Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
Sicherheitslage Die Sicherheitslage hat sich drastisch verschlechtert. Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen. Der zivile Teil des internationalen Flughafens (HKIA) Kabul ist ebenfalls geschlossen, Am 26. August 2021 kam es zu einem Anschlag auf den Flughafen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Es besteht weiterhin ein hohes Anschlagsrisiko. • Fahren Sie derzeit nicht zum Flughafen. • Beachten Sie die Hinweise zur Unterstützung für deutsche Staatsangehörige und weitere Schutzbedürftige, die sich derzeit noch in Afghanistan aufhalten. COVID-19 Die Ausbreitung von COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html. • Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung. • Achten Sie aus Eigenschutz auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Sicherheit – Reisewarnung Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen. Die deutsche Botschaft ist seit 15. August 2021 geschlossen. Terrorismus In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die internationalen Partner der afghanischen Regierung, darunter Deutschland und deren Staatsangehörige. Aktuelle Entwicklungen im Zuge des Abzugs der internationalen Militärpräsenz könnten zu einer weiter zunehmenden Gefährdung für ausländische Staatsbürger führen. Die Auseinandersetzungen zwischen regierungsfeindlichen Kräften und Sicherheitskräften der Regierung Afghanistans haben sich intensiviert; landesweit kommt es zu Anschlägen. Gezielte Angriffe auf internationale und deutsche Institutionen sind nicht auszuschließen. Wer trotz der Reisewarnung reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte einschließlich Entführungen bewusst sein. Ein Anschlag vor der deutschen Botschaft im Mai 2017 beschädigte die Vertretung schwer, so dass diese für den Besucherverkehr geschlossen ist. Rechts- und Konsularangelegenheiten wie die Pass- und Visumerteilung können durch die Botschaft Kabul nicht wahrgenommen werden. Das Generalkonsulat Masar-e Sharif wurde Ende Mai 2021 geschlossen. • In konsularischen Notfällen in Afghanistan wenden Sie sich direkt an das Auswärtige Amt. Für zwingend notwendige Reisen nach Afghanistan gilt: Der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes bleibt gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet. • Beachten Sie bereits bei der Planung des Aufenthaltes die Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen. • Führen Sie Reisen und Aufenthalte nur auf der Basis eines tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzepts durch. • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage S. Aktuelles – Sicherheitslage Kriminalität Landesweit kommt es immer wieder zu Attentaten, Überfällen, Entführungen auch von Ausländern und anderen Gewaltverbrechen. Daneben gibt es ein hohes Maß an Alltagskriminalität und organisierter Kriminalität in den Städten. Auch deutsche Staatsangehörige waren bereits betroffen. In ganz Afghanistan, auch in den Städten sowie in der Hauptstadt Kabul, besteht für Deutsche ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Kriminelle Gruppen haben Ausländer als Ziel von Angriffen und Überfällen erklärt. Es gibt keine gänzlich sicheren Orte. • Seien Sie in größeren Menschenmengen, in der Nähe von Regierungsgebäuden, Schulen, Flughäfen und Busbahnhöfen, auf Märkten und allen anderen frequentierten Orten ganz besonders vorsichtig und achten Sie auf Ihre Umgebung und Ihre Wertsachen. • Übernachten Sie keinesfalls an ungesicherten Orten. • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf. • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Afghanistan liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es regelmäßig zu Erdbeben kommt, die Nachbeben, Erdrutsche und Überflutungen nach sich ziehen können. Es herrscht trockenes, kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Anhaltende Niederschläge von Regen und Schnee können an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen führen. • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretung Die deutsche Botschaft Kabul ist seit 15. August 2021 geschlossen. Infrastruktur/Verkehr Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten, ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht. Von Überlandfahrten wird dringend abgeraten. Afghanistan ist seit vielen Jahren Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen und gilt als eines der Länder mit hoher Gefährdung durch Landminen. Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, können daher lebensgefährlich sein. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. • Meiden Sie Wanderungen und Überlandfahrten möglichst ganz • Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst von einer professionellen Begleitung durch. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet. Gleichgeschlechtliche Handlungen und Transsexualität sind durch Bestimmungen des afghanischen Rechts unter Strafe gestellt. Über die Durchführung von Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen und Transsexualität liegen keine Erkenntnisse vor. Heterosexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind ebenfalls strafbar. • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion. Alkoholverkauf und Alkoholgenuss sind untersagt und stehen unter Strafe. Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen,Flughäfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Afgani (AFN). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind allenfalls in Kabul vereinzelt möglich. Der US-Dollar wird vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert. Einreise und Zoll Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: • Reisepass: Ja • Vorläufiger Reisepass: Nein • Personalausweis: Nein • Vorläufiger Personalausweis: Nein • Kinderreisepass: Nein Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten. Achten Sie darauf, dass Ihr Pass bei Einreise abgestempelt wird, insbesondere wenn Sie nicht mit einem ordentlichen Verkehrsflugzeug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Wiederausreise zu Problemen kommen. Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung kann der Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan http://botschaft-afghanistan.de/en/home/ beantragt werden muss. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt. • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt. Gesundheit Aktuelles Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA. Masern Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen. • Gemäß Vorgaben der WHO soll die Ausreise aller Menschen verhindert werden, die mehr als 4 Wochen im Land gewesen sind und in den letzten 4 Wochen bis 12 Monaten nicht gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) geimpft wurden, siehe Poliomyelitis. Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Fällen von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist der Nachweis einer Polio-Impfung zu erbringen. Bei Ausreise aus Afghanistan ist für Personen, die länger als 4 Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis. • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis. • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen. • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200176/85336150853dfcdb7a6818b3137c4da2/malariamerkblatt-data.pdf. • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. In Afghanistan findet sich zu 95% Malaria vom Typ vivax. In den östlichen, an Pakistan grenzenden Provinzen unter 2.500m Höhe existiert von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Malariarisiko. Unter 2.500m Höhe besteht im übrigen Land, inklusive Kabul, ein geringes Malariarisiko, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2020_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Hierdurch wird auch das Risiko für seltene Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen) vermindert. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll (nicht für Kurzaufenthalte in Kabul und den militärischen Stützpunkten). Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Häusliche und gewerbliche Abwässer werden im Allgemeinen unbehandelt über offene Kanäle in Oberflächengewässer entsorgt. Diese sind daher meist stark mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Poliomyelitis (Kinderlähmung) Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Die WHO hat Afghanistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff OPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht nicht in dem geforderten Zeitraum gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern. Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio haben. Alle 10 Jahre sind Auffrischimpfungen notwendig. Alle Reisenden mit über vier Wochen Aufenthalt im Land sollten vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sein, hier gilt die Auffrischung alle 10 Jahre nicht! Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen, siehe Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251024/45496fcd1f25b384395609f2f9f3a98a/polio-ausland-data.pdf. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Afghanistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss, siehe Merkblatt Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200186/e161cb194eaf112fe3f1e2cd8ad1a0b6/tollwutmerkblatt-data.pdf. • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren. • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Typhus Typhus abdominalis wird durch Bakterien (sog. Salmonellen) verursacht. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Die Erreger werden über verunreinigte Nahrungsmittel und Trinkwasser aufgenommen. In Afghanistan gab es in den letzten Jahren immer wieder schwer zu behandelnde Typhuserkrankungen aufgrund von Antibiotikaresistenzen. • Achten Sie auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene. • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten und ggf. impfen. Leishmaniasis Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten) ist in ländlichen Gegenden weit verbreitet. • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen. • Suchen Sie bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Aufenthalt in Afghanistan einen Arzt auf. Tuberkulose Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist insbesondere die Gefahr einer resistenten Tuberkulose hoch. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung. Grippe (Saisonale Influenza) Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Afghanistan in den Wintermonaten. Genaue Angaben zu den Erkrankungszahlen sind nicht bekannt. • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Impfung beraten, falls Sie zu den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen gehören. Geographisch bedingte Erkrankungen Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn, siehe Merkblatt Höhenkrankheit https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200212/b70a0a14dbf1d374f6cb2ee956030c58/hoehenkrankheitmerkblatt-data.pdf. Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen. • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen. Luftverschmutzung In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Besonders in den westlichen Landesteilen treten dann häufig auch heiße Staubstürme („Shomal“) auf. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Auch die Augen sollten entsprechend geschützt werden. • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage ist es Ausländern kaum möglich, lokale Kliniken oder Krankenhäuser aufzusuchen. Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Indien oder nach Dubai, erwogen werden. Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf. • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke. Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit von Ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen. • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes. • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten. • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/afghanistan-node
http://dlvr.it/S6Vzx8
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