Keine neue Allgemeinverfügung für Kreis Soest notwendig Kreis Soest (kso.2020.10.31.645.tw). Da der durch das Landeszentrum für Gesundheit Nordrhein-Westfalen am Samstag, 31. Oktober, festgestellte 7-Tage-Inzidenz-Wert für den Kreis Soest bei 48,0 liegt und damit der 50-ziger Grenzwert noch nicht überschritten ist, gilt für den Kreis Soest weiterhin bis zum Inkrafttreten der neuen CoronaSchutzVO NRW am Montag, 2. November, die im Amtsblatt 21/2020 vom 26. Oktober veröffentlichte Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2. Darauf macht der Krisenstab des Kreises Soest aufmerksam und bittet um Beachtung. Die Allgemeinverfügung hängt im Bekanntmachungskasten vor dem Haupteingang des Kreishauses, Hoher Weg 1-3, in Soest aus und ist im Amtsblatt 21/2020 des Kreises Soest veröffentlicht und auf www.kreis-soest.de/amtsblatt abrufbar. Ab Montag, 2. November 2020, 0 Uhr, gilt dann die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 mit den vom Land festgelegten schärferen Maßnahmen. Die Verordnung ist auf der Internetseite www.recht.nrw.de abrufbar. In die Suchmaske oben links „CoronaSchVO“ eingeben.
http://dlvr.it/RkjC41
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