Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat heute mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen drei leitende Ärztinnen und Ärzte und die frühere Geschäftsführung des Klinikums Ernst von Bergmann in Zusammenhang mit einer Corona-Virus-Ausbreitung im Frühjahr 2020 im Klinikum eingestellt worden sind. Es liege kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Die Staatsanwaltschaft hatte hinsichtlich der Straftatbestände der fahrlässigen Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz untersucht. Die Staatsanwaltschaft gibt das Verfahren nun für die Prüfung von Ordnungswidrigkeiten an die Landeshauptstadt zurück. „Mit der Einstellung des Verfahrens ist für das kommunale Klinikum Ernst von Bergmann ein weiterer Schritt bei der Aufarbeitung des Covid-19-Ausbruchs im Krankenhaus getan. Die notwendigen Veränderungen des Klinikums aus dem Kommissionsbericht und anderthalb Jahren mit der Pandemie werden wir konsequent fortsetzen“, sagte Mike Schubert.
Die Landeshauptstadt Potsdam hatte nach Vorlage aller ausgewerteten Meldedaten im April 2020 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mehrere Personen im Klinikum Ernst von Bergmann eingeleitet. Nach den vorliegenden Daten gab es eine Verletzung ärztlicher Meldepflichten seitens des Klinikums an das Gesundheitsamt. Alle Verfahren wurden am 7. April 2020 der Staatsanwaltschaft zur Prüfung übergeben.
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