Samstag, 7. August 2021

52 neue Fälle im Land Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 500

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 52 erhöht. So sind insgesamt 109.543 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 07.08.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 105.200 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 500. Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg   Landkreis / kreisfreie Stadt Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020 Stand: 07.08., 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) Barnim +1 6.150 12,4 23 225 (+0) Brandenburg a. d. H. +0 2.343 2,8 2 89 (+0) Cottbus/Chóśebuz +0 6.001 13,0 13 206 (+0) Dahme-Spreewald +3 7.151 13,5 23 253 (+0) Elbe-Elster +1 7.188 6,9 7 247 (+0) Frankfurt (Oder) +0 2.287 8,7 5 113 (+0) Havelland +1 6.335 8,0 13 182 (+0) Märkisch-Oderland +4 7.015 11,2 22 276 (+0) Oberhavel +11 8.446 12,7 27 307 (+0) Oberspreewald-Lausitz +0 7.214 0,9 1 261 (+0) Oder-Spree +1 8.268 7,3 13 313 (+0) Ostprignitz-Ruppin +2 4.159 10,1 10 155 (+0) Potsdam +5 7.195 17,7 32 244 (+0) Potsdam-Mittelmark +11 7.949 15,2 33 208 (+0) Prignitz +2 3.269 30,2 23 164 (+0) Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa +0 7.670 3,5 4 200 (+0) Teltow-Fläming +6 6.965 17,6 30 209 (+0) Uckermark +4 3.938 8,4 10 166 (+0) Brandenburg gesamt +52 109.543 11,5 291 3.818 (+0) Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte Landkreis / kreisfreie Stadt   07.08.   06.08.   05.08.   04.08.   03.08.   02.08. Sonntag 01.08.   31.07.   30.07.   29.07. Barnim 12,4 13,5 13,0 12,4 9,2 10,3 9,7 6,5 4,9 3,8 Brandenburg a. d. H. 2,8 4,2 4,2 4,2 6,9 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 Cottbus 13,0 18,1 12,0 12,0 14,0 14,0 14,0 10,0 12,0 10,0 Dahme-Spreewald 13,5 12,3 11,7 10,0 11,1 10,0 11,1 9,4 8,2 7,0 Elbe-Elster 6,9 5,9 7,9 7,9 9,8 10,8 10,8 8,8 9,8 5,9 Frankfurt (Oder) 8,7 10,4 10,4 12,1 17,3 19,0 17,3 17,3 19,0 19,0 Havelland 8,0 9,2 11,0 9,2 8,0 8,6 9,2 9,2 9,2 6,1 Märkisch-Oderland 11,2 11,2 10,2 10,7 6,6 7,2 7,7 8,2 9,2 7,7 Oberhavel 12,7 10,3 10,8 9,9 10,8 10,8 11,3 8,9 6,6 5,2 Oberspreewald-Lausitz 0,9 1,8 2,7 1,8 1,8 0,9 0,9 0,0 0,0 3,7 Oder-Spree 7,3 7,3 6,2 6,2 6,2 6,2 6,2 5,0 5,0 4,5 Ostprignitz-Ruppin 10,1 7,1 5,1 6,1 5,1 5,1 5,1 5,1 5,1 2,0 Potsdam 17,7 17,7 17,7 16,1 11,1 8,9 8,9 8,9 10,0 8,3 Potsdam-Mittelmark 15,2 11,5 12,0 10,6 6,9 8,3 8,8 8,8 8,3 8,3 Prignitz 30,2 30,2 14,4 13,1 5,3 5,3 5,3 3,9 2,6 2,6 Spree-Neiße 3,5 6,2 6,2 4,4 4,4 6,2 3,5 3,5 4,4 4,4 Teltow-Fläming 17,6 17,6 17,6 16,5 11,2 11,2 12,9 11,2 8,8 8,8 Uckermark 8,4 5,9 5,9 5,9 4,2 4,2 4,2 2,5 1,7 1,7 Brandenburg gesamt 11,5 11,3 10,5 9,8 8,3 8,4 8,6 7,5 7,1 6,2     7-Tage-Inzidenz ≤ 20 Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 20, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die Testpflicht (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 5 Abs. 3 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).   7-Tage-Inzidenz > 20   Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen. Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet. Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.
http://dlvr.it/S5CLlq

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