Montag, 12. Oktober 2020

Vorbeugung gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinpest

In der Landeshauptstadt Potsdam tritt am Mittwoch, 14. Oktober 2020, eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Kraft. Hiermit werden die Jagdausübungsberechtigen aufgefordert, verstärkt Schwarzwild zu bejagen, intensiv nach verendeten Wildschweinen zu suchen und dieses sogenannte Fallwild zur Untersuchung auf ASP zu beproben. Jedes verendete Wildschwein muss gemeldet werden. „Die Bekämpfung dieser Tierseuche ist nur in engem Zusammenwirken mit der Jägerschaft und den Jagdverbänden möglich. Sie kennen die Besonderheiten ihrer Reviere und ihres Wildbestandes und sind die Akteure bei der Umsetzung der nötigen jagdlichen Maßnahmen“, erklärt Amtstierarzt Dr. Guido Schielke. „Solange Potsdam nicht direkt betroffen ist, gilt es, den hohen Schwarzwildbestand weiter zu senken.“ Jägerinnen und Jäger können für ihren Mehraufwand Aufwandsentschädigungen aus städtischen und Landesmitteln beantragen. Die Meldungen über Fallwild sind telefonisch unter 0331 289-1817 oder per E-Mail an veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de zu richten. Bei der Meldung sollte der Fundort möglichst genau beschrieben werden, zum Beispiel mit GPS- Koordinaten. Die Afrikanische Schweinepest wurde im September 2020 in Deutschland erstmals im Osten Brandenburgs nachgewiesen. Dort wird sie innerhalb von festgelegten Sperrzonen bekämpft, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Landeshauptstadt Potsdam ist bislang nicht betroffen. In Potsdam gibt es eine hohe Wildschweinpopulation von rund 2500 Tieren. Im vergangenen Jahr wurden 890 Tiere erlegt.
http://dlvr.it/RjShl6

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