Freitag, 30. Oktober 2020

Bei Ente nachgewiesen: Erster Fall von Geflügelpest bei Wildvogel in Hamburg

Am Donnerstag, 29. Oktober 2020, ist bei einer Ente im Bezirk Bergedorf der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können. Polizisten hatten die infizierte Ente in Hamburg-Bergedorf entdeckt. Der Nachweis der Geflügelpest erfolgte durch das Friedrich-Loeffler-Institut. Nach dem Fund des Wildvogels wird das Monitoring zur Erkennung der Geflügelpest in Hamburg noch einmal verstärkt. Weitere Schutzmaßnahmen sind aktuell nicht notwendig. Das zuständige Verbraucherschutzamt informiert die Geflügelhalter in der näheren Umgebung des Fundorts. Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa einschleppen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen Tierverlusten führen. Wird Geflügelpest bei Hausgeflügel festgestellt, werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Betroffene Betriebe unterliegen dann verschiedenen Maßnahmen. Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus. Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Beim Fund vieler toter Vögel oder größerer Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel sollte das zuständige Verbraucherschutzamt informiert werden. Hintergrund Die Geflügelpest bzw. Vogelgrippe bezeichnet eine Geflügelerkrankung durch Vogel-Influenzaviren, die so genannte Aviäre Influenza. Diese Viren kommen natürlicherweise bei Geflügel vor. Es entstehen aber immer wieder neue Varianten, die beim Geflügel tödliche Erkrankungen hervorrufen. Der Begriff Geflügelpest bezieht sich auf die stark krankmachenden Aviäre Influenza-Viren, wie sie aktuell vom Typ H5N8 auftreten. Haustiere wie Hunde und Katzen können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Praktisch sind solche Fälle bislang nicht bekannt geworden. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. Es wird empfohlen, Hunde anzuleinen. Infektionen des Menschen mit den aktuell auftretenden H5N8-Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auf der Website der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/
http://dlvr.it/RkgmFN

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