In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 157 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 6.772 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 25.10.2020, 11:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.646 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+23 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 1.936 (+131).
Landkreis /
kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle
ambulant + stationär
kumuliert ab 10. KW 2020
Stand: 25.10., 11:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner Sterbefälle
Wohnortprinzip
Kumuliert
Barnim
+15
625
36,2
29
Brandenburg a. d. H.
+3
134
58,2
1
Cottbus
+19
264
83,3
3
Dahme-Spreewald
+7
509
46,3
8
Elbe-Elster
+16
206
55,0
4
Frankfurt (Oder)
+0
122
19,0
2
Havelland
+5
413
46,0
6
Märkisch-Oderland
+7
436
38,3
6
Oberhavel
+13
582
36,6
10
Oberspreewald-Lausitz
+8
199
64,0
2
Oder-Spree
+10
431
36,4
6
Ostprignitz-Ruppin
+0
168
30,3
0
Potsdam
+0
907
37,7
50
Potsdam-Mittelmark
+0
829
39,2
43
Prignitz
+4
135
61,7
0
Spree-Neiße
+37
254
84,4
2 (+1)*
Teltow-Fläming
+9
454
50,0
13
Uckermark
+4
104
26,1
5 (+2)*
Brandenburg gesamt
+157
6.772
45,3
190 (+3)*
* In Klammern: Veränderung im Vergleich zum Vortag
Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.
Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant.
Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt im Land Brandenburg diese 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 bzw. 50 überschritten wird, gelten nach der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung dann schärfere Infektionsschutzmaßnahmen. Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des LAVG; die zuständige kommunale Behörde gibt die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
http://dlvr.it/RkJ1Yz
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen