Mittwoch, 21. Oktober 2020

Inzidenzwert liegt im Landkreis Prignitz bei 40,07

Es gelten weiterhin verschärfte Maßnahmen der Corona-Umgangsverordnung Aktuell sind im Landkreis Prignitz 61 Personen an Covid-19 erkrankt. Das sind zur gestrigen Meldung 11 Neuerkrankungen mehr. Seit Ausbruch der Corona-Krise registriert das Gesundheitsamt 110 Erkrankte. Davon gelten 49 als genesen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis aktuell bei 40,07. Damit gelten für den Landkreis Prignitz weiterhin die verschärften Maßnahmen der Corona-Umgangsverordnung, die das Landes-Kabinett am Dienstag erlassen hat. Mit Erreichen der 7-Tage-Inzidenz-Marke von über 35 Neuinfektionen sind nur noch Veranstaltungen mit maximal 250 zeitgleich anwesenden Gäste draußen bzw. 150 drinnen zugelassen. Bei privaten Feiern dürfen sich maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen aufhalten. Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Das entsprechende Formular findet man auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter www.landkreis-prignitz.de/Corona-Informationen. Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten, zu tragen. Dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten. Das gleich gilt in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann. Hintergrund: Wie die Sieben-Tage-Inzidenz berechnet wird: Die Sieben-Tage-Inzidenz soll das Infektionsgeschehen regional vergleichbar machen und zeigt, auf welcher Stufe wir uns nach dem neuen Stufenplan der am 21.10.2020 in Kraft getretenen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg bewegen und welche Maßnahmen somit für uns gelten. Der Wert gibt Aufschluss darüber, wie viele Menschen in der untersuchten Region in sieben Tagen neu erkrankt sind, und zwar nicht in absoluten Zahlen, sondern bezogen auf jeweils 100 000 Einwohner der Region. Der Landkreis Prignitz zählt jedoch nur 78.000 Einwohner. Demzufolge ist der Wert angepasst und berechnet sich wie folgt: Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl des Landkreises (78.000) geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Ohne Probleme lässt sich so auch errechnen, wie groß die absoluten Zahlen sein müssten, damit der Landkreis an den Wert von 35 (Stufe 1) oder 50 (Stufe 2) heranrückt. Zu beachten ist dabei, dass die 7 Tage nicht mit einer Kalenderwoche gleichzusetzen sind – der Wert rollt sozusagen nach vorne. Wenn also die neue Zahl für einen Tag dazukommt, wird dafür die Zahl der Neuinfektionen gestrichen, die mehr als 7 Tage zurückliegt. Erreicht die Inzidenz einen Wert von 35, überschreiten wir die erste Stufe und erweiterte Maßnahmen werden damit aktiv. Die nächste Stufe wird erreicht, übersteigt die Inzidenz den Wert von 50 – dann gelten weitere zusätzliche Maßnahmen. Wichtig: Ab dem Tag der Bekanntgabe der Überschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes gelten die schärferen Regeln für mindestens zehn Tage, unabhängig davon, ob die jeweilige Inzidenzmarke (35 bzw. 50) in dieser Zeit durchgängig überschritten wird.
http://dlvr.it/Rk3VJk

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