0)
Ostprignitz-Ruppin
+6
3.484
160,8
130 (+0)
Potsdam
+36
5.588
116,5
227 (+0)
Potsdam-Mittelmark
+2
6.433
103,4
180 (+0)
Prignitz
+0
2.631
119,5
140 (+0)
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
+11
6.157
153,9
172 (+0)
Teltow-Fläming
+20
5.390
135,3
178 (+0)
Uckermark
+5
2.976
69,8
143 (+0)
Brandenburg gesamt
+264
86.682
141,4
3.275 (+1)
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis /
kreisfreie Stadt 29.03.2021
28.03. 2021
27.03. 2021
26.03. 2021
25.03. 2021
Barnim
113,4
108,0
111,2
100,9
110,1
Brandenburg a. d. H.
119,1
119,1
92,8
91,4
95,6
Cottbus/Chóśebuz
150,5
135,4
141,5
161,5
168,5
Dahme-Spreewald
105,4
95,4
97,2
94,3
96,6
Elbe-Elster
269,1
267,1
266,1
256,3
257,3
Frankfurt (Oder)
178,4
180,1
171,4
140,3
121,2
Havelland
178,5
173,0
173,6
138,0
141,1
Märkisch-Oderland
119,5
113,9
109,8
102,2
97,6
Oberhavel
164,9
166,7
168,1
165,3
169,1
Oberspreewald-Lausitz
192,0
181,9
211,2
207,6
205,7
Oder-Spree
170,6
157,2
163,3
154,4
148,8
Ostprignitz-Ruppin
160,8
154,8
141,6
121,4
112,3
Potsdam
116,5
100,9
93,7
94,8
93,7
Potsdam-Mittelmark
103,4
117,7
109,9
116,4
110,8
Prignitz
119,5
120,8
115,5
110,3
95,9
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa
153,9
160,0
131,9
150,4
149,5
Teltow-Fläming
135,3
125,9
131,2
128,2
121,2
Uckermark
69,8
66,4
63,1
51,3
51,3
Brandenburg gesamt
141,4
137,1
135,3
129,8
128,5
7-Tage-Inzidenz > 100
7-Tage-Inzidenz > 200
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/RwZfkZ
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Fahrzeug durch angezündeten Lackeimer beschädigt
#Berlin – In Lichterfelde brannte in der vergangenen Nacht ein Eimer in dem sich vermutlich Farb- oder Lackreste befanden. Ein Zeuge hatte gegen 20.30 Uhr in der Parallelstraße den brennenden Eimer entdeckt, der so dicht neben einem VW-Transporter stand, dass das Feuer drohte auf diesen überzugreifen. Der Zeuge alarmierte Feuerwehr und Polizei. Ein weiterer Zeuge, der den Brand aus seinem Fenster gesehen hatte, versuchte mittels Wasser zu löschen. Gemeinsam mit wenig später eintreffenden Polizeikräften, gelang dies auch. Die Feuerwehr musste nicht mehr tätig werden. An dem Transporter entstand im Frontbereich Sachschaden. Verletzt wurde niemand. Die Ermittlungen werden bei einem Brandkommissariat geführt und dauern an.
http://dlvr.it/RwZdc9
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Sonntag, 28. März 2021
Rund hundert Personen treffen sich auf der Kö – Polizei und Ordnungsamt im Einsatz – Mann leistet Widerstand – Ingewahrsamnahmen
#Düsseldorf (ots)
Stadtmitte – Rund hundert Personen treffen sich auf der Kö – Polizei und Ordnungsamt im Einsatz – Mann leistet Widerstand – Ingewahrsamnahmen
Sonntag, 28. März 2021, 0.30 Uhr
Konsequent ging die Düsseldorfer Polizei gegen eine Gruppe von etwa hundert Personen vor, die sich in der Nacht zu Sonntag auf der Königsallee getroffen und teilweise randaliert hatten. Die Polizistinnen und Polizisten nahmen mehrere Personen in Gewahrsam, wobei es zu einer Widerstandshandlung kam. Gemeinsam mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes wurden die Vorschriften der Coronaschutzverordnung durchgesetzt, Verkehrssperrungen eingerichtet und die Personenansammlungen aufgelöst.
Gegen 0.30 Uhr wurden die Beamten der Düsseldorfer Polizei auf eine Gruppe von rund hundert Personen aufmerksam, die sich auf der Königsallee versammelt hatten. Zeitweise kam es zu Streitigkeiten untereinander. Die Polizisten schritten konsequent ein und erteilten Platzverweise. Drei der Anwesenden verhielten sich äußerst aggressiv und ließen sich durch die Beamten nicht beruhigen. Sie mussten in Gewahrsam genommen werden. Ein 24-Jähriger leistete hierbei Widerstand.
http://dlvr.it/RwXz8k
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Inzidenzzahl liegt bei 120,80/100.000 Einwohner
Aktuell sind im Landkreis 180 Personen positiv auf das Covid‐19‐Virus getestet worden. Zum Vortag
verzeichnet der Landkreis 1 laborbestätigten Fall mehr. Seit Ausbruch der Corona‐Krise registriert das
Gesundheitsamt im Landkreis Prignitz damit 2638 Corona‐Fälle. Davon gelten 2318 als genesen, drei
Personen mehr als gestern.
Es ist kein weiterer Erkrankter verstorben, damit liegt die Zahl bei insgesamt 140 Verstorbenen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) meldet eine Inzidenzzahl von
120,80/100.000 Einwohner.
Darüber hinaus wurden seit Ausbruch der Pandemie bei 159 Erkrankten Virusmutationen festgestellt.
Seit der gestrigen Meldung wurde bei 1 weiteren Erkrankten eine Mutation festgestellt.
http://dlvr.it/RwXyGL
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Corona-Schutzverordnung greift: Notbremse ab Dienstag auch für den HSK
Kreis entscheidet über Test-Option am Montag Arnsberg. Wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) die Corona-Notbremse auch für den Hochsauerlandkreis angeordnet. Die Regelungen gelten nach Zustellung der Anordnung ab Dienstag in allen Kommunen des HSK. Arnsberg/Hochsauerlandkreis. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wird aufgrund der aktuellen Infektionszahlen die Corona-Notbremse für den Hochsauerlandkreis (HSK) anordnen. Die Geltung der Corona-Notbremse wird dem HSK am Montag, 29. März 2021, durch eine Allgemeinverfügung festgestellt und bekannt gemacht. Die Corona-Notbremse gilt dann ab Dienstag, 30. März 2021. Der HSK entscheidet am Montag, ob er die neugeschaffene Test-Option anordnet. Diese bedeutet, dass der HSK per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen kann, dass die Nutzung der betreffenden Angebote mit einem tagesaktuell bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Informationen des MAGS: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten
http://dlvr.it/RwXx33
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Brandstiftung PKW
#Prenzlau –
Ein 24-jähriger Prenzlauer stellte seinen PKW VW Passat im Garagenkomplex „Aschplatz“ ab, am 27.03.2021 gegen 22:50 Uhr ging der PKW in Brand. Die Polizei geht von Brandstiftung aus, das Feuer griff auf den Garagenkomplex über und zwei angrenzende Garagen wurden in Mitleidenschaft gezogen. Es entstand erheblicher Sachschaden. Spuren wurden am Brandort gesichert und die Ermittlung hat die Kriminalpolizei aufgenommen.
http://dlvr.it/RwWs3f
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Gefährliche Körperverletzung/Versuch
Schwedt/Oder –
Am 26.03.2021 gegen 19:30 Uhr fuhren mehrere Jugendliche mit ihren Fahrrädern die Lindenallee in Schwedt entlang, dabei überholten sie eine 65-jährige Schwedterin. Einer der Jugendliche versuchte im Vorbeifahren die ältere Dame anzuspucken.
http://dlvr.it/RwWs31
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Samstag, 27. März 2021
Kinderrechte – Insektenschutz – Schnellladesäulen
Brandenburg hat im Bundesrat die vorgesehene Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausdrücklich begrüßt. Ziel der Initiative ist es, die Rechtsstellung von Kindern zu verbessern und deren Grundrechte im Text des Grundgesetzes sichtbarer zu machen. Wichtige Aspekte wie das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes sollen im Verfassungstext hervorgehoben werden.
Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte anlässlich der Beratungen: „Es freut mich, dass Kinderrechte endlich ausdrücklich in unserer Verfassung verankert werden sollen. Ich hätte mir allerdings deutlich ambitioniertere Formulierungen gewünscht. Kinder sind unsere Zukunft, wir müssen sie nicht nur schützen, sondern auch besonders fördern. Sie sind – auch unter rechtlichen Gesichtspunkten – keine Miniaturen von Erwachsenen, sondern haben spezifische Bedürfnisse. Deshalb müssen sie auch ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend bei staatlichen Entscheidungen, die ihre Rechte betreffen, gehört und einbezogen werden.“
Positiv bewertete Woidke die Zustimmung des Bundesrates zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses, der sich am Mittwoch auf einen Kompromiss bei der Neuregelung des Bestandsdatenauskunftsgesetzes geeinigt hatte. Die nun vorgelegte Lösung genügt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, indem klare Hürden für die Datenübermittlung festgelegt und damit auch die Arbeitsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden gesichert wird. Woidke sieht damit den Weg freigemacht für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Woidke: „Dieses Gesetz brauchen wir dringend für eine effektivere Strafverfolgung bei Hassdelikten gegen Politikerinnen und Politiker und Alle, die sich für Recht und Gesetz in unserer Demokratie einsetzen.“
Außerdem befasste sich die Länderkammer mit der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz. Die enthaltenen Maßnahmen und Ziele sollen im Bundesnaturschutzgesetz verankert werden. Dabei geht es unter anderem um die Aufnahme eines gesetzlichen Biotopschutzes für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen. Lichtemissionen, die sich schädlich auf Insekten auswirken, sollen eingeschränkt bzw. verboten werden. Biozide sollen außerhalb geschlossener Räume in Naturschutzgebieten und weiteren geschützten Gebieten nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Woidke begrüßte, dass der Insektenschutz im Bundesnaturschutzgesetz geregelt wird: „Es gibt immer weniger Insekten, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Die Vielfalt unserer natürlichen Umwelt droht kleiner zu werden. Weniger Insekten heißt nicht nur weniger Pflanzenreichtum, sondern auch geringere Erträge in der Landwirtschaft. Hier müssen wir dringend umsteuern.“
Auch klimagerechte Verbesserungen der Mobilität waren heute Thema im Bundesrat. Mit dem Schnellladegesetz soll der Aufbau einer flächendeckenden, öffentlich zugänglichen Infrastruktur für E-Autos einen Schub bekommen. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten. Es soll auch helfen, die im Klimaschutzgesetz für den Verkehrssektor angestrebte Verringerung der Jahresemissionsmengen bis 2030 um 42 Prozent im Vergleich zu 1990 zu erreichen.
Woidke: „Dieses Ziel können wir nur durch erhebliche Steigerungen in der Elektromobilität erreichen. Die Nachfrage nach E-Autos hängt aber ganz wesentlich vom Vorhandensein eines flächendeckenden Schnellladenetzes ab. Das gilt natürlich besonders für den Standort Brandenburg, wo künftig hunderttausende Elektroautos vom Band rollen sollen.“
http://dlvr.it/RwVNJp
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Ausgezeichnetes Familienbewusstsein: Auch Landesamt für Umwelt hat Zertifikat zum „audit berufundfamilie“ bekommen
Potsdam – Das Landesamt für Umwelt erhielt im März 2021 erstmals für die strategische Gestaltung seiner familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik das Zertifikat zum audit berufundfamilie.
Zu den bereits vorhandenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben gehören beim Landesamt für Umwelt nicht erst seit der Corona-Pandemie eine flexible Arbeitszeitregelung sowie die Möglichkeit des ortsflexiblen Arbeitens. Darüber hinaus gibt es ein betriebliches Gesundheitsmanagement und eine konstante Aus- und Fortbildung für alle Beschäftigten. Das bestätigt das Audit berufundfamilie. Das hierfür erteilte Zertifikat ist darüber hinaus Ansporn, um in den kommenden Jahren das betriebliche Gesundheitsmanagements weiter voranzutreiben und die Rahmenbedingungen für mobiles und flexibles Arbeiten zu verbessern.
Das Zertifikat, das als Qualitätssiegel für eine betriebliche Vereinbarkeitspolitik gilt, wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH erteilt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist das erfolgreiche Durchlaufen des dazugehörigen Auditierungsprozesses, in dem der Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen ermittelt und das betriebsindividuelle Potenzial systematisch entwickelt wurde.
Im Rahmen der Auditierung wurden nicht nur strategische Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen definiert, die in einer Zielvereinbarung festgehalten sind. Diese gilt es nun während der dreijährigen Zertifikatslaufzeit bedarfsgerecht zu realisieren. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.
Mit der Zertifizierung folgt das Landesamt für Umwelt dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, welches das Zertifikat seit Dezember 2019 trägt und seitdem kontinuierlich die hausinternen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausbaut. Das Audit wird dabei bewusst als ein Mittel zur strategischen Weiterentwicklung eingesetzt und soll zu einer hohen Mitarbeitendenzufriedenheit sowie stärkeren Mitarbeitendenbindung beitragen. Darüber hinaus steigert es die Attraktivität des Ministeriums als Arbeitgeber und hilft damit auch, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen. Außerdem geht es darum, die Führungskompetenz zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.
Wie das Landesamt verfügt auch das Ministerium bereits über Bausteine, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Dazu zählen eine mitarbeiterorientierte Besprechungskultur, eine flexible Arbeitszeit- und -ortregelung sowie ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement. Im Dienstgebäude in der Henning-von-Tresckow-Straße gibt es zudem ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer.
http://dlvr.it/RwVF5h
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Tödlicher Verkehrsunfall
#Erfurt (ots)
Am 27.03.2021 um 09:09 Uhr meldete ein Autofahrer über Polizeinotruf einen Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 7 in Fahrtrichtung Gotha. Ein Pkw Toyota sei zwischen Frienstedt und Gamstädt von der Straße abgekommen und mit einem Baum kollidiert. Die Fahrzeugführerin ist eingeklemmt.
Vor Ort bestätigte sich die Meldung, durch anwesende Ersthelfer wurde die Frau zwischenzeitlich aus dem Fahrzeug geborgen. Trotz sofortiger Erster Hilfe und notärztlicher Behandlung der 45jährigen Fahrzeugführerin erlag diese noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Durch die Polizei wird derzeit, mit Unterstützung eines Sachverständigen, die Unfallaufnahme realisiert. Zur Sicherung der Einsatzmaßnahmen und der Unfallaufnahme ist die Straße seit 09:20 Uhr voll gesperrt. Diese Sperrung dauert noch an.
Nach ersten Erkenntnissen kam das Fahrzeug auf gerader Strecke nach rechts von der Straße ab, wo es mit einem Baum kollidierte. Die Unfallursache ist zur Zeit noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen. Hierzu werden unter anderem auch der Leichnam und das Fahrzeug beschlagnahmt.
Angehörige der Verstorbenen wurden durch Polizeibeamte über den Verkehrsunfall informiert und werden psychologisch betreut.
http://dlvr.it/RwVCcn
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Luca-App: Brandenburg schließt Vertrag zur digitalen Nachverfolgung von Kontaktpersonen ab
Im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 schließt auch das Land Brandenburg einen Vertrag zur Nutzung der Luca-App ab. Die App ermöglicht eine digitale Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle – per Smartphone im direkten Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Ziel der App ist es, Kontakte lückenlos zu dokumentieren und fehleranfällige und möglicherweise unvollständige Papier-Kontaktlisten zu ersetzen. Mit dem Landesvertrag können noch vor Ostern bis zu sechs und bis circa Ende April dann alle Landkreise und kreisfreien Städte die Luca-Anwendung in Brandenburg nutzen. Der Vertragsabschluss erfolgt über den Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die Nord-Bundesländer, Dataport. Daran beteiligen sich elf Bundesländer.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die schnelle und lückenlose Kontaktnachverfolgung bei jeder nachgewiesenen Corona-Infektion ist ein wesentlicher Faktor beim Eindämmen der Pandemie. Nur so können Infektionsketten unterbrochen werden. Die Luca-App hilft überall dort, wo bisher handschriftlich Kontaktlisten ausgefüllt werden mussten. Erhält man dann ein positives Testergebnis, können die Daten durch das Gesundheitsamt nach persönlicher Zustimmung durch den Infizierten abgerufen und Kontaktpersonen automatisch benachrichtigt werden. Das entlastet nicht nur die Gesundheitsämter bei ihrer Arbeit, sondern auch Einrichtungen und Betriebe.“
Mit Luca können persönliche Kontakt- und Besuchshistorien automatisch erstellt werden, die Datenübermittlung ist verschlüsselt und freiwillig. Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger sowie teilnehmende Einrichtungen und Betriebe kostenfrei.
Voraussetzung für die Luca-App: Die kommunalen Gesundheitsämter müssen die Software Sormas nutzen, die eine Verknüpfung mit der App erlaubt. Sormas ist eine E-Health-Software für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zum Management und zur Analyse von Infektionsausbrüchen, wie beispielsweise COVID-19. In Brandenburg haben alle Landkreise bzw. kreisfreie Städte Sormas.
http://dlvr.it/RwT9D0
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Axel Vogel: Einstieg in den Umstieg – Agrarministerkonferenz einigt sich auf tragfähigen Kompromiss
Die Agrarministerkonferenz hat heute den Einstieg in den Umstieg hin zu einer gemeinwohlorientierten Agrarpolitik erreicht. Fördermittel sollen zunehmend an die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen geknüpft werden. Zugleich sollen im Übergang zu einem neuen Fördersystem die Einkommenswirksamkeit der Agrarzahlungen erhalten und bei den Ökoleistungen ausgebaut werden. Bis 2027 werden fast die Hälfte der Fördergelder an Leistungen für Biodiversität, Klimaschutz und Tierwohl gebunden. Das Mindestbudget für die Ökoregelungen wird auf 25 Prozent festgesetzt.
Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel: „Für die Brandenburger Betriebe bieten die Ökoregelungen eine Chance, um mit ihren Leistungen für Klimaschutz und Artenvielfalt Einkommen zu erwirtschaften. Wir werden im weiteren Verfahren dafür Sorge tragen, dass diese so ausgestaltet werden, dass sie ohne großen Bürokratieaufwand gleichermaßen praktikabel und wirksam sind.“
Die Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule wächst von 10 Prozent in 2023 auf 15 Prozent in 2026 an und sieht eine weitere Steigerung im Übergang in die nächste Förderperiode in 2027 vor. Damit können die schon 2012 vereinbarte Kürzung der ostdeutschen ELER-Mittel für den ländlichen Raum aufgefangen und auch neue Förderprogramme, beispielsweise für den Insektenschutz, den Ausbau des Ökolandbaus und den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten abgesichert werden. Zusätzlich soll die Haltung von Schafen, Ziegen und Mutterkühen zukünftig über eine Kopfprämie gefördert werden.
„In der Agrarministerkonferenz konnten wir zudem erreichen, dass entgegen den Vorschlägen von Bundesministerin Julia Klöckner Direktzahlungen nicht pauschal aufgrund der Betriebsgröße gekürzt werden“ so Axel Vogel. „Dafür musste die Erhöhung der Umverteilungsprämie auf 12 Prozent in Kauf genommen werden. Hier ist jedoch die Streichung der von der Bundesministerin vorgeschlagenen Begrenzung auf Betriebe mit maximal 300 Hektar erreicht worden.“
„Wie mit jedem guten Kompromiss sind auch mit diesem sowohl Verhandlungserfolge als auch schmerzhafte Zugeständnisse verbunden,“ konstatiert Axel Vogel. „Die Agrarministerkonferenz hat sich mit der Einigung als handlungsfähig erwiesen. Ich erwarte von Bundesministerin Julia Klöckner nun, dass sie diese Ergebnisse 1:1 in ihre Gesetzentwürfe übernimmt.“
http://dlvr.it/RwT98Y
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Freitag, 26. März 2021
Eilantrag gegen § 8 7. SARS-CoV-2-EindV erfolglos
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute einen Eilantrag auf Aussetzung des § 8 der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS CoV 2
EindV) abgelehnt.
Antragsteller im zu Grunde liegenden Normenkontrollverfahren sind 23 Mitglieder des
Landtages Brandenburg. Sie rügen die Verfassungswidrigkeit der Regelung, die unter
anderem Zutrittsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen für Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels und Einrichtungen mit Publikumsverkehr enthält.
Das Verfassungsgericht hat die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte – insbesondere die Berufsfreiheit von Gewerbetreibenden – als erheblich angesehen. Die
Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift müsse jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Im Rahmen der im Eilverfahren vorzunehmenden
Folgenabwägung überwiege angesichts der immer noch gleichbleibend hohen bzw.
wieder ansteigenden Infektionszahlen jedoch das Interesse am Schutz des Lebens und
der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung.
Der Beschluss wird in Kürze auf der Homepage des Verfassungsgerichts zu dem Aktenzeichen VfGBbg 5/21 EA veröffentlicht.
http://dlvr.it/RwRMNr
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„Bericht aus Berlin“ am Sonntag, 28. März 2021, um 18:05 Uhr im Ersten
Geplante Themen: Zustand der Union Getrieben von sinkenden Umfragewerten – mit den Grünen dicht auf den Fersen – steigt in der Union die Nervosität. Und noch immer ist die Frage der Kanzlerkandidatur ungeklärt – schwierige Voraussetzungen für den Wahlkampf. (Autorin: Kristin Schwietzer) Impfkampagne Immer mehr Impfdosen bleiben liegen, vor allem Impftermine mit AstraZeneca bleiben häufig ungenutzt. Sollen solche Termine einfach besser für alle Interessenten freigegeben werden? (Autor: Frank Jahn) Live im Studio: Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen Im „Nach-Bericht aus Berlin“ auf den Social-Media-Kanälen der „Tagesschau“ findet ein Gespräch statt zu den Themen der Sendung und zu Fragen von Zuschauerinnen und Zuschauern. Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter: www.berichtausberlin.de
http://dlvr.it/RwRFZX
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Sozialministerium genehmigt Verlängerung des Tübinger Modellversuchs „Öffnen mit Sicherheit“ bis 18. April
Die Universitätsstadt Tübingen hat beim Ministerium für Soziales und Integration einen Antrag auf Verlängerung des seit 16. März laufenden Projekts zur Öffnung von Einzelhandel, Gastronomie und Kultur gestellt.
„Dem Antrag liegen ein erster Zwischenbericht der Stadt und aktuelle Zahlen des Landesgesundheitsamtes zugrunde“, sagte der Amtschef des Ministeriums, Dr. Uwe Lahl, am Freitag (26. März) in Stuttgart. Demnach liege die Inzidenz in der Stadt Tübingen seit mehreren Wochen durchgängig unter 35. Es gebe bisher keine Anzeichen, dass die kontrollierten Öffnungen zu einem Anstieg der Infektionen in der Stadt geführt hätten. „Die Positivrate der Schnelltests ist mit 1:1000 sehr konstant. Das von der Stadt aufgebaute System regelmäßiger Testungen in Betrieben, Schulen, Kitas und das leistungsfähige Netz von Teststationen funktionieren“, so Dr. Lahl.
Problematisch ist aus Sicht der Stadt die wachsende Zahl von Tagestouristen, die es vor allem am Wochenende nach Tübingen zieht. Aus diesem Grund beantragt die Stadt, in der Zeit von Karfreitag (2. April) bis Ostermontag (5. April) die Nutzung der geöffneten Angebote auf Personen zu beschränken, die im Landkreis Tübingen wohnen oder arbeiten. Die Dauer des Versuchs soll um zwei Wochen bis zum Sonntag, 18. April verlängert werden. Angesichts der bisher günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens ist dies aus Sicht der Stadt vertretbar und bietet die Möglichkeit, die Aussagekraft der wissenschaftlichen Begleitforschung deutlich zu verbessern.
Das Sozialministerium hat dem Antrag der Universitätsstadt Tübingen zugestimmt. Die Umsetzung in örtliches Recht erfolgt nun durch Kreis und Stadt Tübingen. Damit kann der Modellversuch bis zum 18. April fortgeführt werden.
http://dlvr.it/RwRCYz
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Geplante Baumaßnahmen in Potsdams Hauptstraßennetz 2021
In den Osterferien Sperrungen in der Reiherbergstraße, der Kurfürstenstraße und am Humboldtring
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum sind für die langfristige Erhaltung der Verkehrswege und Versorgungsleitungen einer Stadt für alle Beteiligten und Betroffenen ein widriger, aber leider notwendiger Prozess. Die Fülle von Baumaßnahmen ist dabei nicht vermeidbar, da es neben den verkehrlichen Faktoren auch andere Zwänge gibt, die beachtet werden müssen. Das erfordert von allen Beteiligten – Verkehrsteilnehmern wie Anwohnern – Kompromissbereitschaft und Geduld. Die Landeshauptstadt Potsdam bemüht sich durch eine Baustellensteuerung, die Auswirkungen von allen Baumaßnahmen auf den Verkehrsfluss so gering wie möglich zu halten. Allerdings lassen sich nicht alle Baustellen im Straßennetz ohne jegliche Einschränkung realisieren. Die Landeshauptstadt Potsdam bittet um Geduld und Verständnis für die Baumaßnahmen und die unvermeidbaren Behinderungen und empfiehlt, die besonders beeinträchtigten Bereiche zu meiden oder auf andere Verkehrsmittel, zum Beispiel das Fahrrad, umzusteigen.
Um die Auswirkungen auf den Verkehr erträglich zu halten, werden viele umfangreiche Baumaßnahmen und Bauphasen konzentriert in den Ferien durchgeführt. Grund ist ein deutlicher Rückgang des motorisierten Individualverkehrs in dieser Zeit, durchschnittlich um circa 20 Prozent in den Spitzenzeiten. Auf vereinzelten Streckenabschnitten reduziert sich der Verkehr in Spitzenstunden sogar um bis zu 33 Prozent gegenüber Nicht-Ferienzeiten.
Die nachfolgend genannten Baumaßnahmen sind im Jahr 2021 geplant und betreffen das sogenannte Vorrangnetz – Hauptstraßen und ÖPNV-Trassen – der Stadt Potsdam. Aktuelle Informationen über das Baustellengeschehen gibt es jederzeit online unter www.mobil-potsdam.de.
Bereits laufende Baumaßnahmen
* Hochstraßenbrücken L40
Bauherr: Landesbetrieb Straßenwesen
Bauzeit: Dezember 2019 bis Ende 2022
Für den Neubau der Hochstraßenbrücken der L40 über die Friedrich-Engels-Straße, sowie die Friedrich-List-Straße werden diese durch den Landesbetrieb Straßenwesen nacheinander abgerissen und neu errichtet. Der Verkehr wird mit jeweils einer Fahrspur pro Richtung aufrechterhalten. Die Johannsenstraße sowie der Neuendorfer Anger sind für den gesamten Bauzeitraum voll gesperrt.
Anfang Mai wird der Verkehr stadtauswärts über die ersten Teilbauwerke der neuen Hochstraßenbrücke und den Neuendorfer Anger geleitet, der Abriss und Neubau der zweiten Brückenhälften (stadteinwärts) wird dann fortgesetzt. Zuvor sind noch Baumaßnahmen notwendig, die kurzzeitig zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen:
Nach dem Betonbau der Brückenkappen finden der Rückbau der Kappenschalung und eine Brückenprüfung im Bereich der Friedrich-List-Straße und der Friedrich-Engels-Straße statt. Um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, erfolgen die Arbeiten an der Friedrich-List-Straße nachts von Montag (12. April 2021) bis Mittwoch (14. April 2021), jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. In der Zeit ist dieser Bereich der Friedrich-List-Straße für den Verkehr voll gesperrt. Die Fußgängerinnen und Fußgänger werden über die Edisonallee nach Alt Nowawes geführt. Stadteinwärts bleibt die Abfahrt von der Nuthestraße als Rechtsabbieger nach Alt Nowawes geöffnet. Stadtauswärts bleibt die Abfahrt von der Nuthestraße als Rechtsabbieger zur Lotte-Pulewka-Straße geöffnet. Eine örtliche Umleitung ist ausgeschildert.
Weitere Arbeiten an der Friedrich-Engels-Straße werden von Mittwoch (14. April 2021) bis Freitag (16. April 2021), jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens durchgeführt. In der Zeit ist dieser Bereich der Friedrich-Engels-Straße für den Verkehr voll gesperrt. Ein Weg für Fußgänger bleibt im Behelfstunnel frei. Die Auffahrt zur Nuthestraße bleibt geöffnet. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Unter Vollsperrung des Knotens im Bereich der Friedrich-List-Straße wird der Abbruch der zweiten Brückenhälfte voraussichtlich von Freitag (14. Mai 2021) bis Mittwoch (19. Mai 2021) fortgesetzt. Auch die Abfahrt von der Nuthestraße L 40 auf die Friedrich-List-Straße stadteinwärts wird in diesem Zeitraum voll gesperrt. Um die Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Abbrucharbeiten tagsüber im Zeitraum jeweils von 6 bis 22 Uhr durchgeführt.
* Leipziger Dreieck – Friedrich-Engels-Straße
Bauherr: LHP / EWP / ViP
Bauzeit: April 2019 bis Oktober 2021
Seit April 2019 wird das Leipziger Dreiecks im 1. Bauabschnitt in der Friedrich-Engels-Straße umgebaut. Aktuell wird das stadtauswärtige Gleis im Bereich des Hauptbahnhofs über die Friedrich-Engels-Straße zur Heinrich-Mann-Allee gebaut. Deswegen wird die stadtauswärtige Straßenbahn zurzeit über das Wendegleis signaltechnisch gesichert im Gegenverkehr zur Heinrich-Mann-Allee geführt. Die Friedrich-Engels-Straße ist vom Leipziger Dreieck kommend in Fahrrichtung Babelsberg in Höhe Hauptbahnhof/ZOB für den Kfz-Verkehr bis zum Ende dieser Bauphase gesperrt.
An die aktuelle Bauphase schließt ein Schienenersatzverkehr vom 23. April 2021 ab 16 Uhr bis 26. April 2021 Betriebsbeginn an. Während dieses Wochenendes erfolgt der Gleisumschluss für die stadteinwärtige Straßenbahn auf das fertiggestellte stadtauswärtige Gleis. Dann kann das bis jetzt genutzte stadteinwärtige Gleis ebenfalls erneuert werden. Im Bereich des Hauptbahnhofs wird eine provisorische Haltestelle auf dem stadteinwärtigen Gleis errichtet, um weiterhin einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Die Friedrich-Engels-Straße kann wieder in beiden Richtungen befahren werden.
Die Gleisbauarbeiten werden voraussichtlich Ende Juli 2021 abgeschlossen sein. Hier ist in der letzten Ferienwoche nochmal ein Schienenersatzverkehr notwendig, bis die Straßenbahn die neuen Gleise und auch das neue Wendegleis in der Friedrich-Engels-Straße nutzen kann.
* Leipziger Straße
Bauherr: LHP / EWP
Bauzeit: Juni 2020 bis November 2021
Wegen Straßen- und Leitungsbauarbeiten ist die Leipziger Straße zwischen Speicherstadt und Leipziger Dreieck gesperrt. Der Verkehr wird über den Brauhausberg umgeleitet; zur Erschließung der Anliegergrundstücke ist die Einbahnstraße in der Leipziger Straße ab Templiner Straße aufgehoben und in beiden Richtungen freigegeben. Es besteht erhebliche Staugefahr in stadteinwärtiger Fahrtrichtung auf der Straße Brauhausberg.
Geplante Baumaßnahmen in den Osterferien:
* Reiherbergstraße
Bauherr: LHP
Bauzeit: 29. März 2021 bis 10. April 2021
Zur Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen Urnenfeld und Kuhfortdamm wird die Reiherbergstraße in den Osterferien voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgewiesen. Die ersten vorbereitenden Arbeiten haben als Wanderbaustelle bereits begonnen.
* An der Alten Zauche
Bauherr: LHP
Bauzeit: 27. März 2021 bis 10. April 2021
Zur Erneuerung der Fahrbahndecke wird die Straße An der Alten Zauche zwischen Binsenhof und Am Nuthetal für den Kfz-Verkehr gesperrt. Der Verkehr wird über Heinrich-Mann-Allee und Horstweg umgeleitet.
* Potsdamer Straße
Bauherr: LHP
Bauzeit: 29. März 2021 bis 7. April 2021
Um die Fahrbahndecke zwischen Haus-Nr. 108 (Ärztehaus) und Florastraße zu erneuern, wird die Potsdamer Straße in den Osterferien halbseitig gesperrt. Der stadteinwärtige Verkehr wird als Einbahnstraße weiterhin in der Potsdamer Straße geführt, eine Umleitung des stadtauswärtigen Verkehrs über Florastraße und Hügelweg ausgewiesen.
* Humboldtring
Bauherr: EWP
Bauzeit: 29. März 2021 bis 10. April 2021
Zur Reparatur eines Fernwärmeschachtes muss der Humboldtring zwischen der Nuthe und der Wiesenstraße voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Friedrich-List-Straße.
* Kurfürstenstraße
Bauherr: EWP
Bauzeit: 29. März 2021 bis 9. April 2021
Zum Bau von Hausanschlüssen muss die Kurfürstenstraße zwischen Hans-Thoma-Straße und Hebbelstraße halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr in Richtung Zentrum muss über die Berliner Straße umgeleitet werden.
* Hans-Thoma-Straße
Bauherr: LHP
Bauzeit: 29. März 2021 bis 1. April 2021
Die Radführung im Bereich Hans-Thoma-Straße Ecke Gutenbergstraße wird angepasst. Deshalb sind Straßenbauarbeiten notwendig. Hierzu muss die linke Fahrspur der Hans-Thoma-Straße gesperrt werden.
* Zeppelinstraße
Bauherr: ViP
Bauzeit: 6. bis 11.April 2021
Um die Tramgleise zu reparieren, werden in der Zeppelinstraße in Höhe Geschwister-Scholl-Straße die stadtauswärtige Fahrspur und der Radfahrstreifen gesperrt. Der Verkehr wird in einer Fahrspur je Richtung an der Baustelle vorbeigeführt. Der Radverkehr wird in einer kurzen Umfahrung über den Radweg und Gehweg in der Geschwister-Scholl-Straße geführt.
Geplante Baumaßnahmen im restlichen Jahr:
* Breite Straße
Bauherr: LHP
Bauzeit: zwei Wochenenden im Mai 2021
In der Breiten Straße in Höhe Landtag ist eine polizeilich geführte Unfallhäufigkeitsstelle. Deshalb soll hier die Griffigkeit der Fahrbahndecke verbessert werden. Hierzu müssen jeweils drei der vier Fahrspuren gesperrt werden. Die Arbeiten erfolgen an zwei Wochenenden im Mai 2021 unter Sperrung der jeweiligen Fahrrichtung.
Am Wochenende von Freitag, 7. Mai2, 16 Uhr, bis 9. Mai wird die Fahrtrichtung Zeppelinstraße gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Babelsberger Straße, Friedrich-List-Straße zur L40.
Am Wochenende von Freitag, 28. Mai, 16 Uhr, bis 30. Mai wird die Fahrtrichtung Leipziger Dreieck gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Dortustraße, Yorckstraße, Am Kanal und Berliner Straße zur L40. An beiden Wochenenden besteht eine erhöhte Staugefahr in der Innenstadt und den Umleitungsstecken.
* Schopenhauerstraße
Bauherr: EWP und LHP
Bauzeit: 31. Mai 2021 bis 6. Juni 2021
Zum Bau eines Hausanschlusses in der Schopenhauerstraße muss diese zwischen Weinbergstraße und Hegelallee halbseitig gesperrt werden. Im Anschluss an den Hausanschluss muss die Fahrbahndecke von Freitag bis Sonntag in diesem Bereich erneuert werden.
Zeitlich parallel erfolgt eine Mittelnahtsanierung zwischen Voltaireweg und Weinbergstraße ebenfalls unter halbseitiger Sperrung. Der stadteinwärtige Verkehr wird über Pappelallee und B2 umgeleitet. Es besteht Staugefahr auf der Umleitungsstrecke.
* Friedrich-Engels-Straße, Lutherplatz und Karl-Liebknecht-Straße
Bauherr: LHP
Bauzeit: Freitag, 11. Juni 2021, 16 Uhr, bis Montag, 14. Juni 2021, 4 Uhr
Zur Erneuerung der Fahrbahndecke in der Friedrich-Engels-Straße zwischen Daimlerstraße und Schulstraße müssen die Rudolf-Breitscheid-Straße, der Lutherplatz und die Karl-Liebknecht-Straße voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt weiträumig über die Nuthestraße.
* Karl-Liebknecht-Straße
Bauherr: LHP
Bauzeit: 14. Juni 2021 bis 19. Juni 2021
Um die Fahrbahndecke in der Karl-Liebknecht zwischen Schulstraße und Rudolf-Breitscheid-Straße zu erneuern, muss die die Karl-Liebknecht-Straße halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wird in einer Einbahnstraße in Richtung Rudolf-Breitscheid-Straße geführt. Die Umleitung des Verkehrs in Richtung Süden erfolgt über die Daimlerstraße.
* Lange Brücke
Bauherr: LHP / ViP
Bauzeit: 4. Juni 2021 bis 31. Juli 2021
Für die Sanierung der Tram-Brücke Lange Brücke wird diese für Busse gesperrt. Straßenbahnen fahren weiterhin. Busse werden über die Lange Brücke, Breite Straße und Schlossstraße umgeleitet. Im Bereich der Baustelle muss der Geh- und Radweg eingeschränkt werden.
* Rückertstraße
Bauherr: EWP
Bauzeit: sechs Wochen in den Sommerferien und zwei Wochen in den Herbstferien
In der Rückertstraße zwischen Marquardter Chaussee und Mitschurinstraße muss eine Trinkwasserleitung saniert werden. Der erste Bauabschnitt zwischen Hügelweg und Hugstraße wird in den Sommerferien gebaut. In den Herbstferien erfolgt der Bau des zweiten Bauabschnittes zwischen Hügelweg und Marquardter Chaussee. Hierzu wird die Rückertstraße abschnittsweise halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird mit einer mobilen Lichtsignalanlage geregelt.
Es besteht Staugefahr im Berufsverkehr auf der B273.
* Rudolf-Breitscheid-Straße
Bauherr: EWP
Bauzeit: circa ein Jahr ab dem dritten Quartal 2021
Das Regenwasser- und Schmutzwassersystem soll in der Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und Reuterstraße neu geordnet werden. Hierzu sind in mehreren Bauabschnitten umfangreiche Sperrungen in der Rudolf-Breitscheid-Straße und Paul-Neumann-Straße notwendig. Die Arbeiten beginnen im Kreuzungsbereich Benzstraße, Stahnsdorfer Straße und Paul-Neumann-Straße. Der Kreuzungsbereich und die Bahnunterführung muss für den Kfz-Verkehr voll gesperrt werden. In weiteren Bauphasen sind halbseitige Sperrungen der Kreuzung Rudolf-Breitscheid-Straße/Plantagenstraße notwendig. Der Verkehr wird umgeleitet.
Im Abschnitt der Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Plantagenstraße und Reuterstraße erfolgt neben den Leitungsverlegungen auch ein grundhafter Neubau der Fahrbahn. Aus diesem Grund muss der Abschnitt unter Vollsperrung des Kfz-Verkehrs gebaut werden.
* Horstweg
Bauherr: EWP
Bauzeit: Sommerferien
Zur Leitungserschließung eines neuen Baugebiets im Horstweg ist eine halbseitige Sperrung des Horstwegs zwischen Nuthestraße und Dieselstraße notwendig. Der Verkehr wird in einer Einbahnstraße in Richtung Großbeerenstraße geführt. Der Verkehr in Richtung Nuthestraße wird zu den nächsten Anschlussstellen umgeleitet.
* Behlertstraße
Bauherr: LHP und EWP
Bauzeit: 24. Juni 2021 bis Ende 2022
Die Behlertstraße wird zwischen Kurfürstenstraße und Berliner Straße grundhaft ausgebaut. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den Verkehr für Anlieger und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Neben dem Straßenausbau wird der unterirdische Bauraum neu sortiert und der Medienbestand komplett erneuert. Aufgrund des Umfangs der geplanten Arbeiten und der beengten Platzverhältnisse kann die Umsetzung (auch unter Betrachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten und der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nur unter Vollsperrung erfolgen.
Der Verkehr aus der Behlertstraße wird, je nach Ziel, auf zwei Umleitungen geführt: Die Umleitung in Richtung Norden erfolgt über die Hans-Thoma-Straße im Gegenverkehr. Die Umleitung in Richtung Zentrum erfolgt über die Französische Straße und Hebbelstraße.
Die Schwerverkehre werden über die Berliner Straße, Am Kanal, Yorckstraße, Breite Straße über die B2 geführt. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit auf den Umleitungsstrecken werden Anpassungen an den Lichtsignalanlagen vorgenommen.
Der Radverkehr muss ebenfalls umgeleitet werden. Die Umleitung erfolgt über die Gutenbergstraße in Richtung Zentrum. In Richtung Norden erfolgt die Umleitung über Otto-Nagel-Straße und Mangerstraße. Im gesamten Innenstadtbereich ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Wenn möglich, sollte die Sperrung weiträumig umfahren werden.
* An der Alten Zauche / Magnus-Zeller-Platz
Bauherr: LHP
Bauzeit: Sommerferien
In den Sommerferien erfolgt die Erneuerung der Fahrbahndecke in den nächsten noch unsanierten Abschnitten. Für zwei Wochen muss die Straße An der Alten Zauche zwischen Binsenhof und Schilfhof für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. Der Verkehr wird über Heinrich-Mann-Allee und Horstweg umgeleitet. Danach erfolgt die Erneuerung der Fahrbahn im Einmündungsbereich der Straße An der Alten Zauche/ Am Nuthetal unter halbseitiger Sperrung der Straße An der Alten Zauche mit Einbahnstraße in Fahrtrichtung Heinrich-Mann-Allee. Der Verkehr wird ebenfalls über Heinrich-Mann-Allee und Horstweg umgeleitet.
* Zum Kirchsteigfeld/Sternstraße/Ricarda-Huch-Straße/Konrad-Wolf-Allee
Bauherr: LHP
Bauzeit: Sommerferien
In den Sommerferien erfolgt die Erneuerung der Fahrbahndecke im Kreuzungsbereich der Straße Zum Kirchsteigfeld/Sternstraße/Ricarda-Huch-Straße. Hierzu muss der Kreuzungsbereich halbseitig gesperrt werden. Die Arbeiten erfolgen in einer Woche in den Sommerferien in zwei Bauphasen.
Der Verkehr von der Sternstraße in Richtung Konrad-Wolf-Allee kann weiterhin fahren. Die Gegenrichtung wird über Konrad-Wolf-Allee und Nuthestraße umgeleitet.
In Bauphase 1 wird die Einmündung Zum Kirchsteigfeld zur Sternstraße für den Kfz-Verkehr gesperrt. Die Umleitung wird über die Gerlachstraße und alte Neuendorfer Straße geführt.
In Bauphase 2 wird die Ricarda-Huch-Straße gesperrt. Die Umleitung wird über die Trebbiner Straße ausgeschildert.
* Heinrich-Mann-Allee
Bauherr: LHP
Bauzeit: sechs Wochen im dritten Quartal 2021
Für die Erneuerung der Fahrbahndecke in der stadtauswärtigen Heinrich-Mann-Allee zwischen Straße Zum Jagenstein und Straße Zum Teufelssee ist eine Sperrung von zwei Fahrspuren notwendig. Es soll immer eine Fahrspur je Richtung gewährleistet werden.
* Am Buchhorst
Bauherr: EWP
Bauzeit: sieben Monate ab dem dritten Quartal 2021
Zur Verlegung einer Fernwärme- und Trinkwasserleitung muss die Straße Am Buchhorst gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt zwischen Drewitzer Straße und Straße An der Brauerei in mehreren Abschnitten. Je nach Abschnitt erfolgen die Arbeiten unter halbseitiger Sperrung oder Vollsperrung. Die Umleitung wird über die Drewitzer Straße und Heinrich-Mann-Allee ausgeschildert.
* Pappelallee
Bauherr: LHP
Bauzeit: Herbstferien, eine Woche
Die Fahrbahndecke in der Pappelallee wird erneuert. Deshalb wird die Straße zwischen Jägerallee und Schlegelstraße voll gesperrt. Eine Umleitung wird über Voltaireweg und Bornstedter Straße ausgewiesen.
* Brauhausberg
Bauherr: LHP und EWP
Bauzeit: zwölf Monate ab dem vierten Quartal 2021
Nach Abschluss der Arbeiten in der Leipziger Straße erfolgt der grundhafte Ausbau der Straße Brauhausberg zwischen Heinrich-Mann-Allee und Landtagsbrücke. Die Arbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung. Der stadtauswärtige Verkehr kann weiterhin die Straße Brauhausberg nutzen. Der stadteinwärtige Verkehr wird über die Leipziger Straße umgeleitet. Die Erschließung der Albert-Einstein-Straße und Max-Planck-Straße werden gewährleistet. Es besteht Staugefahr auf der Straße Brauhausberg stadtauswärts und in der Leipziger Straße stadteinwärts.
http://dlvr.it/RwPjQ5
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210 Stangen unversteuerte Zigaretten sichergestellt
#Heilbronn (ots)
Bei Kontrollen auf der Autobahn 6 in der Nähe der Tank- und Rastanlage Hohenlohe Nord zogen Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege 42.000 unversteuerte Zigaretten aus dem Verkehr.
Mit der Kontrolle eines in Rumänien zugelassenen Transporters entschieden sich die Zöllnerinnen und Zöllner am Montagvormittag offensichtlich goldrichtig. Der Fahrer gab zwar an, keine anmeldepflichtigen Waren zu transportieren und hauptsächlich Reise- bzw. Kuriergepäck an Bord zu haben. Die im Heckbereich des Fahrzeugs befindlichen zahlreichen Gepäckstücke erweckten jedoch das Interesse der Zöllnerinnen und Zöllner. Die Überprüfung der Gepäckstücke erfolgte zunächst mit Hilfe eines im Einsatz befindlichen Scan-Vans. Dabei bestätigte sich der Verdacht umgehend. Die Röntgenbilder ließen für die geschulten Augen nur einen Schluss zu: Ungewöhnliches Gepäck!
Nach dem Öffnen zählte der Zoll insgesamt 210 Stangen Zigaretten, die allesamt nicht mit einem deutschen Steuerzeichen versehen waren. Eine solche Menge liegt weit über dem Richtwert, der einen persönlichen Gebrauch annehmen lässt – dieser beträgt vier Stangen für den Verkehr aus anderen Mitgliedsstaaten.
Die Zigaretten wurden sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf über 7.000 Euro. Den Mann erwartet zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen des Verbringens von hochsteuerbaren Waren nach Deutschland. Nach einer Anzahlung der fälligen Einfuhrabgaben durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Zusatzinformationen:
„Das im Scan Van integrierte Röntgengerät ermöglicht eine Kontrolle von Gepäckstücken so, wie es Flugreisende von Gepäckkontrollen an Flughäfen kennen, erklärt Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts. Mit dieser technischen Unterstützung kann die Kontrolleinheit Verkehrswege noch schlagkräftiger ihren Aufgaben nachkommen. Vier der Beschäftigten des Sachgebiets Kontrollen wurden im Vorfeld als Strahlenschutzbeauftragte ausgebildet. Dadurch haben sie neben dem für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlichen technischen Verständnis auch die arbeitssicherheitstechnische Unterweisung, um für die nötige Sicherheit für alle Beteiligten bei Inbetriebnahme des Geräts zu sorgen.
http://dlvr.it/RwPgs0
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Donnerstag, 25. März 2021
Versammlungen anlässlich eines Amtshilfeersuchens zur Räumung einer Szenelokalität
#Berlin – Einsatzkräfte der Polizei Berlin gewährten heute Morgen einer Gerichtsvollzieherin anlässlich der Räumung einer Szenelokalität in der Reichenberger Straße in Kreuzberg Amtshilfe und betreuten mehrere Aufzüge und Kundgebungen, die sich gegen die Räumung richteten. Die Polizei Berlin war heute mit Unterstützungskräften aus Brandenburg mit bis zu 1000 Mitarbeitenden im Einsatz.
An den zehn Versammlungen, die im näheren Umfeld des Einsatzortes angemeldet waren, nahmen insgesamt rund 800 Personen teil. Im Rahmen eines Aufzuges, der unter dem Motto „Meuterei“ abgehalten wurde, kam es vereinzelt zu Sprechchören gegen die Polizei sowie zum Abbrennen von Pyrotechnik. Alle anderen Veranstaltungen verliefen weitestgehend störungsfrei.
Die Begehung der Szenelokalität durch die Gerichtsvollzieherin erfolgte plangemäß gegen 8.15 Uhr. Dabei wurden in den Räumlichkeiten zwei Frauen festgestellt, die ihren Weg nach einer Identitätsfeststellung fortsetzen konnten. Anschließend übergab die Gerichtsvollzieherin das Objekt an den Eigentümer.
Insgesamt nahmen die eingesetzten Dienstkräfte am heutigen Einsatztag 36 Personen, darunter 14 Frauen und 22 Männer, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Wiederstands und Beleidigung gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, vorläufig fest.
Bereits am Vortag wurden im Zusammenhang mit der Vollstreckung des Bescheids zwei themenbezogene Versammlungen abgehalten. Auch diese verliefen überwiegend störungsfrei. Vier Männer wurden hierbei wegen Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung vorläufig festgenommen. Zudem wurden 64 Kraftfahrzeuge umgesetzt sowie ein Fahrrad sichergestellt. Diese befanden sich in dem durch eine Allgemeinverfügung vom 18. März 2021 für den Gemeingebrauch eingeschränkten Bereich in Kreuzberg, die nach Abschluss der Maßnahmen gegen 12 Uhr vorzeitig aufgehoben und damit für alle wieder freigegeben wurde.
http://dlvr.it/RwMdXQ
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#Cottbus/Chóśebuz will Corona-Modellkommune „Leben mit dem Virus“ werden
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz will Modellkommune für Corona-Lockerungen
werden. „Wir haben uns entschlossen, verantwortungsbewusst und
verantwortungsvoll etwas zu wagen“, sagte Oberbürgermeister Holger Kelch
am Donnerstag, 25.03.2021, in einem Pressegespräch im Rathaus.
Ein entsprechender Brief ist am Mittwoch an den Ministerpräsidenten Dr.
Dietmar Woidke, seine Stellvertreter sowie die Vorsitzenden der
Koalitionsfraktionen im Landtag übermittelt worden. Das Land möge die
Spielräume in der Eindämmungsverordnung festlegen, nach denen
Kommunen modellhaft Öffnungen vornehmen können.
OB Holger Kelch: „Wir regen darin an, auch und gerade bei Inzidenzen über
100 Neuinfektionen binnen 7 Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und
Einwohner Lockerungen und Öffnungen zu testen. In vielen Gesprächen und
Kontakten mit Bürgerinnen und Bürgern, der Mittelstandsinitiative,
Kulturschaffenden und anderen wissen wir, dass es eine große
Erwartungshaltung gibt, ein Leben mit dem Virus zu organisieren. Wir wollen
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates
und in die Lebensperspektiven zurückgewinnen.“
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz will dazu die Teststrategie gezielt ausbauen, ein
regelmäßiges Monitoring durchführen, die Belastung des
Gesundheitssystems – speziell des Carl-Thiem-Klinikums – im Blick behalten
und die Öffnungsschritte wissenschaftlich begleiten lassen. Zudem sind mit
der Anwendung der „LucaApp“ sowie der Einführung der Software „Sormas“
im Gesundheitsamt wichtige technische Voraussetzungen für eine effektive
Kontaktnachverfolgung bereits geschaffen.
http://dlvr.it/RwMX9R
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Fußgänger angefahren
#Oranienburg – Ein bislang unbekannter Fahrer verließ heute gegen 07.30 Uhr den Unfallort in der Havelstraße Ecke Berliner Straße, nachdem er eine Fußgängerin angefahren hatte. Der Unbekannte bog mit einem Pkw Mercedes von der Havelstraße nach links in die Berliner Straße ein und bemerkte dabei offenbar eine querende Fußgängerin nicht. Die 22-jährige Oberhaveler Fußgängerin wurde durch Rettungskräfte vor Ort behandelt. Wie hoch der Sachschaden am weiterhin fahrbereiten Pkw ist, ist nicht bekannt.
http://dlvr.it/RwMV3N
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Nach Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit
#Falkensee, Gutenbergstraße –
Mittwoch, 24.03.2021, 07:55 Uhr –
Beide beteiligte Pkw waren nach einem Verkehrsunfall in Falkensee am Mittwochmorgen nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Hyundai und der Renault waren in der Gutenbergstraße Ecke Clara-Zetkin-Straße aufgrund eines Vorfahrtsfehlers zusammengestoßen. Personen wurden dabei nicht verletzt. Auf ungefähr 5.000 Euro wird der an den Fahrzeugen entstandene Gesamtschaden geschätzt.
http://dlvr.it/RwKv46
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Drogen sichergestellt
#Premnitz, Alte Hauptstraße –
Dienstag, 23.03.2021, 17:10 Uhr –
Während der Kontrolle eines Autofahrers und dessen Pkw in der Alten Hauptstraße in Premnitz konnten Polizisten einen auffälligen Geruch wahrnehmen, welcher offenbar durch im Fahrzeug befindliche Drogen verursacht wurde. In einem Rucksack des 22-jährigen Fahrzeugführers fanden die Beamten dann mehrere Tütchen mit Cannabis. Außerdem lag nahe dem Kontrollort weiteres in der Drogenszene typisches Zubehör, welches offensichtlich kurz zuvor von dem jungen Mann weggeworfen wurde. Betäubungsmittel und die aufgefundenen Gegenstände wurden sichergestellt. Bei der Durchsuchung des Zimmers des im Milower Land wohnhaften Fahrers konnten keine weiteren Beweismittel entdeckt werden. Da ein Drogenschnelltest bei dem 22-Jährigen positiv auf Amphetamine reagierte musste dieser auch eine Blutprobe abgeben. Er wird sich nun wegen des Drogenbesitzes und des Führens eines Fahrzeuges unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten müssen.
http://dlvr.it/RwKtMz
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Mittwoch, 24. März 2021
Pkw Toyota entwendet
#Glienicke/ Nordbahn – In der Zeit vom 22.03. bis zum 24.03. entwendete ein bislang unbekannter Täter einen Pkw Toyota Hilux, welcher in der Albrechtsstraße geparkt war. Dem Eigentümer fiel der Diebstahl heute Morgen auf. Das Fahrzeug im Wert von zirka 15.000 Euro verfügt über einen GPS-Tracker, woraufhin der Eigentümer der Polizei den aktuellen Standort mitteilen konnte. Im Landkreis Uckermark fanden Beamten das gestohlene Fahrzeug auf. Kriminaltechniker untersuchten den Toyota. Zur Eigentumssicherung wurde er sichergestellt. Die genaueren Umstände klärt nun die Kriminalpolizei.
http://dlvr.it/RwHrhs
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