Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat am heutigen Freitag (20. August) das GLG Kreiskrankenhaus in Prenzlau besucht und dort den neuen Feststellungsbescheid an die Einrichtung übergeben. Grundlage dafür ist der Vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg, der seit dem 1. August in Kraft ist. Mit dem Bescheid verringert sich die Gesamtbettenkapazität des Hauses gemäß der Bedarfsanalyse leicht von 116 auf 110 vollstationäre Betten. Bei dem Besuch informierte sich die Ministerin über die Arbeit des Krankenhauses und die besonderen Herausforderungen in Pandemie-Zeiten.
Nonnemacher: „Wir wollen sicherstellen, dass alle Brandenburgerinnen und Brandenburger überall im Land wohnortnah eine qualitativ hochwertige medizinische Betreuung in Anspruch nehmen können. Dafür ist es wichtig, dass alle Krankenhausstandorte erhalten bleiben und noch besser auf die jeweiligen Bedarfe in den einzelnen Regionen ausgerichtet werden. Dafür haben wir mit dem Vierten Krankenhausplan die Weichen gestellt.“
Das GLG Kreiskrankenhaus Prenzlau ist ein Krankenhaus der Grundversorgung in öffentlicher Trägerschaft im Versorgungsgebiet Uckermark-Barnim. Grundversorger sollen in jeder Region wohnortnah die Versorgung für die am häufigsten auftretenden Krankheiten absichern. In der Regel wird neben der Inneren Medizin und Chirurgie mindestens ein weiteres Fachgebiet geführt, welches das Leistungsangebot ergänzt. Im GLG Kreiskrankenhaus Prenzlau rundet die Geriatrie als Teilfachgebiet der Inneren Medizin das Angebot ab. Darüber hinaus sind operativ-gynäkologische Leistungen in der Chirurgie integriert.
Mit dem Vierten Krankenhausplan wird die Gesamtbettenkapazität entsprechend der Bedarfsanalyse geringfügig von 116 auf 110 Betten reduziert. Betroffen ist die Innere Medizin, die über künftig 50 statt bisher 65 Betten verfügt, wobei sich die Bettenzahl in der Geriatrie um sechs Betten auf 34 erhöht. Die Zahl der Betten im Fachbereich Chirurgie (inklusive operativ-gynäkologische Leistungen) steigt von 23 auf 26 Betten.
Marita Schönemann, Verwaltungsdirektorin des GLG Kreiskrankenhauses Prenzlau: „Ich freue mich sehr über den Besuch der Ministerin. Ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Krankenhauses sehe ich darin ein wichtiges Signal: Zunächst einmal ist es eine persönliche Anerkennung der Leistungen aller Beschäftigten unseres Hauses und zugleich ein klares Bekenntnis für die weitere Entwicklung des Prenzlauer Krankenhauses zu einem modern strukturierten Standort und dauerhaft gesicherten Bestandteil der Gesundheitsversorgung, der den Menschen in der Region einen wohnortnahen Zugang zur stationären und ambulanten Medizin ermöglicht.“
Der Vierte Krankenhausplan wurde im Juni von der Landesregierung beschlossen und ist seit dem 1. August in Kraft. Mit dem Papier wurde Neuland beschritten, denn zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt. Ziel ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Im Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen. 22 davon befinden sich in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft.
Der Plan legt die Eckpfeiler der Krankenhausplanung für die nächsten Jahre fest. Er sieht eine Aufstockung der Gesamtbettenkapazität im Land gegenüber der Planung von 2017 von 16.896 auf 17.666 Betten vor. 15.694 dieser Betten sind vollstationär, 1.972 teilstationär.
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